{"id":39263,"date":"2022-07-09T20:25:48","date_gmt":"2022-07-09T18:25:48","guid":{"rendered":"https:\/\/iuzb.de\/?p=39263"},"modified":"2022-07-25T19:57:43","modified_gmt":"2022-07-25T17:57:43","slug":"resolution-entwurf-eines-gkv-finanzstabilisierungsgesetzes-frontalangriff-auf-die-patientenversorgung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=39263","title":{"rendered":"Resolution der KZBV-VV: Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes: Frontalangriff auf die Patientenversorgung!"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.kzbv.de\/vertreterversammlung.504.de.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">12. Vertreterversammlung der KZBV vom 06. und 07.07.2022:<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Weiteres zentrales Thema: Ma\u00dfnahmenkatalog f\u00fcr wirksame iMVZ-Regulierung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dresden\/Berlin, 6. Juli 2022 \u2013 Die Vertreterversammlung der Kassenzahn\u00e4rztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat die massive Kritik der Vertragszahn\u00e4rzteschaft am geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz noch einmal ausdr\u00fccklich bekr\u00e4ftigt. Das wichtigste Beschlussgremium der Vertragszahn\u00e4rzteschaft auf Bundesebene verabschiedete einstimmig eine Resolution, in der der vorliegende Gesetzentwurf strikt abgelehnt und der Bundesgesundheitsminister aufgefordert wird, die geplanten Regelungen zu streichen. Diese kommen faktisch einer drastischen Verg\u00fctungsk\u00fcrzung f\u00fcr die Zahn\u00e4rzteschaft gleich und seien weder verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig noch angemessen. Sie bedeuten vielmehr einen R\u00fcckfall in die strikte Budgetierung und werden zwangsl\u00e4ufig erhebliche Leistungsk\u00fcrzungen f\u00fcr die Versicherten nach sich ziehen, hie\u00df es in der Resolution.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die vergangenen Jahre h\u00e4tten gezeigt, dass von der vertragszahn\u00e4rztlichen Versorgung keine Gefahr f\u00fcr die Stabilit\u00e4t der GKV-Finanzen ausgeht, obwohl der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz bereits 2012 die strikte Budgetierung aufgehoben hat. Vielmehr sei der Anteil der zahn\u00e4rztlichen Ausgaben an den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich von 8,92 Prozent im Jahr 2000 auf mittlerweile 6,25 Prozent gesunken. \u201eGleichzeitig wurde der vertragszahn\u00e4rztliche Leistungskatalog pr\u00e4ventionsorientiert ausgebaut und auf die Bed\u00fcrfnisse vulnerabler Gruppen hin ausgerichtet. Das ist das Ergebnis einer von der Zahn\u00e4rzteschaft verfolgten langj\u00e4hrigen, erfolgreichen, pr\u00e4ventionsorientierten Ausrichtung der Versorgung.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein R\u00fcckfall in die Budgetierung werde langfristig erhebliche Folgen f\u00fcr die zahn\u00e4rztliche Patientenversorgung haben und die erst im vergangenen Jahr in die Versorgung gebrachte, f\u00f6rderungsw\u00fcrdige und pr\u00e4ventiv wirkende Parodontitistherapie umgehend wieder ausbremsen. \u201eDies wird zu Lasten der Mundgesundheit der Bev\u00f6lkerung gehen\u201c, warnte der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang E\u00dfer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das geplante Gesetz werde auch dazu beitragen, dass sich Zahn\u00e4rztinnen und Zahn\u00e4rzte gegen die eigene Niederlassung entscheiden, denn der finanziellen Planungssicherheit werde vollst\u00e4ndig der Boden entzogen. Im gleichen Ma\u00dfe seien auch \u00e4ltere Kollegen betroffen, die ihren Ruhestand immer wieder aufschieben. Der drohenden Unterversorgung in der vertragszahn\u00e4rztlichen Versorgung wird damit Vorschub geleistet, hie\u00df es in der Resolution. Mit der strikten Budgetierung werden de facto Leistungen durch die Hintert\u00fcr gek\u00fcrzt, was der Minister immer wieder vehement ausgeschlossen hatte. Die Vertreterversammlung warf dem Minister in diesem Zusammenhang Wortbruch vor. F\u00fcr begrenzte Mittel werde es dann eben auch nur begrenzte Leistungen geben!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In seiner Rede warnte E\u00dfer auch noch einmal eindringlich vor den Gefahren f\u00fcr Qualit\u00e4t, Patientenwohl und die Sicherstellung der vertragszahn\u00e4rztlichen Versorgung, die von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) ausgehen. Zugleich forderte er den Gesetzgeber auf, den Zustrom solcher Investoren in die Versorgung endlich wirksam und nachhaltig zu unterbinden. Diese d\u00fcrfe nicht von renditeorientierten Interessen bestimmt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Vertreterversammlung beriet einen Ma\u00dfnahmenkatalog, der vorsieht, dass eine Klinik ein zahn\u00e4rztliches MVZ k\u00fcnftig nur innerhalb ihres Planungsbereiches gr\u00fcnden darf und das auch nur dann, wenn es \u00fcber einen zahnmedizinischen Fachbezug verf\u00fcgt. Weiterhin soll die Gr\u00fcndung eines zahn\u00e4rztlichen MVZ \u00fcber ein Krankenhaus unter bestimmten Umst\u00e4nden f\u00fcr st\u00e4dtische und stadtnahe Planungsbereiche ausgeschlossen werden, die bereits bedarfsgerecht versorgt sind. Dar\u00fcber hinaus sollte \u2013 in Anlehnung an bereits existierende Zahnarztregister \u2013 eine Rechtsgrundlage f\u00fcr die Einrichtung von MVZ-Registern auf Bundes- und Landesebene geschaffen werden, um Transparenz \u00fcber die verschachtelten Inhaber- und Beteiligungsstrukturen, insbesondere von iMVZ, zu schaffen und die Pr\u00fcfung von deren Eignung zur Teilnahme an der Versorgung durch den Zulassungsausschuss zu erm\u00f6glichen. Auch sollten zahn\u00e4rztliche MVZ gesetzlich verpflichtet werden, auf Praxisschild und Website Angaben \u00fcber ihren Tr\u00e4ger und die gesellschaftsrechtlichen Inhaberstrukturen zu machen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Juni hatte die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister der L\u00e4nder (GMK) einstimmig einen weiteren Beschluss zur Regulierung von iMVZ gefasst. Die Vertreterversammlung begr\u00fc\u00dfte diesen Beschluss grunds\u00e4tzlich, forderte den Gesetzgeber aber zugleich auf, die weitergehenden Vorschl\u00e4ge der Zahn\u00e4rzteschaft aufzugreifen und neben einer zielf\u00fchrenden r\u00e4umlichen Begrenzung insbesondere auch den medizinisch-fachlichen Bezug von Krankenh\u00e4usern als Voraussetzung f\u00fcr die Gr\u00fcndungsberechtigung von zahn\u00e4rztlichen MVZ gesetzlich zu verankern. Der dringende Handlungsbedarf in diesem Bereich m\u00fcsse endlich anerkannt, der vorgelegte Ma\u00dfnahmenkatalog rechtlich umgesetzt und damit weiterer Schaden von der gemeinwohlorientierten vertragszahn\u00e4rztlichen Versorgung abgewendet werden.<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.kzbv.de\/vertreterversammlung.504.de.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Resolution: Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes: Frontalangriff auf die Patientenversorgung!<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Quelle: KZBV, <a href=\"https:\/\/www.kzbv.de\/pressemitteilung-vom-6-7-2022.1606.de.html#\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pressemitteilung vom 06.07.2022<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Vorhergehend:<\/span><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/iuzb.de\/?p=39240\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">KZBV: \u201eFrontalangriff auf die Patientenversorgung!\u201c<\/a><\/p>\n<p>______<\/p>\n<p>(<a href=\"http:\/\/www.portal-sozialpolitik.de\/index.php?page=GKV-FinStG\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Portal Sozialpolitik<\/a>) GKV-Finanzstabilisierungsgesetz<br \/>\nGesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung<br \/>\n(GKV-Finanzstabilisierungsgesetz \u2013 GKV-FinStG)<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"http:\/\/www.portal-sozialpolitik.de\/uploads\/sopo\/pdf\/2022\/2022-06-30_RefE_GKV_FinStG.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Referentenentwurf des BMG v. 30.06.2022<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>12. 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