KZV Berlin: Einstellung vierte Vorauszahlung

Honorarzahlungen – Einstellung der vierten Vorauszahlung

Im Zuge der Zinswende haben auch die Krankenkassen ihr Zahlungsverhalten insbesondere seit Anfang dieses Jahres verstärkt umgestellt. So erreichen uns die Abschläge und Zahlungen mittlerweile wieder erst zu den vertraglich vereinbarten Zahlungszielen, so dass uns leider zurzeit (zur Mitte eines jeden Quartals) nicht genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen, um Ihnen weiterhin vorzeitig eine vierte Vorauszahlung zahlen zu können. Aus diesem Grund sehen wir uns leider gezwungen, ab sofort bis auf Weiteres keine vierte Vorauszahlung – welche seit Frühjahr 2021 unsererseits gewährt wurde – mehr an Sie auszuzahlen.

Quelle: KZV Berlin, Bekanntmachung, Quellenfund vom 10.08.2023