{"id":3158,"date":"2012-04-12T10:40:16","date_gmt":"2012-04-12T08:40:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.iuzb.org\/wordpress\/?p=3158"},"modified":"2016-12-04T10:57:36","modified_gmt":"2016-12-04T09:57:36","slug":"offener-brief-an-herrn-czaja","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=3158","title":{"rendered":"OFFENER BRIEF AN HERRN CZAJA"},"content":{"rendered":"<p><strong>Senatsverwaltung f\u00fcr Gesundheit und Soziales <\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8211;\u00a0 \u00a0Herrn Senator Mario Czaja pers\u00f6nlich &#8211;<\/strong><\/p>\n<p><strong>Oranienstra\u00dfe 106<\/strong><\/p>\n<p><strong>10969 Berlin<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Berlin, 27. M\u00e4rz 2012<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\">Sehr geehrter Herr Senator Czaja,<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">heute wenden wir uns in einem offenen Brief an Sie pers\u00f6nlich, weil Sie im Zusammenhang mit der Zahlung von sog. <strong>\u00dcbergangsgeldern<\/strong> bei der KV Berlin durch Ihr pers\u00f6nliches Engagement unter Beweis gestellt haben, dass Sie gr\u00f6\u00dften Wert auf einen transparenten und sachgerechten Umgang mit den Geldern der K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts im Gesundheitswesens legen. Sie sind zurecht der Selbstbedienungsmentalit\u00e4t einiger Standesvertreter vehement entgegen getreten. Leider ist dieser Sachverhalt auch ein Thema in den berufsst\u00e4ndischen Einrichtungen der Berliner Zahn\u00e4rzteschaft.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\">Wir, die Unterzeichner, sind in Berlin niedergelassene Zahn\u00e4rzte und damit Mitglieder der Kassenzahn\u00e4rztlichen Vereinigung (KZV), die sich neben der Aus\u00fcbung ihres Berufs ehrenamtlich in den berufsst\u00e4ndischen Selbstverwaltungen engagieren. Auch wenn Ihnen der Sachverhalt weitestgehend bekannt ist, erlauben Sie uns, den sich seit Jahren hinziehenden Vorgang noch einmal zusammen zu fassen.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Was ist geschehen?<\/span><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Gegen den KZV-Vorsitzenden, Herrn Dr. Husemann, und seinen Stellvertreter, Herrn Dr. Pochhammer, hatte die Staatsanwaltschaft Berlin seinerzeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Untreue eingeleitet.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><br \/>\n<\/span><\/span><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\"><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\">Im Zuge der Ermittlungen hatte das Landeskriminalamt (LKA) offenbar festgestellt, dass Funktion\u00e4ren und Mitarbeitern der Kassenzahn\u00e4rztlichen Vereinigung Berlin in den Jahren 2001 bis 2006 immer wieder \u00fcberh\u00f6hte Spesenbetr\u00e4ge ausgezahlt wurden. Der Gesamtschaden durch eine Vielzahl von Einzelbetr\u00e4gen im meist dreistelligen Bereich soll sich nach LKA-Berechnungen \u00fcber die Jahre auf rund 69.000,- \u20ac summiert haben.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><br \/>\n<\/span><\/span><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\"><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\">Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren dennoch eingestellt \u2013\u00a0 nicht etwa, weil die Schadensberechnung im LKA-Bericht nicht zugetroffen h\u00e4tte -, sondern weil nach ihrer Auffassung den beiden Vorstandsmitgliedern nicht h\u00e4tte nachgewiesen werden k\u00f6nnen, dass sie diesen Schaden vors\u00e4tzlich herbeigef\u00fchrt hatten. Bezeichnend ist jedoch in diesem Zusammenhang die Anmerkung der zuletzt zust\u00e4ndigen Staatsanw\u00e4ltin in der Einstellungsmitteilung vom 10. Februar 2010: \u201cSoweit hier und auch in dem Aussch\u00f6pfen von Abrechnungsmodalit\u00e4ten moralisch auff\u00e4lliges Verhalten (im negativen Sinne) gesehen werden k\u00f6nnte, ist es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dies aufzudecken und zu kritisieren.\u201c<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><br \/>\n<\/span><\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Damit w\u00e4re die Angelegenheit im Hinblick auf das strafrechtliche Ermittlungsverfahren eigentlich abgeschlossen gewesen, w\u00e4ren die beiden betroffenen Vorstandsmitglieder nicht auf den Gedanken gekommen, der KZV als Folge der fehlerhaften Spesenabrechnungen noch weitere Kosten in nicht unerheblicher H\u00f6he zu verursachen:<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><br \/>\n<\/span><\/span><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\"><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\">Denn um sich gegen den Untreuevorwurf zu verteidigen, hatten Dr. Husemann und Dr. Pochhammer eine Anwaltskanzlei eingeschaltet. Mit dieser Anwaltskanzlei hatten sie eine Honorarvereinbarung geschlossen. Darin war vereinbart, dass die Verg\u00fctung der beauftragten Strafverteidiger nicht nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Anwaltsverg\u00fctung erfolgen sollte, sondern nach dem tats\u00e4chlichen Zeitaufwand. Dagegen ist grunds\u00e4tzlich nichts einzuwenden. Immerhin hatten beide Vorstandsmitglieder jeweils eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die &#8211; so sollte man meinen &#8211; im Vorfeld gefragt worden war, ob und in welchem Umfang sie die Kosten der Strafverteidigung \u00fcbernehmen w\u00fcrde. Denn es darf auch unterstellt werden, dass Dr. Husemann und Dr. Pochhammer von ihren Anw\u00e4lten belehrt worden waren, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelm\u00e4\u00dfig nicht mehr als die gesetzliche Verg\u00fctung erstatten muss.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><br \/>\n<\/span><\/span><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\"><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\">Nachdem die beiden Vorstandsmitglieder nach Erhalt der Anwaltsrechnungen (\u00fcberraschend) feststellten, dass ihre Rechtsschutzversicherung nur bereit war, die Strafverteidigerkosten anteilig zu erstatten, sollen nun alle Mitglieder der KZV einspringen und die den beiden Vorstandsmitgliedern die von der Rechtsschutzversicherung nicht \u00fcbernommenen Kosten erstatten. Im Vorfeld war weder eine Erstattung von Verteidigerkosten durch die KZV thematisiert noch die Honorarvereinbarung der KZV zur Pr\u00fcfung vorgelegt worden.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><br \/>\n<\/span><\/span><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\"><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\">In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass sich die gesetzlichen Geb\u00fchren in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach Angaben der Senatsverwaltung auf h\u00f6chstens 550,- \u20ac pro Person belaufen. Die von Dr. Husemann und Dr. Pochhammer beauftragten Anw\u00e4lte haben ihnen \u00fcber abgerechnete Stundenhonorare jedoch rund 90.000,- \u20ac an Geb\u00fchren und Auslagen in Rechnung gestellt. Ob diese Kosten im vorliegenden Fall berechtigt und korrekt abgerechnet worden sind, konnte nicht einmal die mit der Pr\u00fcfung der Angemessenheit der geltend gemachten Anwaltshonorare beauftragte Rechtsanwaltskammer mit Gewissheit feststellen. Die Rechtsschutzversicherung war lediglich bereit, einen Teilbetrag von rund 15.000,- \u20ac zu erstatten. F\u00fcr die restlichen rund 75.000,- \u20ac sollen die Mitglieder der KZV einstehen \u2013 mit anderen Worten: Die KZV soll den beiden Vorstandsmitgliedern Anwaltskosten f\u00fcr ihre Verteidigung\u00a0erstatten, die erheblich h\u00f6her sind als der Schaden, welcher der KZV nach den Berechnungen des LKA durch das vorangehende Verhalten ihrer Funktion\u00e4re bereits entstanden ist. Im Ergebnis w\u00fcrde sich der Schaden der KZV aufgrund der fehlerhaften Spesenabrechnungen, die auch nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft von den beiden Vorstandsmitgliedern zu verantworten sind, hierdurch mehr als verdoppeln.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><br \/>\n<\/span><\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Seit mehr als einem Jahr hat die Senatsverwaltung\u00a0wiederholt darauf hingewiesen, dass sie keine Rechtsgrundlage f\u00fcr die Erstattung der Anwaltskosten sieht, weder nach arbeitsrechtlichen noch nach dienstrechtlichen Grunds\u00e4tzen. Insbesondere verweist die Senatsverwaltung darauf, dass mit den geltend gemachten Anwaltskosten sich gerade kein t\u00e4tigkeitsspezifisches Risiko verwirklicht hat, sondern diese Anwaltskosten dem Lebensbereich der beiden Vorstandsmitglieder zugeordnet werden m\u00fcsse. Denn nach der unserer Ansicht nach zutreffenden Auffassung der Senatsverwaltung geh\u00f6rt es zum allgemeinen Lebensrisiko, dass bei wiederholt zumindest formal fehlerhaften Spesenabrechnungen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. In diesem Falle sei &#8211; so die Senatsverwaltung &#8211; die KZV auch nach arbeitsrechtlichen Grunds\u00e4tzen nicht zur Kostenerstattung verpflichtet. Vielmehr stelle eine Kostenerstattung in diesem Falle einen Versto\u00df gegen das in \u00a7 78 Absatz 3 Satz 3 SGB V i.V.m. \u00a7 69 Absatz 2 SGB IV normierte Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dar und sei deshalb rechtswidrig.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><br \/>\n<\/span><\/span><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\"><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\">Aus diesem Grund forderte die Senatsverwaltung die beiden Vorstandsmitglieder Dr. Husemann und Dr. Pochhammer auf, in diesem Zusammenhang ggf. von der KZV erhaltene Erstattungszahlungen zur\u00fcckzuzahlen.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><br \/>\n<\/span><\/span><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\">Wir stimmen diesem Standpunkt der Senatsverwaltung voll und ganz zu. Denn abgesehen von der Frage, ob sich der Vorstand der KZV \u00fcberhaupt auf arbeitsrechtliche Anspr\u00fcche berufen kann, ist jedenfalls auch ein treusorgender und verantwortungsbewusster Arbeitgeber nicht verpflichtet, einem Arbeitnehmer jegliches Lebensrisiko abzunehmen. Eine Eintrittspflicht des Arbeitgebers kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer einen Schaden dadurch erleidet, dass er einen Auftrag seines Arbeitgebers ausf\u00fchrt. Dies ist ersichtlich nicht der Fall, wenn ein Arbeitnehmer Fehler bei der Wahrnehmung eigener Interessen macht &#8211; und nichts anderes ist die Geltendmachung von Spesen gegen\u00fcber dem Arbeitgeber &#8211; und hierdurch einen wirtschaftlichen Nachteil erleidet.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><br \/>\n<\/span>Stattdessen steht dem Arbeitnehmer die M\u00f6glichkeit offen, sich durch die Auswahl einer geeigneten Versicherung &#8211; in diesem Fall einer Rechtsschutzversicherung &#8211; entsprechend abzusichern. Wenn es der Arbeitnehmer dann &#8211; wie im vorliegenden Fall offensichtlich geschehen &#8211; vers\u00e4umt, den Umfang des Versicherungsschutzes abzukl\u00e4ren, bevor die Kosten entstehen, so f\u00e4llt es ebenfalls in den Bereich des allgemeinen Lebensrisikos, wenn die von den beiden Vorstandsmitgliedern selbst ausgew\u00e4hlte Rechtsschutzversicherung die angefallenen Anwaltskosten nicht vollst\u00e4ndig ersetzt.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Ungeachtet der deutlichen Worte der Senatsverwaltung f\u00fchrten Dr. Husemann und Dr. Pochhammer in der Vertreterversammlung vom 17. Oktober 2011 einen Beschluss der Vertreterversammlung herbei, wonach ihnen die begehrte Kostenerstattung gew\u00e4hrt wurde. Der Beschluss wurde ohne vertiefende Aussprache erst nach 24:00 Uhr herbeigef\u00fchrt. Auch wurde den Mitgliedern der Vertreterversammlung vor der Beschlussfassung kein Einblick in die Abrechnungsunterlagen gew\u00e4hrt. Nach den uns vorliegenden Informationen wurden die entsprechenden Betr\u00e4ge zwischenzeitlich bereits ausgezahlt.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><br \/>\n<\/span><\/span><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\"><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\">Leider z\u00f6gert nun die zust\u00e4ndige Senatsverwaltung aus nicht nachvollziehbaren Gr\u00fcnden, dem von ihr mehrfach dargelegten rechtlichen Standpunkt Geltung zu verschaffen und die mit den sozialrechtlichen Verpflichtungen der KZV nicht zu vereinbarenden Auszahlungen r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><br \/>\n<\/span><\/span><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\">Aus diesem Grunde bitten wir Sie, sich dieser Angelegenheit anzunehmen. Denn nur durch Ihr Eingreifen kann erreicht werden, dass auch im Bereich der KZV ein an den gesetzlichen Vorgaben ausgerichteter, verantwortungsbewusster und transparenter Umgang mit den finanziellen Mitteln der K\u00f6rperschaft erfolgt und diese den hohen Anforderungen der ihr \u00fcbertragenen Aufgaben im Gesundheitswesen gerecht werden kann. Au\u00dferdem k\u00f6nnte jede weitere Verz\u00f6gerung die R\u00fcckforderung der unserer Ansicht zu Unrecht an Dr. Husemann und Dr. Pochhammer ausgezahlten Gelder gef\u00e4hrden.<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">F\u00fcr Ihren Einsatz im Voraus dankend, verbleiben wir\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 12pt; font-family: arial,helvetica,sans-serif;\">mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Gerhard Gneist, Karola Hein, Dr. Celina Sch\u00e4tze, Dr. Helmut Dohmeier-de Haan,<\/p>\n<p>Alexander Klutke, Dr. Lutz-Stephan Weiss, Winnetou Kampmann,\u00a0Peter Scharf<\/p>\n<p>Die Unterzeichner sind Vorsitzende folgender, zahn\u00e4rztlicher Verb\u00e4nde:<\/p>\n<p>DAZ e.V.<\/p>\n<p>BUZ e.V.<\/p>\n<p>GpZ<\/p>\n<p>Fraktion Gesundheit<\/p>\n<p>Freie Liste e.V.<\/p>\n<p>IUZB e.V.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Senatsverwaltung f\u00fcr Gesundheit und Soziales &#8211;\u00a0 \u00a0Herrn Senator Mario Czaja pers\u00f6nlich &#8211; Oranienstra\u00dfe 106 10969 Berlin &nbsp; Berlin, 27. 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