BSG: Keine Verschlüsselung der Zahnarztnummer
KZV Bayern, 02.04.2014: Aufweichung des Datenschutzes / BSG hält Pseudonymisierung von Zahnarztdaten für rechtswidrig Das Bundessozialgericht (BSG) hat heute entschieden, dass die Verschlüsselung der Zahnarztnummer bei der Übersendung der Abrechnungsdaten an die Krankenkassen nicht zulässig ist. Auslöser war ein Rechtsstreit zwischen der AOK Bayern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB). Die KZVB hatte argumentiert, […]
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