KZV Berlin: Im Zweifel für den Beschuldigten

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein gegen die Vorstandsmitglieder Dr. Husemann und Dr. Pochhammer eingeleitetes Strafermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt (4 Wi Js 408/06).

Dabei ging es um die fehlerhafte Abrechnung von Sitzungsgeldern und Aufwandserstattungen, fehlende Belege, die Höhe von Bewirtungskosten und Präsenten und schließlich auch um eine Auftragsvergabe ohne Ausschreibung im Zeitraum bis 2006.

Wir erinnern uns, es ging nach der Aussage der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Magazin Frontal 21 um rund 65.000 Euro – wobei das ermittelnde Landeskriminalamt bekanntermaßen sehr vorsichtig schätzt und nur das berücksichtigt, was hieb-und stichfest ist.

Der Schaden als solcher wird von der Staatsanwaltschaft auch nicht in Abrede gestellt. Für die Annahme einer Straftat erfordert es aber auch einer Schuld – eines Vorsatzes. Und da hat die Staatsanwaltschaft Schwierigkeiten. Es bleiben Zweifel, die den Beschuldigten zu Gute kommen.

Die Erstattungs- und Entschädigungsregeln seien nicht eindeutig gewesen. Vor allem aber sei ein verabredetes Vorgehen gegen die Interessen der KZV nicht anzunehmen, weil immer unterschiedliche drei Personen an der Auszahlung mitgewirkt hätten.

Die Verteidiger der beiden Vorstandsmitglieder haben erhebliche Energie aufgewandt, um die IUZB und ihren Vorsitzenden Herrn Gneist über den Ermittlungsverlauf im Dunkeln zu lassen. Bis zum Verfassungsgerichtshof Berlin ging das, um der Staatsanwaltschaft zu untersagen, Akteneinsicht zu gewähren. Aus gutem Grund. Denn zu diesem Entlastungsargument hätte es schnell einige erhellende Ausführungen zu den verschiedenen Abhängigkeiten unter den einzelnen Akteuren geben können.

Ärgerlich ist die Argumentation der Staatsanwaltschaft zu fehlenden oder unzureichenden Belegen. Deren Fehlen führt dazu, – dass kein „Ermittlungsansatz“ vorliegt. Das wäre mehr etwas für die Rechnungsprüfung. Dass diese erfolgt – und trotz deren Ergebnisse die Vertreterversammlung von den Vorstandsmitgliedern noch nie etwas zurückgefordert hat, dass trotz dieser Ergebnisse von der Mehrheit der Vertreterversammlung die Entlastung erteilt wird – könnte einen auf ein Geflecht der Abhängigkeiten aufmerksam machen, wenn man an die Wurzel gehen will. Wenn …

Die Kosten für Präsente und Bewirtungen waren nicht „zweifelsfrei“ unangemessen hoch. Und eine vorsätzliche Umgehung von Ausschreibungsvorschriften sieht die Staatsanwaltschaft – abweichend von der Rechtsaufsicht der Senatsverwaltung – dann auch nicht.

Der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Beschuldigten – ist ein hohes Gut. Es gab und gibt genug Regimes, die im Zweifel lieber verurteilen. Und wenn der Staat nach erschöpfenden Ermittlungen zu dem Ergebnis kommt, dass er nichts zu verfolgen hat, ist das in der Regel hinzunehmen.

Ob dies im vorliegenden Fall so ist, wird noch genau zu prüfen sein.

Sachlich gibt es genug Ansatzpunkte, seien es die Über- und Unterordnungsverhältnisse und gegenseitigen Abhängigkeiten, die ein Augenzudrücken bei unkorrekten Abrechnungen ermöglichen können. Und natürlich bleibt die Frage, warum denn nicht von Vorsatz auszugehen ist, wenn ausnahmslos zu Gunsten der Vorstandsmitglieder Fehler unterlaufen sind oder Vorschriften weit ausgelegt wurden.

Aber derartige strafrechtliche Feinheiten dürfen den Blick nicht verstellen auf die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder für diesen Schaden. Man mag Ihnen keinen Vorsatz nachweisen können, aber sie haben den Vorteil ihrer Selbstbedienung in ihren Taschen.

Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft werden an einer Stelle nachdenklich und aufschlussreich:

„Soweit hier und auch in dem Ausschöpfen von Abrechnungsmodalitäten moralisch auffälliges Verhalten (im negativen Sinne) gesehen werden könnte, ist es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dies aufzudecken und zu kritisieren.“

Das stimmt. Das war schon immer Aufgabe der Vertreterversammlung – bei der sie mehrheitlich versagt hat.

Bleibt die Opposition in der Vertreterversammlung und der „unverdünnte“ Rechnungsprüfungsausschuss. Und wir bleiben dran.

PS. Das weitere Ermittlungsverfahren 4 Wi Js 598/09 ist – noch – nicht eingestellt worden. Wir werden sehen …

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Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB) e. V.

DER VORSTAND

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