{"id":35191,"date":"2021-08-22T00:01:16","date_gmt":"2021-08-21T22:01:16","guid":{"rendered":"http:\/\/iuzb.de\/?p=35191"},"modified":"2021-12-13T16:23:20","modified_gmt":"2021-12-13T15:23:20","slug":"ist-das-mass-fuer-ein-gutachten-die-medizinische-spitzenversorgung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=35191","title":{"rendered":"Ist das Ma\u00df f\u00fcr ein Gutachten die medizinische Spitzenversorgung?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong><em><a href=\"https:\/\/www.pfazm.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-35207\" src=\"https:\/\/iuzb.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Walid-El-Khatib.jpg\" alt=\"\" width=\"532\" height=\"186\" srcset=\"https:\/\/iuzb.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Walid-El-Khatib.jpg 532w, https:\/\/iuzb.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Walid-El-Khatib-450x157.jpg 450w, https:\/\/iuzb.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Walid-El-Khatib-330x115.jpg 330w\" sizes=\"auto, (max-width: 532px) 100vw, 532px\" \/><\/a>Von Walid El-Khatib, Berlin<\/em><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dieser Artikel erhebt keinesfalls den Anspruch der Vollst\u00e4ndigkeit. Es wurden bewusst spezielle Aspekte in Bezug auf die Gutachtenproblematik ausgesucht. Es sei angemerkt, dass wenn die m\u00e4nnliche Form benutzt, wird selbstverst\u00e4ndlich auch die weibliche auch angesprochen ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein Zahnarzt besitzt keine Glaskugel, in der die vielf\u00e4ltigen Variablen des Patientenorganismus zu sehen sind, um immer eine 100% sichere und kontrollierte Behandlung durchzuf\u00fchren. Auch wenn Behandlungen durch Erfahrung und Technik eine gewisse Vorrausagbarkeit zeigen, bleibt jede seiner Entscheidungen trotzdem risikobehaftet. Trotz Dr\u00e4ngen der Zahnmedizin in die Standardisierung k\u00f6nnen Fachleute die Augen vor diesen Unsicherheiten nicht verschlie\u00dfen. Erschwerend erscheint, dass schicksalshafte Verl\u00e4ufe auch seltener von Patienten als schicksalshaft akzeptiert werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten schuldhaftes Verhalten des Behandlers annehmen, wird durch die zunehmende Technisierung der Medizin gef\u00f6rdert. Einen wesentlichen Anteil an dieser Sicht haben auch mediale Sensationsberichte \u00fcber medizinische Behandlungsfehler. Richtigerweise unterliegen zahn\u00e4rztliche Handlungen dem Dienstvertrag. Im Unterschied zum Werkvertrag wird der Erfolg dem Patienten nicht geschuldet, jedoch die Einhaltung des medizinischen Standards.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was ist der zahnmedizinische Standard? In Ihm spiegeln sich zun\u00e4chst deutlich sichtbare Erfahrungen und Empfehlungen. Diese betreffen das diagnostische und therapeutische Vorgehen. Sie sind der Anker, von denen aus der Zahnarzt in Aktion treten und auf die er sich &#8211; falls notwendig &#8211; zur\u00fcckziehen kann. Diese sind Festlegungen allgemein anerkannter Richtlinien. Entscheidend ist, dass sie sich in der Praxis bew\u00e4hrt haben. Diese Richtlinien sind jedoch juristisch nicht verbindlich. Bezieht man sich in seiner Behandlung auf die Therapiefreiheit und weicht bei der Behandlung vom Standard ab, so ist einiges unbedingt zu beachten. Zun\u00e4chst m\u00fcssen sachliche Gr\u00fcnde daf\u00fcr angef\u00fchrt werden, die zeigen, dass eine gewissenhafte Chancen-Risikoabw\u00e4gung vorgenommen wurde. Der medizinische Standard beruft sich auf wissenschaftliche Erkenntnis. Folglich gibt es eine allgemeine professionelle Akzeptanz. Sachverst\u00e4ndige sollten nicht dazu neigen ihre eigene Methode zu verabsolutieren oder die Messlatte zu hoch anzusetzen, wie es die M\u00f6glichkeiten an einer Universit\u00e4tsklinik mit Spitzenversorgung erlaubt, die den Standard einer medizinischen Spitzenversorgung schuldet. Es kommt auf die faktisch f\u00fcr den Patienten erreichbaren Gegebenheiten an, so dass nicht optimaler, sondern ausreichender medizinischer Standard zugrunde gelegt werden soll.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine der wichtigsten Forderungen an einen Sachverst\u00e4ndigen ist strikte Objektivit\u00e4t. Dies kommt durch Inhalt und Ausdrucksweise seiner Ausf\u00fchrungen zu Tage und ist ein Ma\u00df f\u00fcr seine Unparteilichkeit. Ein Nachteil kann es sein, dass der Sachverst\u00e4ndige Kollegen an Ma\u00dfst\u00e4ben messen muss, von denen er wei\u00df, dass er Ihnen selbst nicht immer gen\u00fcgen kann. Objektivit\u00e4t bedeutet Neutralit\u00e4t und damit Vorurteilsfreiheit. Eine bedeutende Rolle spielt bei der Betrachtung die Einhaltung der Sorgfaltspflicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was ist die Sorgfaltspflicht oder wie ist Sie definiert? Bei der Betrachtung geht es um die Achtsamkeit und Genauigkeit mit der gehandelt wird. Die Sorgfalt richtet sich nach dem jeweiligen Standard zum Zeitpunkt des medizinischen Handelns. Gesichert soll dies durch die zivilrechtliche als auch strafrechtliche und berufsrechtliche Verpflichtung zur Fortbildung untermauert werden. Bekanntlich ist, dass bei Kassenleistungen nicht selten die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebot mit den f\u00fcr den Vertragszahnarzt ma\u00dfgeblichen medizinischen Ma\u00dfst\u00e4be der Regeln der zahn\u00e4rztlichen Kunst sowie des allgemeinen Standes der medizinischen Wissenschaften andererseits bei Leistungserbringung in Konflikt geraten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch das Handeln des Sachverst\u00e4ndigen unterliegt Regeln, die Kollegen kennen sollten, die sich mit einem Gutachten auseinandersetzen m\u00fcssen. Hier seien kurz einige wichtige erw\u00e4hnt. Zu den Begutachtungsm\u00e4ngeln geh\u00f6rt z.B. das Au\u00dferachtlassen von vorhandenen wesentlichen Fakten. Kommt noch ein Aufbau hypothetischer Gebilde mit pers\u00f6nlichen Wertungen hinzu, so ist das Gutachten unbrauchbar. Ein Gutachten muss in sich schl\u00fcssig und logisch aufgebaut sein unter Beachtung der Beweisw\u00fcrdigung. Jegliche untauglichen Versuche der Hilfestellung sowohl f\u00fcr den Beklagten als auch Angeklagten sind verboten und k\u00f6nnen zur Ablehnung des Gutachters f\u00fchren. Auch kann es vorkommen, dass durch den Richter die Beauftragung des falschen Gutachters geschieht wie etwa die Beauftragung eines Chirurgen zur Beurteilung einer prothetischen Leistung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Richter sind medizinische Laien. F\u00fchrt der Gutachter eine unzul\u00e4ssige Ermittlung kraft seines Amtes durch, so ist dies ebenfalls nicht zul\u00e4ssig. Es ist sollte keine fachliche Eitelkeit erkennbar sein und schon gar nicht einer Ihm nicht zustehenden Beurteilung rechtlicher Fragen vorzunehmen. Dies sollten Kollegen wissen, wenn Sie einem Gutachten ausgesetzt sind, bei der das Gef\u00fchl aufkommt, dass es um mehr geht als die sachliche Aufarbeitung eines Sachverhaltes.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Konfliktfall zwischen Zahnarzt und Patient handelt es sich meistens um den Vorwurf eines Behandlungsfehlers. Jedoch was ist ein Behandlungsfehler? Ein Behandlungsfehler kann nicht nur durch Handeln, sondern auch durch Unterlassen entstehen. Regeln zahn\u00e4rztlicher Kunst sind Sorgfaltsgebote und ein sich Beziehen \u00a0auf der \u00dcberzeugung und praktischen Aus\u00fcbung der breiten Mehrheit der Zahn\u00e4rzte. Ein gravierender Fehler ist der grobe Behandlungsfehler. Dieser liegt vor, wenn der Zahnarzt eindeutig gegen bew\u00e4hrte zahn\u00e4rztliche Behandlungsregeln oder gesicherte zahnmedizinische Erkenntnisse verst\u00f6\u00dft. Wesentlich ist, dass aus objektiver Sicht dieser nicht mehr verst\u00e4ndlich erscheint, weil er dem Zahnarzt schlichtweg nicht unterlaufen darf. Damit ist keinesfalls etwa der Misserfolg gemeint. Der Misserfolg einer Behandlung ist kein Nachweis f\u00fcr schlechte Qualit\u00e4t einer Behandlung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ferner behaupten Patienten im Konfliktfall sie seien nicht aufgekl\u00e4rt worden. Lag tats\u00e4chlich keine Aufkl\u00e4rung vor, so verliert der Eingriff seine juristische Legitimit\u00e4t. Der Vorwurf der K\u00f6rperverletzung liegt dann im Raum. Jede Einwirkung auf die k\u00f6rperliche Integrit\u00e4t und somit jede Heilbehandlung, sei sie invasiv oder medikament\u00f6s, ohne R\u00fccksicht, ob sie erfolgreich verl\u00e4uft, der Zustimmung des Patienten als Rechtfertigungsgrund, der den Zahnarzt legitimiert, K\u00f6rperverletzungen straflos zu ver\u00fcben. Deshalb geh\u00f6rt es zu den besonders bedeutsamen Berufspflichten eine gute und ausreichende Aufkl\u00e4rung vorzunehmen und im Anschluss sich den Eingriff vom Patienten per Einwilligung abzusichern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Aufkl\u00e4rung umfasst: therapeutische Aufkl\u00e4rung, Diagnoseaufkl\u00e4rung, Verlaufsaufkl\u00e4rung, Risikoaufkl\u00e4rung, Kostenaufkl\u00e4rung,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Verlaufsaufkl\u00e4rung zeigt die Entwicklung des Zustandes ohne Behandlung und die zu erwartende \u00c4nderung nach erfolgter Behandlung. Dabei wird \u00fcber Art, Schwere, Umfang, Durchf\u00fchrung und Schmerzhaftigkeit des Eingriffes informiert. \u00dcber den Zustand zu erwartende m\u00f6gliche und wahrscheinliche Folgen nach dem Eingriff. Es m\u00fcssen die Erfolgschancen bzw. die Versagerquote wie auch die Entwicklung ohne den Eingriff angesprochen werden. Das Aufkl\u00e4rungsgespr\u00e4ch sollte weder Monolog noch Vortrag sein. Es soll ein vertrauensvolles Gespr\u00e4ch zwischen Zahnarzt und Patient sein, was keineswegs die Verwendung von Merkbl\u00e4ttern ausschlie\u00dft, in denen die notwendigen Informationen zu dem Eingriff einschlie\u00dflich seiner Risiken schriftlich festgehalten werden. Zus\u00e4tzlich zu der Aufkl\u00e4rung ist die Einwilligung des Patienten f\u00fcr den Eingriff erforderlich. Eine Einwilligung kann nur dann wirksam sein, wenn der Patient \u00fcber Sinn und Zweck einer zahnmedizinischen Ma\u00dfnahme Bescheid wei\u00df. Die blo\u00dfe Einwilligung erm\u00e4chtigt den Zahnarzt nicht zum Eingriff, denn sie muss aus \u00e4rztlicher Sicht geboten sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine wichtige Frage im Konfliktfall ist die der Dokumentation. Sie dient als pers\u00f6nliche Ged\u00e4chtnisst\u00fctze sowie als Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr Ausk\u00fcnfte gegen\u00fcber Patienten. Auch ist diese elementar zum Nachweis erbrachter Leistungen. Aus dem Fehlen der Dokumentation einer \u00e4rztlichen Ma\u00dfnahme kann grunds\u00e4tzlich hergeleitet werden, dass die Ma\u00dfnahme selbst unterblieben ist. Aber auch f\u00fcr Berichte und Gutachten ist Sie eine gute Ged\u00e4chtnisst\u00fctze. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren so dient Sie auch zur Vermeidung von Beweisl\u00fccken. Im Grunde ist Sie auch auf langer Sicht eine Dokumentation zur Selbstkontrolle.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Abschlie\u00dfend sei erw\u00e4hnt, dass eine Begutachtungssituation immer eine sehr undankbare Situation ist. Es ist wichtig die Spielregeln zu kennen und die eigenen M\u00f6glichkeiten falls notwendig sich zu wehren zu wissen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Walid El-Khatib, Berlin Dieser Artikel erhebt keinesfalls den Anspruch der Vollst\u00e4ndigkeit. Es wurden bewusst spezielle Aspekte in Bezug auf die Gutachtenproblematik ausgesucht. 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