Sozialgericht Berlin: Krankenhausnavigator der AOK darf vorerst im Netz bleiben

Die AOK bleibt bis auf weiteres berechtigt, im Internet mittels des sogenannten Krankenhausnavigators über die Behandlungsqualität von Krankenhäusern zu informieren. Die Frage, inwieweit sie hierzu befugt ist, ist zwar offen, doch zu komplex, um im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden zu werden. Einem Krankenhaus, das selbst 3 Jahre gewartet hat, bis es sich gegen die Veröffentlichung des Qualitätsvergleichs wehrt, ist zumutbar, eine gründliche Prüfung der Streitfrage in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten. – lesen