{"id":3110,"date":"2012-03-19T14:16:23","date_gmt":"2012-03-19T12:16:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.iuzb.org\/wordpress\/?p=3110"},"modified":"2016-12-01T09:15:09","modified_gmt":"2016-12-01T08:15:09","slug":"der-geist-der-inquisition","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=3110","title":{"rendered":"DER GEIST DER INQUISITION"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Das Landessozialgericht f\u00fcr Berlin und Brandenburg hat immer wieder einmal &#8211; wenn auch seltener &#8211; mit unserer Kassenzahn\u00e4rztlichen Vereinigung Berlin zu tun. So war es auch am 14.3.12, als neben einigen ebenfalls hochinteressanten F\u00e4llen zwei Disziplinarverfahren ihr Ende fanden, die im Zusammenhang mit dem Globudent-Skandal vom Vorstand ausgel\u00f6st worden waren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Delikat wurde das auch dadurch, dass einer der &#8222;Delinquenten&#8220; der Vorsitzende der IUZB, Herr Gerhard Gneist, war. In beiden F\u00e4llen war das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren nach Zahlung einer Geldsumme eingestellt worden. In beiden F\u00e4llen hatte es keinen eindeutigen Beweis f\u00fcr die Verabredung von Kickback-Zahlungen und die Zahlung selbst gegeben. Und in beiden F\u00e4llen hatte der Disziplinarausschu\u00df der KZV Berlin auf der Grundlage von Unterstellungen (wer eine Auflage zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens zahlt, r\u00e4umt damit eine Schuld ein) und Vermutungen (wenn ein Brief eingeliefert wird, wird er auch zugestellt) einen Disziplinarbescheid erlassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dagegen war Herr Gneist und sein Kollege, jeweils f\u00fcr sich, vorgegangen und hatten vor dem Sozialgericht Erfolg. Aber das konnte nat\u00fcrlich die KZV Berlin unter dem wohlbekannten Vorstand und seinem diensteifrigen Justitiar Euwens nicht \u00fcberzeugen. Zumal ja mit dem Kopf von Herrn Gneist eine begehrte Troph\u00e4e winkte&#8230; In Vorfreude hatte ja so mancher dieser Herren gen\u00fc\u00dflich auf dem acht Jahre andauernden Verfahren herumgekaut. Also hatte sich das Landessozialgericht erneut einen ausschweifenden Monolog von Herrn Euwens anzuh\u00f6ren. Der gesamte Vorstand war anwesend &#8211; das spornte an.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Landessozialgericht machte demgegen\u00fcber darauf aufmerksam, dass es keine stichhaltigen Beweise gab, dass sogar gegen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und fundamentale Grunds\u00e4tze des Rechtsstaates versto\u00dfen wurde. Das focht Vorstand und Justitiar nicht an. Und dann verstieg sich Herr Kollege Dipl-Stom. Geist zu dem entlarvenden Einwand, die betreffenden Kollegen h\u00e4tten doch ihre Unschuld nicht beweisen k\u00f6nnen. Nun, selbst ein Vorstandsmitglied unserer KZV Berlin sollte das kleine rechtsstaatliche Einmaleins und die demokratischen Grundrechenarten beherrschen. Und so sah sich ein Beisitzer des Landessozialgerichts berufen, diesen Herren Kollegen darauf hinzuweisen, dass es eine elemantare Grundregel unseres demokratischen Rechtsstaates ist, dass Schuld nachgewiesen werden mu\u00df, vom Staatsanwalt, vom Disziplinarausschu\u00df, und nicht Unschuld nachgewiesen werden mu\u00df vom Beschuldigten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dieser dankenswerte Ausbruch eines im \u00dcbrigen sehr sachlichen und n\u00fcchternen Richters vertrieb den Geist der Inquisition, der auf einmal durch die Reihen geweht war, nachhaltig. Wir sind dann doch ein paar hundert Jahre weiter, auch wenn es sich nicht bis in unseren Vorstand in allen Einzelheiten rumgesprochen hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ach ja, auch diese Verfahren verlor die KZV &#8211; nat\u00fcrlich. Die Disziplinarbescheide bleiben aufgehoben.<br \/>\nEine Entschuldigung der Schandm\u00e4uler? Wer erwartet denn sowas &#8230;.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landessozialgericht f\u00fcr Berlin und Brandenburg hat immer wieder einmal &#8211; wenn auch seltener &#8211; mit unserer Kassenzahn\u00e4rztlichen Vereinigung Berlin zu tun. 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