Gemeinsamer Bundesausschuss: Streit um Chefposten im wichtigsten Gesundheitsgremium
Tagesspiegel, 15.05.2017:
Gemeinsamer Bundesausschuss: Streit um Chefposten im wichtigsten Gesundheitsgremium
Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet über die Leistungen für 70 Millionen Kassenpatienten. Doch medizinischer Sachverstand ist in der Führung offenbar nicht gefragt: Die einzige Ärztin soll einem Lobbyisten weichen. – lesen
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Das Beschlussgremium des Gemeinsamen Bundesausschusses (Plenum) besteht entsprechend den Vorgaben des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) aus 13 Mitgliedern:
- ein unparteiischer Vorsitzender sowie zwei weitere unparteiische Mitglieder (Unparteiische)
- fünf vom GKV-Spitzenverband benannte Mitglieder
- zwei von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) benannte Mitglieder
- zwei von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) benannte Mitglieder
- ein von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) benanntes Mitglied
Die Amtszeit im Beschlussgremium beträgt sechs Jahre.