DV Antrag der IUZB zur „Pressestelle der Berliner Zahnärzte“
Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am 11.02.2010
Betrifft: Organisation des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Delegiertenversammlung möge beschließen:
Antrag 1 – Der Vorstand der ZÄK Berlin wird aufgefordert:
- Dafür zu sorgen, dass die mit der derzeitigen Pressesprecherin vereinbarte „Schutzklausel“ von ihr eingehalten wird.
Antrag 2 – Der Vorstand der ZÄK Berlin wird aufgefordert:
- a) Die Ausgliederung der Pressestelle zu beenden.
- b) Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Eigenregie auszuführen.
- c) Dafür notwendige Stellen mit eigenem, fest angestellten und nur der ZÄK Berlin verpflichteten Dienstpersonal zu besetzen.
Begründung
Die Berliner Zahnärztekammer ist die Standesvertretung der gesamten Berliner Zahnärzteschaft.
Der Öffentlichkeitsarbeit der Berliner Zahnärztekammer kommt daher sowohl als eigene berufsständische Interessenvertretung, als auch im Rahmen ihrer Zuständigkeiten als „bürgernahe Körperschaft“ eine besondere Bedeutung zu.
Aus Gründen des Vertrauensschutzes ist es notwendig sicherzustellen, dass kammer- und berufspolitisch interne Informationen, wie sie in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig anfallen, unbedingt im Hause verbleiben und für Dritte weder direkt noch indirekt zugänglich sein dürfen. Die Kammer ist hierbei verpflichtet nicht erst dann tätig zu werden, wenn eine Informationsverletzung tatsächlich vorliegt, vielmehr hat sie ebenfalls sicherzustellen, dass auch mögliche Informationsverletzungen ausgeschlossen werden („Vorfeldsicherung“).
Aus diesen Gründen wurde mit der derzeitigen Pressesprecherin vertraglich eine „Schutzklausel“ zugunsten der Berliner Zahnärztekammer vereinbart.
Aus den in unseren Schreiben vom 17. Juni 2009 (Anlage 3) dargelegten Gründen vertreten wir die Ansicht, dass eine inakzeptable Verletzung der Schutzklausel durch die Pressesprecherin vorliegt!
Wir stellen daher den Antrag zu 1.
Um von vornherein derartige „Interessenüberschneidungen“, wie sie jetzt gegeben sind, zu verhindern, ist es am sinnvollsten, dass alle Angelegenheiten betreffend der Öffentlichkeitsarbeit nur von Dienstkräften erledigt werden, welche ausschließlich der Kammer und nicht auch anderen Organisationen verpflichtet sind.
Wir stellen daher den Antrag zu 2.
Ansonsten wird auf den von der IUZB mit dem Kammerpräsidenten geführten Schriftwechsel verwiesen:
– Anlage 1: Anfrage IUZB an ZÄK vom 24.02.2009
– Anlage 2: Antwort ZÄK vom 05.05.2009
– Anlage 3: Anfrage IUZB an ZÄK vom 17.06.2009
– Anlage 4: Antwort ZÄK vom 09.07.2009
gez. Gerhard Gneist
gez. Karola Hein
Beide als Delegierte der ZÄK Berlin