{"id":36237,"date":"2021-11-25T23:57:14","date_gmt":"2021-11-25T22:57:14","guid":{"rendered":"http:\/\/iuzb.de\/?p=36237"},"modified":"2024-01-24T07:37:23","modified_gmt":"2024-01-24T06:37:23","slug":"gastbeitrag-weniger-ist-mehr-oder","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=36237","title":{"rendered":"Gastbeitrag: Weniger ist mehr! &#8211; oder?"},"content":{"rendered":"<p><em><strong>Gastbeitrag von Dr. Helmut Kesler<\/strong><br \/>\n<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Bundestagswahl ist schon l\u00e4ngst vorbei und es wurden diejenigen gew\u00e4hlt, die irgendwo eine Mehrheit in ihrem Wahlbezirk erhalten haben &#8211; so funktioniert Demokratie. Aber eine Entwicklung ist seit Jahren interessant, es werden immer mehr Volksvertreter. Waren es 1990 noch 662 Vertreterinnen und Vertreter f\u00fcr damals knapp 79 Millionen Einwohner, so sind es 2021 nun 736 Abgeordnete. Das bedeutet, dass ein Abgeordneter damals 120.468 Einwohner und heute 112.989 Einwohner repr\u00e4sentiert. Man k\u00f6nnte also glatt sagen, dass jeder von uns heute st\u00e4rker im Bundestag repr\u00e4sentiert wird als vor rund 30 Jahren. Im Bundesrat sind es sogar nur 69 Vertreterinnen und Vertreter aus den einzelnen Bundesl\u00e4ndern, die dann auch noch in verschiedenen Aussch\u00fcssen arbeiten. Ich finde, dass dieser Vertretungsschl\u00fcssel trotz des Zuwachses recht knapp bemessen ist, denn ich kenne auch andere Vertretungsschl\u00fcssel.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie sieht es zum Beispiel zum Vergleich dazu mit unserer Berufsvertretung aus.<br \/>\nDa sind zuerst einmal die Zahn\u00e4rztekammern der einzelnen Bundesl\u00e4nder, die die Selbstverwaltungen der Zahn\u00e4rztinnen und Zahn\u00e4rzte darstellen und als K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts (K. d. \u00f6. R.) organisiert sind. Sie nehmen die ihnen, auf der Grundlage landesrechtlicher Heilberufe-Kammergesetze, \u00fcbertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Das jeweils zust\u00e4ndige Landesministerium \u00fcbt die Rechtsaufsicht, jedoch nicht die Fachaufsicht aus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In Deutschland waren zum 31. Dezember 2020 bei den Landeszahn\u00e4rztekammern 98.734 Mitglieder registriert. Ca. 72.500 Mitglieder davon standen aktiv im zahn\u00e4rztlichen Berufsleben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um die Interessen aller deutschen Zahn\u00e4rztinnen und Zahn\u00e4rzte zu koordinieren, wurde 1953 der \u201eBundesverband der Deutschen Zahn\u00e4rzte\u201c (BDZ) gegr\u00fcndet, der 1990 in \u201eBundeszahn\u00e4rztekammer\u201c (BZ\u00c4K) umbenannt wurde. Die Bundeszahn\u00e4rztekammer ist \u2013 im Gegensatz zu den Landeszahn\u00e4rztekammern \u2013 keine Kammer oder sonstige K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts, sondern ein eingetragener Verein. Die Mitglieder der Bundeszahn\u00e4rztekammer sind keine Einzelmitglieder, sondern die Zahn\u00e4rztekammern der Bundesl\u00e4nder. Den Vorstand der Bundeszahn\u00e4rztekammer bilden der Pr\u00e4sident, zwei Vizepr\u00e4sidenten, sowie die Pr\u00e4sidenten der (Landes-)Zahn\u00e4rztekammern. Das h\u00f6chste Entscheidungsgremium ist die Bundesversammlung, die zuletzt am 29.-30. Oktober 2021 in Karlsruhe tagte. Die Landes-Zahn\u00e4rztekammern entsenden Delegierte in die einmal j\u00e4hrlich stattfindende ordentliche Bundesversammlung. Jede Landeszahn\u00e4rztekammer entsendet f\u00fcr je 600 Zahn\u00e4rztinnen und Zahn\u00e4rzte in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich einen Delegierten und f\u00fcr die Restzahl, sofern diese mehr als 300 betr\u00e4gt, wird ein weiterer Delegierter in die Bundesversammlung geschickt. Die Mindestzahl der Delegierten pro Kammer betr\u00e4gt zwei.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf der diesj\u00e4hrigen Bundesversammlung waren es 166 Delegierte. Das hei\u00dft also, dass ein Delegierter rund 595 deutsche Zahn\u00e4rztinnen und Zahn\u00e4rzte repr\u00e4sentiert (98.734 \/ 166 = 594,783).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zur Relation: Das h\u00f6chste Entscheidungsgremium der rund 538.000 \u00c4rztinnen und \u00c4rzte ist der Deutsche \u00c4rztetag mit 250 Abgeordneten aus den 17 Landes\u00e4rzte-Kammerbereichen. Ausgerechnet bedeutet dies, dass ein \u00e4rztlicher Abgeordneter 2.152 \u00c4rztinnen und \u00c4rzte obendrein unterschiedlicher Fachrichtungen repr\u00e4sentiert (538.000 \/ 250 = 2.152).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Fazit: Das Gremium mit der \u201ebasisdemokratischen Struktur\u201c ist eindeutig die BZ\u00c4K. Aber Hand aufs Herz, ist diese \u201eVolksn\u00e4he\u201c uns die monatliche Summe von 9.70 \u20ac wirklich wert?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei der Bundesversammlung im Oktober 2021 gab es auch einen Beschluss, der als ein Initiativ-Signal an die zuk\u00fcnftige Bundesregierung gelten soll, die sogenannte \u201eKarlsruher Erkl\u00e4rung\u201c. Hier der Wortlaut:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201eDie Bundesversammlung der Bundeszahn\u00e4rztekammer stellt fest, dass der Verordnungsgeber auch in der letzten Legislaturperiode seiner gesetzlich vorgegebenen Verpflichtung zu einer Anpassung des seit 33 Jahren unver\u00e4nderten Punktwerts in der Geb\u00fchrenordnung f\u00fcr Zahn\u00e4rzte (GOZ) wieder nicht nachgekommen ist. Die Bundesversammlung fordert die k\u00fcnftige Bundesregierung auf, diesen gesetzlichen Auftrag endlich zu erf\u00fcllen. Die gesetzliche Verpflichtung f\u00fcr die l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llige Punktwertanhebung lautet: \u201eDie Bundesregierung wird erm\u00e4chtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte f\u00fcr zahn\u00e4rztliche T\u00e4tigkeit in einer Geb\u00fchrenordnung zu regeln. In dieser Geb\u00fchrenordnung sind Mindest- und H\u00f6chsts\u00e4tze f\u00fcr die zahn\u00e4rztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Zahn\u00e4rzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen (\u00a7 15 Zahnheilkundegesetz)\u201c. Damit soll sichergestellt werden, dass auf gesetzlicher Grundlage die Verg\u00fctung sowohl dem Allgemeinwohl als auch dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gen\u00fcgen muss und die Leistungen der Zahn\u00e4rzte ausreichend verg\u00fctet werden. Es ist also der Ausgleich notwendig zwischen den widerstrebenden Interessen der Patienten, kein zu hohes Entgelt entrichten zu m\u00fcssen und den berechtigten Interessen der Zahn\u00e4rzte, ein angemessenes Honorar f\u00fcr ihre Aufw\u00e4nde, also eine leistungsgerechte Honorierung, zu erhalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zugleich fordert die Bundesversammlung die Zahn\u00e4rztinnen und Zahn\u00e4rzte in Deutschland auf, unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die bestehenden M\u00f6glichkeiten der GOZ unter konsequenter Anwendung des Paragraphen 2 (Freie Vereinbarung), des Paragraphen 5 (Bemessung der Geb\u00fchren) und des Paragraphen 6 Abs. 1 (Analogleistungen) auszusch\u00f6pfen.\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch ich finde es gut, dass die zuk\u00fcnftige Regierung gleich darauf aufmerksam gemacht wird, dass es hier eine Hausaufgabe gibt, die schon l\u00e4ngst h\u00e4tte bearbeitet werden m\u00fcssen. Warten wir ab, welcher Partei das Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit zugelost wird, denn es d\u00fcrfte darauf ankommen auf wieviel Widerliebe unsere berechtigten W\u00fcnsche sto\u00dfen werden. Aber eine Passage in der Erkl\u00e4rung st\u00f6\u00dft bei mir auf ein gewisses Unverst\u00e4ndnis. Im letzten Absatz werden die Kolleginnen und Kollegen aufgefordert endlich die GOZ \u201erichtig\u201c anzuwenden, was aus meiner Sicht einem echten Kollegen-Bashing gleichkommt. Zum einen wird damit den Kollegen unterstellt, dass sie in den letzten 30 Jahren nicht die GOZ gelernt und angewandt h\u00e4tten und zum anderen unterstellt man indirekt den einzelnen Landeszahn\u00e4rztekammern (den eigenen Mitgliedern!) nicht genug getan zu haben, um diesen Umstand zu bereinigen. Wie weit muss man sich also vom Alltag und der Basis entfernen, um so zu denken. Klar &#8211; in den Statistiken kann man deutlich erkennen, dass der Ermessensspielraum in vielen Bereichen nicht ausgesch\u00f6pft wird, aber Statistiken sind eben Statistiken und k\u00f6nnen so und so interpretiert werden. Bei den gut dotierten GOZ Positionen lohnt es sich zu steigern und hier wird auch regelm\u00e4\u00dfig gesteigert, aber wer macht sich die M\u00fche und steigert solche \u201eMini\u201c-Positionen wie z.B. \u00c41 oder bmf?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Res\u00fcmee: Vielleicht sollte also unsere Standesvertretung den Schl\u00fcssel noch mehr verkleinern, sodass ein Delegierter zuk\u00fcnftig 300 Mitglieder repr\u00e4sentiert und damit noch n\u00e4her an die Basis rutscht. Dann sitzen zuk\u00fcnftig ca. 320 Delegierte in der Bundesversammlung, wir zahlen 19,40 \u20ac und alles wird gut. Entschuldigen Sie hier meine sarkastische Polemik, aber ich kann die bestehende Art von Ressourcenverschwendung nicht weitersehenden Auges akzeptieren. Noch einmal zum Mitdenken: 736 Abgeordnete vertreten 83 Mio. B\u00fcrger und 166 Delegierte vertreten rund 99.000 Zahn\u00e4rztinnen und Zahn\u00e4rzte. Kein Wunder, dass sich die Kolleginnen und Kollegen drau\u00dfen an den Behandlungsst\u00fchlen immer weniger wahrgenommen f\u00fchlen und mit einer Standespolitikverdrossenheit reagieren. &#8211; Aber Quantit\u00e4t ist bekanntlich nicht immer Qualit\u00e4t und weniger w\u00e4re eben manchmal doch mehr.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vielleicht vergleiche ich Birnen mit \u00c4pfeln, aber es musste einfach mal raus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In diesem Sinne bleibt zu hoffen, dass der Winter nicht zu hart wird.<\/p>\n<p>Mit kollegialen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p><strong>Ihr Helmut Kesler<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p>____________<br \/>\nHerr Dr. Kesler ist u.a. <a href=\"https:\/\/www.zaek-berlin.de\/ueber-uns\/delegiertenversammlung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mitglied der Delegiertenversammlung<\/a> der Zahn\u00e4rztekammer Berlin K.d.\u00f6.R. und <a href=\"https:\/\/www.zahnaerzteverband-berlin.de\/wir-ueber-uns\/vorstand-und-dv\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beisitzer im Vorstand<\/a> des Verbandes der Zahn\u00e4rztinnen und Zahn\u00e4rzte von Berlin e.V.<br \/>\nSein Gastbeitrag erschien heute auch in der aktuellen <a href=\"https:\/\/www.zahnaerzteverband-berlin.de\/download\/1483\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ausgabe 10\/11-2021<\/a> der <a href=\"https:\/\/www.zahnaerzteverband-berlin.de\/aktuelles\/bzz-online\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BZZ<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gastbeitrag von Dr. Helmut Kesler Die Bundestagswahl ist schon l\u00e4ngst vorbei und es wurden diejenigen gew\u00e4hlt, die irgendwo eine Mehrheit in ihrem Wahlbezirk erhalten haben &#8211; so funktioniert Demokratie. 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