{"id":37780,"date":"2022-03-14T22:53:27","date_gmt":"2022-03-14T21:53:27","guid":{"rendered":"http:\/\/iuzb.de\/?p=37780"},"modified":"2022-03-14T22:57:04","modified_gmt":"2022-03-14T21:57:04","slug":"kzbv-seit-januar-grundsaetzlich-auch-als-digitale-anwendung-der-epa-moeglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=37780","title":{"rendered":"KZBV: Seit Januar grunds\u00e4tzlich auch als digitale Anwendung der ePA m\u00f6glich"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Regelm\u00e4\u00dfige Termine in der Zahnarztpraxis dienen der Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen. Seit mehr als 30 Jahren k\u00f6nnen gesetzlich krankenversicherte Patienten das Bonusheft bei regelm\u00e4\u00dfigen Vorsorgeuntersuchungen vorlegen und den Termin per Stempel und Unterschrift best\u00e4tigen lassen. Die Kassenzahn\u00e4rztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat jetzt ihre bew\u00e4hrte Patienteninformation zum zahn\u00e4rztlichen Bonusheft in einer <a href=\"https:\/\/www.kzbv.de\/patienteninformationen.1034.de.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">aktualisierten Fassung<\/a> vorgelegt, die auch in den Hauptmigrantensprachen verf\u00fcgbar ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Flyer informiert Patientinnen und Patienten leicht verst\u00e4ndlich \u00fcber Vorteile und Vorgaben des Bonusheftes im Zusammenhang mit einer Versorgung mit Zahnersatz. Erl\u00e4utert wird unter anderem, was zu tun ist, wenn das Bonusheft nicht mehr auffindbar ist oder ein Eintrag fehlt, obwohl eine Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat. Die erweiterte Information zum Bonusheft ist zum Selbstausdruck geeignet und kann im PDF-Format unter <a href=\"https:\/\/www.kzbv.de\/patienteninformationen.1034.de.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.kzbv.de<\/a> kostenfrei abgerufen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Patienten, die aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten eine Vorsorge in der Praxis eventuell abgesagt oder verschoben haben, sollten diese im Laufe des Jahres unbedingt nachholen. Darauf weist die KZBV noch einmal ausdr\u00fccklich hin. Gr\u00f6\u00dfere Folgesch\u00e4den an Z\u00e4hnen und Zahnfleisch durch ein Auslassen notwendiger Behandlungen k\u00f6nnen durch solche Kontrollen vermieden werden. Mit besonders hohen Hygienestandards gew\u00e4hrleisten Zahnarztpraxen maximalen Schutz vor Ansteckungen mit Corona.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Regelm\u00e4\u00dfige und dokumentierte Vorsorge = Bonus zum gesetzlichen Festzuschuss<\/strong><br \/>\nWenn Zahnersatz ben\u00f6tigt wird, erhalten Patienten, die ein regelm\u00e4\u00dfig gef\u00fchrtes Bonusheft vorweisen k\u00f6nnen, von ihrer Krankenkasse einen Bonus zum gesetzlichen Festzuschuss. Sind regelm\u00e4\u00dfige Vorsorgeuntersuchungen in der Praxis \u00fcber einen Zeitraum von f\u00fcnf Jahren l\u00fcckenlos dokumentiert, dann erh\u00f6ht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. K\u00f6nnen diese Untersuchungen \u00fcber einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Kasse sogar auf 75 Prozent erh\u00f6ht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Patienten, die \u00e4lter als 18 Jahre sind, m\u00fcssen wenigstens einmal im Jahr einen entsprechenden Kontrolltermin bei einer Zahn\u00e4rztin oder einem Zahnarzt in Anspruch nehmen, um von der Bonusregelung zu profitieren. Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs m\u00fcssen innerhalb von f\u00fcnf beziehungsweise zehn Jahren in jedem Kalenderhalbjahr eine zahn\u00e4rztliche Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen, um ihren Rechtsanspruch auf erh\u00f6hten Festzuschuss zu wahren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Das elektronische Zahnbonusheft kommt&#8230;<\/strong><br \/>\nSeit Januar 2022 besteht f\u00fcr gesetzlich Versicherte grunds\u00e4tzlich die rechtliche M\u00f6glichkeit, das Bonusheft als digitale Anwendung der elektronischen Patientenakte (ePA) zu nutzen &#8211; soweit die technischen Voraussetzungen daf\u00fcr bei Patient und Praxis schon gegeben sind. Das <a href=\"https:\/\/www.kzbv.de\/elektronisches-zahnbonusheft.1576.de.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">elektronische Bonusheft (eZahnbonusheft)<\/a> bietet dann die M\u00f6glichkeit, die gleichen Eintr\u00e4ge wie im papiergebundenen Heft strukturiert und g\u00fcltig f\u00fcr den Bonusanspruch abzubilden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie bei der ePA handelt es sich f\u00fcr Versicherte um eine freiwillige Anwendung, die derzeit im Aufbau begriffen ist. Vorteile des elektronischen Bonusheftes sind unter anderem eine automatisierte Erinnerungsfunktion, um den Verfall des Bonus zu verhindern oder die Vermeidung von Nachtragungen bei erfolgten Vorsorgeuntersuchungen. Das papiergebundene Bonusheft beh\u00e4lt jedoch weiterhin seine G\u00fcltigkeit und kann wie bisher genutzt werden. Patienten, die die Vorteile des eZahnbonusheftes nutzen wollen, sollten sich zun\u00e4chst in ihrer Praxis erkundigen, ob diese bereits \u201eeZahnbonusheft-ready\u201c ist und eine Beratung zu der neuen Anwendung erfolgen kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weitere Informationen zur Bonusregelung und zum Thema Zahnersatz stellt die KZBV unter<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><a href=\"https:\/\/www.informationen-zum-zahnersatz.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.informationen-zum-zahnersatz.de<\/a> sowie auf ihrer<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.kzbv.de\/zahnersatz.75.de.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Website<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Quelle: KZBV, Pressemitteilung vom 14.03.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Regelm\u00e4\u00dfige Termine in der Zahnarztpraxis dienen der Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen. 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