ABV: Schreiben an die Gremienmitglieder des VZBs vom 06. März 2026

Sehr geehrter Herr Schieritz,
sehr geehrte Gremienmitglieder des VZB,

der ABV-Vorstand hat sich in seiner Sitzung am 26.2.2026 ein weiteres Mal mit den öffentlich bekannt gewordenen Vorgängen im VZB befassen müssen. Dabei haben die öffentlichen Äußerungen aus den Reihen der Gremien des VZB und verschiedener Gruppierungen innerhalb und außerhalb des VZB eine große Rolle gespielt, nicht zuletzt auch wegen der damit verbundenen Außenwirkung für die Verlässlichkeit unseres besonderen Systems der Altersvorsorge.

In etlichen Begegnungen mit Mitgliedern und Amtsträgern unserer Versorgungseinrichtungen, in der interessierten Öffentlichkeit, im politischen Bereich sowie im Austausch mit Länderaufsichten wird immer wieder die Frage gestellt, ob ähnliche Entwicklungen wie im VZB auch in anderen Versorgungswerken eintreten könnten. Wir können dem mit Hinweis auf das von uns auf den Weg gebrachte ABV-Prädikat begegnen. Der anhaltend auch in den Medien ausgetragene Streit innerhalb des VZB hat dennoch bereits zu einigen negativen und belastenden Äußerungen hinsichtlich des Systems der Versorgungseinrichtungen geführt. Dies berührt die Interessen der ABV und aller Versorgungseinrichtungen erheblich.

In der über 100jährigen Geschichte der Versorgungswerke ist es den Selbstverwaltungen bisher immer gelungen, sowohl durch wirtschaftliche und politische Umfeldbedingungen als auch durch eigene Entscheidungen entstandene Probleme aus eigener Kraft zu bewältigen. Dies ist für den Bestand der Versorgungswerke insgesamt essentiell. Dies erwarten auch die 90 anderen Versorgungswerke und natürlich auch die Mitglieder der VZB von den gewählten Gremienmitgliedern! Es nützt nichts, stattdessen immer wieder nur auf die lange Dauer notwendiger Aufarbeitungsprozesse zu verweisen und die Aufmerksamkeit auf womöglich erst in etlichen Jahren entschiedene Auseinandersetzungen, um Schadenersatz zu lenken.

Dem VZB fließen jeden Monat nicht unbeträchtliche Beitragsmittel seiner Mitglieder zu. Die Entscheidungen über die Anlage dieser Mittel werden ausschlaggebend sein für die Erholungsfähigkeit des VZB aus eigener Kraft. Dabei müssen die für die Vergangenheit von Ihnen beklagten Defizite in der Rechtmäßigkeits-, Wirtschaftlichkeits- und Strategiekontrolle vermieden und rechtzeitige, vollständige und verständliche Informationen sowie ausreichende externe Expertise in den entscheidenden Gremien gesichert werden. In einem Vorstandsbeschluss hat der ABV-Vorstand Anforderungen formuliert, die er an die Gremien des VZB richtet:

  • die Gewährleistung der Organisation des satzungsgemäßen Geschäftsbetriebs in Haupt- und Ehrenamt mit klaren, bezüglich der konkreten Vorgänge aus der Vergangenheit unbelasteten Verhältnissen bei der Gremienarbeit. 
  • ein deutlich anspruchsvolleres Timing zur Vorlage des testierten Jahresabschlusses 2024 und direkt anschließend des testierten Jahresabschlusses 2025.

Der ABV-Vorstand betrachtet es als selbstverständlich und verbindlich, dass die Mitglieder der ABV die Ziele der Arbeitsgemeinschaft und ihrer Mitglieder intern und extern nach Kräften unterstützen. Hierzu gehört u. a. auch die Unterstützung des vom ABV-Vorstand insbesondere auch wegen der Vorgänge im VZB beschlossenen Prädikats.

Sehr geehrter Herr Schieritz, unser mehrfach erklärtes Unterstützungsangebot für das VZB gilt auch weiterhin. Voraussetzung hierfür ist aber die Erfüllung der oben aufgeführten Erwartungen des ABV-Vorstands sowie die unaufgeforderte, regelmäßige und faktenbasierte schriftliche Information über alle aktuellen Entwicklungen.

Mit freundlichen Grüßen

Für den ABV-Vorstand
Der ABV-Vertretungsvorstand

Rudolf Henke, Dr. Eva Hemberger, Hartmut Rüdiger

 

Download des Schreibens von der Webseite der ABV

Quelle: ABV, Pressemitteilung vom 06.03.2026