{"id":47986,"date":"2025-08-08T21:04:33","date_gmt":"2025-08-08T19:04:33","guid":{"rendered":"https:\/\/iuzb.de\/?p=47986"},"modified":"2025-12-03T16:00:15","modified_gmt":"2025-12-03T15:00:15","slug":"stellungnahme-zum-rundschreiben-des-vzb-vom-04-08-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=47986","title":{"rendered":"Stellungnahme zum Rundschreiben des VZB vom 04.08.2025"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">Am 04.08.2025 wurde ein Rundschreiben, offensichtlich im Namen des Verwaltungsausschusses, unterzeichnet vom Vorsitzenden Schieritz, \u00fcber das Mitgliederportal des VZB verbreitet. Obwohl das Schreiben nur im Intranet den Mitgliedern zugestellt wurde, berichten bereits am 05.08.2025 die \u00f6ffentlichen Medien \u00fcber dessen Inhalt (z.B. Berliner Zeitung, sp\u00e4ter RBB 24 mit Bezug auf Berliner Zeitung usw.). Der Ductus, sowie der Inhalt des Rundschreibens sch\u00fcren Sorgen und \u00c4ngste bei den Mitgliedern, ebenso Wut. Gleichzeitig verbinden die Mitglieder des Verwaltungsausschusses mit dem stark polarisierenden Text die Gelegenheit zu einem Wahlaufruf f\u00fcr die Kammerwahl im Nov\/Dez diesen Jahres und verlegen das seit Anfang 2025 bereits f\u00fcr den 06.12.2025 festgelegte Datum f\u00fcr die Vertreterversammlung um eine Woche vor, in den Wahlzeitraum hinein.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">Es stellt sich die Frage, ob ein solches Rundschreiben und dessen publikumswirksame Pressever\u00f6ffentlichung, zum jetzigen Zeitpunkt im Interesse der Mitglieder unseres Versorgungswerks sein kann? <\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">Will man sich die Frage beantworten, k\u00f6nnen belastbare Hintergrundinformationen und nachpr\u00fcfbaren Fakten sehr hilfreich sein:<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">1. Die Beauftragung der durch Fachanw\u00e4lte f\u00fcr Korruptionsstrafrecht gef\u00fchrten internen Untersuchung erfolgte im Februar 2025 durch die in dem Rundschreiben gescholtenen Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses <span style=\"text-decoration: underline;\">selbst<\/span>. Auch eine Sonderpr\u00fcfung durch die Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft Baker Tilly wurde beauftragt (vgl. Protokoll der VV vom 22.02.2025).<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">2. Die pr\u00fcfenden Strafrechtsfachanw\u00e4lte wurden durch die Mitglieder des Verwaltungsausschusses zudem beauftragt, direkt und proaktiv Kontakt zu den Strafermittlungsbeh\u00f6rden aufzunehmen. Dazu haben die Anw\u00e4lte zeitnah (Feb\/Mrz\u00b425) bereits Gespr\u00e4che mit Staatsanw\u00e4lten der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Abteilung 13 (Amtstr\u00e4gerdelikte) gef\u00fchrt. <\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">3. F\u00fcr die zu pr\u00fcfenden Sachverhalte kommen Delikte in Frage, die als Offizialdelikte bezeichnet werden. Ein Offizialdelikt wird von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt, dass hei\u00dft, das daf\u00fcr kein Strafantrag z.B. eines Gesch\u00e4digten n\u00f6tig ist. Sobald die Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer m\u00f6glichen Tat erlangt, ist sie bei Bestehen eines Anfangsverdachts verpflichtet zu ermitteln. Folglich ist die Staatsanwaltschaft schon seit Februar 2025 mit eingebunden worden, auf Veranlassung der im Rundschreiben gescholtenen Kollegen. <span style=\"text-decoration: underline;\">Sie selbst haben die \u00dcberpr\u00fcfung ihrer eigenen ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit in Gang gesetzt<\/span>.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">4. Im Rundschreiben wird der Eindruck erweckt, als wenn die 3 Berliner Mitglieder des jetzigen Verwaltungsausschusses, die vorher \u00fcber viele Jahre Mitglieder der Vertreterversammlung waren (Koll. Klutke, Miletic, Felke) keine Kenntnis von der Struktur des VZB-Anlageportfolios gehabt h\u00e4tten. Auch der Kollege Dohmeier war in mehreren Legislaturperioden Mitglied der Vertreterversammlung, seit 2021 als Vorsitzendes Mitglied.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">4.1. Die Art und die Zusammensetzung des VZB eigenen Beteiligungsportfolios wurde regelm\u00e4\u00dfig und umfassend in den Vertreterversammlungen vorgestellt, inhaltlich und grafisch. Die dazu verwendeten Pr\u00e4sentationen sind in den Protokollen einseh- und \u00fcberpr\u00fcfbar, ebenso die Anwesenheit der Vertreter.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">4.2. Die Bewertungen der Beteiligungen des VZB wurden regelm\u00e4\u00dfig im Rahmen der Jahresabschl\u00fcsse durch wechselnde, vom Aufsichtsausschuss ausgew\u00e4hlte Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaften auf Plausibilit\u00e4t und Werthaltigkeit gepr\u00fcft. Die j\u00e4hrlichen Berichte der Wirtschaftspr\u00fcfer und auch die Pr\u00e4sentationsunterlagen lagen allen Vertretern, insbesondere auch den Kollegen Klutke, Miletic, Felke und Dohmeier vor und wurden durch die Wirtschaftspr\u00fcfer eingehend erl\u00e4utert. Wirtschaftspr\u00fcfer werden \u00f6ffentlich bestellt und sind zur Neutralit\u00e4t verpflichtet!<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">4.3. S\u00e4mtliche Jahresabschl\u00fcsse des VZB erhielten bis einschlie\u00dflich 2023 uneingeschr\u00e4nkte Best\u00e4tigungsvermerke durch die Wirtschaftspr\u00fcfer. Dar\u00fcber hinaus bestand seitens der Verwaltung des VZB ein enger und regelm\u00e4\u00dfiger Austausch mit der Aufsicht f\u00fchrenden Senatsverwaltung.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">4.4. Die Vertreter besitzen ein uneingeschr\u00e4nktes Frage- bzw. Auskunftsrecht und konnten ihre Fragen gg\u00fc. den Wirtschaftspr\u00fcfern, dem Versicherungsmathematiker, den Aussch\u00fcssen, sowie gg\u00fc. dem Direktor bzw. der Verwaltung, zu jeder Zeit stellen. Es gab jedoch VV in denen die Vertreter ihr Fragerecht zu wesentlichen Tagesordnungspunkten (Kapitalanlagen, Verwaltungskosten usw.) nicht wahrgenommen bzw. \u00fcberhaupt keine Fragen gestellt haben. Dies ist den VV-Protokollen zu entnehmen (z.B. <em>TOP 6 der VV vom 11.11.2023 Diskussion zu TOP 3 bis 5 (zum Jahresabschluss 2022))<\/em>.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">4.5. Die VV hat im Wissen um die Struktur des Anlageportfolios in Zeiten der Null- und Minuszinsphase wohlwollend \u00fcberdurchschnittliche Renditen des Versorgungswerks zur Kenntnis genommen, die insbesondere durch die unternehmerischen Beteiligungen erwirtschaftet wurden. Durch entsprechende VV-Beschl\u00fcsse konnten Dynamisierungen zugunsten aller Mitglieder erm\u00f6glicht werden; letztmalig am 26.11.2022 (Nettoverzinsung lag mit 5,4% weit \u00fcber Rechnungszins). Die Kollegen Klutke, Miletic, Felke und Dohmeier waren in den vergangenen Jahren gut \u00fcber die Anlagestruktur des VZB informiert und sie h\u00e4tten jede M\u00f6glichkeit gehabt, sich schon in diesen renditestarken Zeiten aktiv gegen die Struktur des Anlageportfolios zu wenden. Von einem Engagement in dieser Richtung ist nichts bekannt.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">4.6. Auch zum prozentualem Anteil der Beteiligungen am Gesamtanlage-Bestand und die diesen betreffende Ausleihungen (Darlehen), sowie zu der dem Grundsatz \u201ekeine Rendite ohne Risiko\u201c folgenden Entwicklung, z.B. der ABV-Risiko-Kennziffer (Stufe 3, h\u00f6chste Risiko-Stufe), ist in Vertreterversammlungen berichtet worden. Dies ist den VV-Protokollen zu entnehmen. (ABV = Arbeitsgemeinschaft berufsst\u00e4ndischer Versorgungswerke)<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">4.7. Dem Verwaltungs- und dem Aufsichtsausschuss wurde in all den Jahren bis einschlie\u00dflich 2023 regelm\u00e4\u00dfig die jahresabschlussbezogene Entlastung durch die VV erteilt. Die Entlastungen erfolgten bis auf das Jahr 2023 einstimmig, also ohne Gegenstimmen! Die Vertreterversammlung hat den Gremien damit attestiert, dass diese ihre satzungsbezogenen Aufgaben sorgf\u00e4ltig und im Sinne der geltenden Verpflichtungen ausge\u00fcbt haben. Ein Jahresabschluss 2024 liegt noch nicht vor.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">4.8. F\u00fcr das Jahr 2021 hatte der Aufsichtsausschuss eine <span style=\"text-decoration: underline;\">zus\u00e4tzliche interne Revision der Bestandsverwaltung bei den Wirtschaftspr\u00fcfern beauftragt<\/span>. Im Ergebnis der Revision wurde festgestellt, dass die Verwaltung trotz knapper Personalressourcen in den Prozessabl\u00e4ufen gut organisiert ist und das interne Kontrollsystem ohne Einschr\u00e4nkungen funktioniert. Das Gebot der Risikostreuung wurde eingehalten und es bestehen keine versteckten Risiken in den Strukturen. Auch wurde lobend angemerkt, dass die Durchschnittverzinsung \u00fcber 5 Jahre mit 4,05 % deutlich \u00fcber dem Rechnungszins lag. Den Schwerpunkt der Kapitalanlage bildeten auch schon im Gesch\u00e4ftsjahr 2021 u.a. die Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen. Diese Ausleihungen bzw. Darlehen waren demnach den Vertretern und damit auch den Mitgliedern des heutigen Verwaltungsausschusses nachweislich bekannt (z.B. nachlesbar im Protokoll der VV vom 26.11.2022). In dem Mitgliederrundschreiben vom 04.08.2025 wird jedoch ein gegenteiliger Eindruck erweckt.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">5. In der VV vom 30.11.2024 wurde durch den Versicherungsmathematiker festgestellt, dass das VZB zum Stichtag 31.12.2023 \u00fcber eine eigene Verlustr\u00fccklage und Zinsschwankungsreserve in H\u00f6he von \u00fcber 146 Mio \u20ac verf\u00fcgt und der \u201eewige Neuzugang\u201c beim VZB mit rund 300 Mio \u20ac zu bewerten sei. Die Wirtschaftspr\u00fcfer von Baker Tilly gaben an, dass das VZB eines von wenigen Versorgungseinrichtungen in Deutschland sei, dass den Wert des \u201eewigen Neuzugangs\u201c noch nicht erh\u00f6hend mit einberechnen w\u00fcrde. Dessen Ber\u00fccksichtigung k\u00f6nnte die finanzielle Stabilit\u00e4t der Renten und Anwartschaften zus\u00e4tzlich absichern helfen. Wie stellt sich der aktuelle VA zur Aktivierung des \u201eewigen Neuzugangs\u201c und warum wird diese wichtige Gestaltungsm\u00f6glichkeit in dem Mitgliederrundschreiben nicht erw\u00e4hnt? W\u00fcrde dies nicht zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den besorgten Mitgliedern geh\u00f6ren?<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">6. Dem VZB bot sich im ersten Halbjahr 2025 die konkrete M\u00f6glichkeit einen Betrieb mit gr\u00f6\u00dferer Bestandsimmobilie f\u00fcr einen 3-stelligen Millionenbetrag zu ver\u00e4u\u00dfern; es lag daf\u00fcr ein indikatives Kaufangebot eines liquiden K\u00e4ufers vor. Der Zufluss des Kaufpreises und die damit auch verbundene Befreiung von bisherigen Zahlungsverpflichtungen h\u00e4tte das VZB wirtschaftlich erheblich st\u00e4rken und flexibler machen k\u00f6nnen. Der VA unter dem Vorsitzenden Schieritz hat diesbez\u00fcglich keine Verhandlungen gef\u00fchrt, so dass das Angebot zur\u00fcckgezogen wurde. <\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">7. Das VZB hatte im Rahmen der Asset-Allokationsstrategie 2024 angestrebt, das Beteiligungsportfolio <span style=\"text-decoration: underline;\">marktschonend und werterhaltend<\/span> zu reduzieren und parallel dazu den risiko\u00e4rmeren Renten-Direktbestand auszubauen. Dar\u00fcber wurde mit der Senatsaufsicht kommuniziert und die VV informiert. \u201eMarktschonend\u201c hei\u00dft, dass der Verkauf illiquider Anlagen \u2013 wie Beteiligungen oder Immobilien \u2013 ein mittel- bis l\u00e4ngerfristiger Prozess ist, der Zeit braucht, um geeignete K\u00e4ufer zu finden und marktgerechte Erl\u00f6se zu erzielen. Bei einem \u00fcberst\u00fcrzten, eiligen Vorgehen besteht die Gefahr von erheblichen Wert- und Bonit\u00e4tsverlusten (Ansehen des VZB als Gesch\u00e4ftspartner). Wenn jetzt kurzfristig den mit dem VZB verbundenen Unternehmen vertraglich bereits zugesagte und eingeplante Finanzmittel nicht ausgezahlt werden, k\u00f6nnen bereits geschaffene Werte durch Insolvenzen in Gefahr geraten. Ein Beispiel: HanseGarnelen (<a href=\"https:\/\/www.shz.de\/lokales\/glueckstadt\/artikel\/hansegarnelen-in-glueckstadt-insolvent-das-ist-der-grund-48931815\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.shz.de\/lokales\/glueckstadt\/artikel\/hansegarnelen-in-glueckstadt-insolvent-das-ist-der-grund-48931815<\/a>). Diese Beteiligung w\u00e4re laut ihrem Vorstand R. Baur in wenigen Wochen kostendeckend gewesen, trotzdem versagte der amtierende VA eine Finanzierung. Aus diesem Verhalten k\u00f6nnen zeitverz\u00f6gert Abschreibungen resultieren, die die wirtschaftliche Lage des VZB zus\u00e4tzlich belasten. Wenn man aufgrund der unterj\u00e4hrigen personellen Ver\u00e4nderungen im VA Aussagen \u00fcber Verantwortlichkeiten treffen will, bedarf es daf\u00fcr der klaren buchhalterisch-zeitlichen Abgrenzung der Abschreibungen. Diese n\u00f6tige Transparenz ist unbedingt von den jetzt Verantwortlichen zu fordern. Ansonsten besteht die konkrete Gefahr, dass im Zusammenhang mit dem Berliner Kammerwahlkampf ungerechtfertigte Schuldvorw\u00fcrfe postuliert werden, nur um sich auf Kosten \u201eder anderen\u201c zu profilieren.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">8. Versorgungswerke stehen vor nie dagewesenen Herausforderungen. Die rechtlichen Grundlagen unseres Versorgungswerks stammen gr\u00f6\u00dftenteils aus einer Zeit, in der sichere Renditen oberhalb des 3%igen Rechnungszinses noch selbstverst\u00e4ndlich waren. Mittlerweile sind die Bedingungen grundlegend anders: Niedrigzins, globale Krisen, Kriege, zunehmender Protektionismus und der Klimawandel fordern neue Strategien und Strukturen in der Anlage. Jeder wei\u00df: ohne Risiko keine Rendite. Jedoch wird es zunehmend schwieriger eine ausgewogene Balance zwischen dem angestrebten Renditezins und dem damit korrespondierenden Risiko zu finden. Damit unser Versorgungswerk diese Herausforderungen meistern kann und auf die zuk\u00fcnftigen Anforderungen vorbereitet ist, bedarf es dringend einer Strukturreform (u.a. einer Professionalisierung der ehrenamtlichen Gremien und der Integration fachlich geeigneter, nichtzahn\u00e4rztlicher Hauptberufler (z. B. aus BWL, Bankwesen oder Rechtswissenschaft); eine St\u00e4rkung der Kontroll- und Initiativrechte; eine Doppelspitze in der Verwaltungsleitung; die Implementierung eines Risikokommunikationssystems). Unser Kollege Dr. Wei\u00df hatte in der Delegiertenversammlung (13.02.2025) und in der Vertreterversammlung (22.02.2025) bereits daraufhin gewiesen. Daf\u00fcr werden wir uns verbands\u00fcbergreifend und konstruktiv einsetzen.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">Wir wollen hier nicht falsch verstanden werden: sollte tats\u00e4chlich etwas strafrechtlich Relevantes passiert sein, muss es nach l\u00fcckenloser Aufkl\u00e4rung auch geahndet werden &#8211; das ist keine Frage. <\/span><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">Doch der Ausgang der Untersuchungen ist derzeit noch v\u00f6llig offen und ein strafw\u00fcrdiges Verhalten wurde bisher nicht nachgewiesen, trotzdem beinhaltet das bewusst in die \u00f6ffentliche Presse getragene interne VZB-Rundschreiben Vorverurteilungen. Diese werden dann auch noch verbunden mit einem Hinweis auf die Kammerwahl und einer gleichzeitigen Vorverlegung der Winter-VV in den Wahlzeitraum. Vor diesem Hintergrund k\u00f6nnte das stark polarisierende Rundschreiben, welches sich ja an die potenzielle Berliner W\u00e4hlerschaft wendet, ggfs. auch noch in einem etwas anderen Licht gesehen werden, dabei unterliegen K\u00f6rperschaften des \u00d6ffentlichen Rechts (VZB) bekannterma\u00dfen insbesondere in unmittelbaren Vorwahlzeiten eigentlich einem strengen Neutralit\u00e4tsgebot.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">Wir alle sollten uns zudem vergegenw\u00e4rtigen, dass in Deutschland das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung gilt und zwar so lange, bis das Gegenteil bestandsfest und zweifelsfrei von einem Gericht bewiesen wurde. <\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-38383 alignleft\" src=\"https:\/\/iuzb.de\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/01_Portraits_Gneist-scaled-1-248x300-1.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"181\" srcset=\"https:\/\/iuzb.de\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/01_Portraits_Gneist-scaled-1-248x300-1.jpg 248w, https:\/\/iuzb.de\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/01_Portraits_Gneist-scaled-1-248x300-1-99x120.jpg 99w\" sizes=\"auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/span><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">Gerhard Gneist<\/span><\/strong><br \/>\n<span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">Mitglied der Vertreterversammlung des VZB<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;\">1. Vorsitzender IUZB e.V.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 04.08.2025 wurde ein Rundschreiben, offensichtlich im Namen des Verwaltungsausschusses, unterzeichnet vom Vorsitzenden Schieritz, \u00fcber das Mitgliederportal des VZB verbreitet. 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