2. Offener Brief an das Versorgungswerk

An
VZB – Versorgungswerk der
Zahnärztekammer Berlin
Rheinbabenallee 12
14199 Berlin
Per eMail an info@vzberlin.org

2. Offener Brief
Wenn der Postmann zum zweiten Mal klingelt

.

Sehr geehrter Herr Kollege Essink
Sehr geehrter Herr Direktor Wohltmann,

leider war es mir bis zum heutigen Tage nicht vergönnt eine Antwort auf meinen offenen Brief „Wie geht’s uns denn so?“ von Ihnen zu erhalten. Nun sind nicht alle offenen Briefe tatsächlich auf eine Antwort aus. Anders aber bei unserem offenen Brief, der ja einige ganz erheblich wichtige Fragen enthielt.

Sicherlich sind sie fleißig dabei, die Erträge unseres gemeinsamen Versorgungswerkes deutlich in die gewinnbringende Zone zu bringen, damit unser aller Renten sicher sind und wir nicht noch einmal eine Rentenkürzung hinnehmen müssen.

Aber trotz Ihres Bienenfleißes auf diesem Gebiet haben natürlich auch einzelne Mitglieder ein Recht darauf, dass ihre Fragen zeitnah beantwortet werden. So erwarte also auch ich weiterhin eine ausführliche Stellungnahme zu meinem Schreiben.

Sie sind sicherlich wie wir der Meinung, dass jedes einzelne Mitglied aus Bremen, Brandenburg und Berlin das Recht hat zu erfahren, wer in den vergangenen zehn Jahren in die Immobiliengeschäfte unseres Versorgungswerkes involviert war und vor allen Dingen, wer da widerrechtlich mitkassiert hat.

Aber unser Warten hatte auch etwas Gutes. Wir haben weiter überlegt und uns sind noch weitere Fragen eingefallen, um deren Beantwortung wir nachdrücklich bitten wollen:

  1. Ist es zutreffend, dass Sie gerichtliche Mahnbescheide beantragt haben, um zu Unrecht kassierte Provision im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften
    zurückzufordern?
    Bitte teilen Sie gegebenenfalls auch gleich mit, um welche Schadenssummen es sich handelt und gegen wen die Mahnbescheide gerichtet sind. Weiter interessiert natürlich der Erfolg Ihrer Bemühungen.
    .
  2. a) Haben während Ihrer Amtszeit Firmen, welche vom Versorgungswerk Bauleistungsaufträge erhalten haben, auch Bauleistungen an privaten Immobilien von Mitgliedern der Geschäftsführung des Versorgungswerkes ausgeführt?
    Möglicherweise bei einem privaten Dachgeschossausbau oder beim Bau eines privaten Einfamilienhauses?
    b) Falls es zu Auftragsüberschneidungen mit Bauvergaben des VZB und privaten Bauleistungen gekommen sein sollte, welche Organe des VZB waren darüber informiert und haben dies genehmigt? Oder gab es etwa auch hier eine Dunkelzone, so wie dies bei Maklerprovisionen in unglaublicher Weise gewesen sein soll?

Ansonsten wünschen wir keinen Verweis an den Aufsichtsausschuss, dessen Mehrheit jedenfalls wenig Interesse an Transparenz vor den Augen der Mitglieder zu haben scheint.

Bei dieser Gelegenheit dürfen wir darauf hinweisen, dass die beste Distanzierung untrennbar mit einer absoluten Transparenz verbunden ist.

Oder auf den Punkt gebracht: Transparenz ist gefragt und nicht Omertà

Mit freundlichen Grüßen

gez. Gerhard Gneist
1. Vorsitzender IUZB