{"id":30777,"date":"2020-08-19T16:45:13","date_gmt":"2020-08-19T14:45:13","guid":{"rendered":"http:\/\/iuzb.de\/?p=30777"},"modified":"2022-09-23T09:40:48","modified_gmt":"2022-09-23T07:40:48","slug":"bgh-verurteilung-wegen-abrechnungsbetrugs-im-zusammenhang-mit-dem-betrieb-eines-mvzs-in-hamburg-weitgehend-rechtskraeftig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=30777","title":{"rendered":"BGH: Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines MVZs in Hamburg weitgehend rechtskr\u00e4ftig"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Das Landgericht Hamburg hat die Angeklagten (einen Apotheker und zwei \u00c4rzte) wegen mehrfachen \u2013 teils banden- und gewerbsm\u00e4\u00dfig begangenen \u2013 Betrugs zu Gesamtfreiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten, zehn Monaten und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der beiden letztgenannten Strafen hat es zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt. Zudem hat es die Einziehung von rund eineinhalb Million Euro als Ertr\u00e4ge aus den Betrugstaten angeordnet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach den Feststellungen des Landgerichts wollte der Angeklagte Z, der u.a. eine Apotheke in Hamburg betrieb, ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) erwerben, um sich \u2013 \u00fcber den dann m\u00f6glichen Einfluss auf das Verordnungsverhalten der dort t\u00e4tigen \u00c4rzte \u2013 neue Absatzquellen f\u00fcr von ihm hergestellte hochpreisige Medikamente zu erschlie\u00dfen. Ihm war indes bewusst, dass die Beteiligung von Apothekern an einem medizinischen Versorgungszentrum aufgrund einer \u00c4nderung der sozialrechtlichen Vorschrift des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/SGB_V\/95.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a7 95 Abs. 1a SGB V<\/a> seit Januar 2012 rechtlich nicht mehr m\u00f6glich war. Um dieses gesetzliche Beteiligungsverbot zu umgehen, suchte er nach einem zugelassenen <strong>Arzt als &#8222;Strohmann&#8220;<\/strong>. Diesen fand er in dem Angeklagten D., \u00fcber den er in der Folge die Mehrheitsanteile an einem im Mai 2012 rechtm\u00e4\u00dfig zur kassen\u00e4rztlichen Versorgung zugelassenen MVZ des sich in einer schwierigen finanziellen Lage befindlichen Angeklagten Dr. F. in Hamburg erwarb. Dr. F., der weiterhin als dessen \u00e4rztlicher Leiter t\u00e4tig war, wusste ebenfalls um die &#8222;Strohmann&#8220;-Konstruktion und die damit bezweckte Umgehung des f\u00fcr den Angeklagten Z. bestehenden Beteiligungsverbots.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Obwohl allen Angeklagten bewusst war, dass die Voraussetzungen f\u00fcr die kassen\u00e4rztliche Zulassung des MVZ nicht mehr vorlagen und dieses daher nicht berechtigt war, \u00e4rztliche Leistungen bei der Kassen\u00e4rztlichen Vereinigung Hamburg abzurechnen, reichte das MVZ in den Jahren 2014 und 2015 bei dieser f\u00fcnf Quartalsabrechnungen ein. Die Kassen\u00e4rztliche Vereinigung zahlte im Vertrauen auf dessen Abrechnungsberechtigung fast eineinhalb Millionen Euro an das MVZ aus. Der Angeklagte Z. stellte dar\u00fcber hinaus der Techniker Krankenkasse von August 2014 bis Juni 2015 \u00e4rztliche Verordnungen des MVZ in Rechnung, die in seiner Apotheke eingel\u00f6st worden waren. Die Angeklagten wussten, dass die Verordnungen aufgrund der \u2013 durch die &#8222;Strohmann&#8220;-Konstruktion verdeckten \u2013 faktischen Beteiligung des Angeklagten am MVZ nicht abrechenbar waren. Im Vertrauen auf die Ordnungsgem\u00e4\u00dfheit der Verordnungen zahlte die Krankenkasse rund 150.000 Euro an die Verrechnungsstelle der Apotheke des Angeklagten Z. aus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten mit Urteil vom 19. August 2020 weitgehend als unbegr\u00fcndet verworfen. Er hat insbesondere entschieden, dass das Landgericht die Einreichung der Abrechnungen von \u00e4rztlichen Leistungen und Verordnungen unter Verschleierung der Umgehung des in \u00a7 95 Abs. 1a SGB V normierten Beteiligungsverbots f\u00fcr Apotheker an einem medizinischen Versorgungszentrum <strong>rechtsfehlerfrei als Betrug gewertet<\/strong> hat. Er hat indes die Schuldspr\u00fcche abge\u00e4ndert, da das Landgericht die Tatbeitr\u00e4ge der Angeklagten und das konkurrenzrechtliche Verh\u00e4ltnis der Taten zueinander nicht durchweg rechtlich zutreffend bestimmt hat. Aufgrund dessen hat er die Strafausspr\u00fcche \u2013 betreffend den Angeklagten Dr. F. auch auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin \u2013 aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hamburg zur\u00fcckverwiesen. Zudem muss \u00fcber die H\u00f6he der Einziehung neu entschieden werden, da bisher nicht ber\u00fccksichtigt worden ist, dass dem am Verfahren beteiligten MVZ im Zusammenhang mit der an sich sachgem\u00e4\u00dfen Krankenbehandlung ber\u00fccksichtigungsf\u00e4hige Aufwendungen entstanden sein k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Quelle: BGH, <a href=\"https:\/\/www.bundesgerichtshof.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2020\/2020109.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Pressemitteilung Nr. 109\/2020<\/a> vom 19.08.2020 zum Urteil 5 StR 558\/19<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landgericht Hamburg hat die Angeklagten (einen Apotheker und zwei \u00c4rzte) wegen mehrfachen \u2013 teils banden- und gewerbsm\u00e4\u00dfig begangenen \u2013 Betrugs zu Gesamtfreiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten, zehn [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"iawp_total_views":5,"footnotes":""},"categories":[340,82],"tags":[],"class_list":["post-30777","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-abrechnungsbetrug","category-bgh"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/30777","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=30777"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/30777\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":30779,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/30777\/revisions\/30779"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=30777"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=30777"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=30777"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}