Grünes Licht aus dem Bundesrat für die Apothekenreform / u.a.: Neue Dienstleistungen in Apotheken
Neue Dienstleistungen in Apotheken
In Apotheken können künftig Impfungen (außer mit Lebendimpfstoffen) vorgenommen werden. Auch venöse Blutentnahmen sind dort nun bei Erwachsenen zu diagnostischen Zwecken möglich. Außerdem können Schnelltests auf bestimmte Erreger – etwa Influenza-, Noro- und Rotavirus – direkt in Apotheken durchgeführt werden. Hinzu kommen neue pharmazeutische Dienstleistungen, unter anderem zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Diese Leistungen sollen auch ärztlich verordnet werden und in der elektronischen Patientenakte dokumentiert werden können.
Abgabe von Arzneimitteln ohne Rezept
In Ausnahmefällen können Apotheken künftig bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliche Verordnung abgeben. Dies betrifft die Anschlussversorgung bei chronischen Krankheiten sowie andere akute, unkomplizierte Erkrankungen. Diese bestimmt das Bundesministerium für Gesundheit per Rechtsverordnung. Ausgenommen bleiben Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotential sowie systemisch wirkende Antibiotika.
Quelle: Bundesrat, Auszug aus der Pressemitteilung zu Plenarsitzung des Bundesrates am 12.06.2026
