VZB: Hinweis der IUZB zur Ihrer Anwartschaftsmitteilung (2. Update)

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

unser Versorgungswerk verschickt derzeit Anwartschaftsmitteilungen nach § 42 Abs. 2 der seit dem 01.01.2008 gültigen Satzung.

Dabei handelt es sich um Bescheide. Diese Bescheide werden rechtsverbindlich, wenn Sie dagegen nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen.

Im Erläuterungsblatt zu diesen Bescheiden stellt das Versorgungswerk die Erteilung vollständiger Anwartschaftsmitteilungen erst für Ende 2009 wieder in Aussicht. Für Mitglieder mit Beitragzeiten bis zum 31. Dezember 2007 ist aber diese Anwartschaftsmitteilung rechtsverbindlich.

Wenn Sie keinen Widerspruch gegen Ihre Anwartschaftsmitteilung einlegen, müssen Sie das, was darin festgestellt wird, gegen sich gelten lassen. Sollten Sie später einmal mit weiteren Anwartschaftsmitteilungen oder Ihrem Rentenbescheid nicht einverstanden sein, können Sie sich dann nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg darauf berufen, dass Ihre vor dem 1. Januar 2008 erworbenen monatlichen Anwartschaften rechnerisch falsch oder rechtfehlerhaft ermittelt worden sind.

Wollen Sie sich dieses Recht schon jetzt nehmen lassen?

Wenn nicht: Den Widerspruch können Sie selbst einlegen. Er ist an keine Form gebunden und kann, muss jedoch nicht begründet werden. Ratsam ist es jedoch, kurz zu begründen, warum Sie mit diesem Bescheid nicht einverstanden sind. Das kann im Widerspruchsschreiben selbst oder auch in einem gesonderten Schreiben – innerhalb angemessener Frist, höchstens 3 bis 4 Wochen nach Einlegung des Widerspruchs – geschehen.

Aber achten Sie bitte darauf, dass Sie nachweisen können, dass Ihr Widerspruch fristgemäß beim Aufsichtsausschuss des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin, Rheinbabenallee 12, 14199 Berlin, eingegangen ist.

Nach § 34 Abs, 2 der Satzung des Versorgungswerks wird für das Widerpruchsverfahren eine Verwaltungsgebühr erhoben. Bis jetzt hat das Versorgungswerk aber noch keine Gebührenordnung.

Mit freundlichen kollegialen Grüssen

Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB) e. V.

– Der Vorstand –

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