BFH: Schönheitsoperationen aufgrund von Krankheiten, Verletzungen oder angeborener körperlicher Mängel umsatzsteuerfrei
Umsatzsteuer: Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen Nach dem Urteil des V. Senats des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 4. Dezember 2014 V R 16/12 sind ästhetische Operationen („Schönheitsoperationen“) als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen anzusehen, wenn der Eingriff aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels erforderlich ist. Darüber ist auf der Grundlage anonymisierter Patientenunterlagen zu entscheiden. Das Regelbeweismaß ist […]
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