{"id":2965,"date":"2011-11-25T16:30:17","date_gmt":"2011-11-25T14:30:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.iuzb.org\/wordpress\/?p=2965"},"modified":"2016-12-02T09:45:49","modified_gmt":"2016-12-02T08:45:49","slug":"kzv-berlin-bedroht-und-abgezockt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=2965","title":{"rendered":"KZV Berlin: Bedroht und Abgezockt"},"content":{"rendered":"<h4><span style=\"text-decoration: underline;\">Das Landessozialgericht kassiert die &#8222;Beratungspraxis&#8220; des KfO-Beratungsausschusses<\/span><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wer die einseitige, an einzelnen Interessengruppen orientierte Vorgehensweise des KZV-Vorstandes und der Mehrheit der Vertreterversammlung an einem Paradebeispiel betrachten will, der lasse sich von Betroffenen einmal \u00fcber die Beratungspraxis des <a href=\"https:\/\/www.kzv-berlin.de\/kzv-berlin\/organe-und-struktur\/ausschuesse.html\" target=\"_blank\">KfO-Beratungsausschusses<\/a> berichten: Ein niedergelassener Kollege, der auch kieferorthop\u00e4dische Leistungen erbracht hatte, wurde vor den sogenannten Beratungsausschuss zitiert, unvorbereitet mit &#8211; vielleicht berechtigten oder auch unberechtigten &#8211; Vorhalten konfrontiert, dann mit einem vollst\u00e4ndigen Regress der abgerechneten Leistungen und dem Staatsanwalt bedroht und sofort mit einem &#8222;Vergleich&#8220; abgefertigt, wonach er auf kieferorthop\u00e4dische Leistungen zuk\u00fcnftig g\u00e4nzlich zu Verzichten habe und einen erheblichen Teil der abgerechneten Betr\u00e4ge zur\u00fcck zu zahlen h\u00e4tte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenn man dann allerdings erf\u00e4hrt, wohin die zur\u00fcck zu f\u00fchrenden Betr\u00e4ge innerhalb der KZV Berlin fliessen, wird einem so manches deutlich&#8230;. Sie fliessen nicht zur\u00fcck an die Kassen, die davon gar nichts erfahren, sondern in den Honorartopf der Kieferorthop\u00e4den. Diesen wird nicht nur unliebsame Konkurrenz vom Hals geschafft, ihr Honorartopf wird auch noch mit der &#8222;Beute&#8220; gef\u00fcllt.<br \/>\nDie Kieferorthop\u00e4den werden mit diesem Vorgehen zufrieden sein, der Vorstand hat eines seiner Klientele bedient und die betroffenen, abgezockten Kollegen waren bisher so eingesch\u00fcchtert, dass diese seit Jahr und Tag durchgef\u00fchrte &#8222;Beratungspraxis&#8220; erst jetzt gerichtlich \u00fcberpr\u00fcft wurde &#8211; von einem Kollegen, der sich aus dem Einflussbereich der KZV Berlin hinaus begeben hat.<br \/>\nEin Muster, das man in erster Linie in S\u00fcditalien oder aus der Gegend um Neapel zu kennen meint &#8211; vor unserer Haust\u00fcr, im Kollegenkreis, von unserem Vorstand der KZV konzipiert. Man erkennt einmal mehr die Handschrift der Schulhofr\u00fcpel.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sozialgerichte neigen an sich nicht zum \u00dcberschwang, ihre Urteile sind regelm\u00e4\u00dfig im Ton zur\u00fcckhaltend und distanziert. Umso mehr erstaunt das<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\"><a href=\"https:\/\/sozialgerichtsbarkeit.de\/sgb\/esgb\/show.php?modul=esgb&amp;id=147191&amp;s0=zahnarzt&amp;s1=&amp;s2=&amp;words=&amp;sensitive=\" target=\"_blank\">Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zur &#8222;Beratungspraxis&#8220; des KfO-Beratungsausschusses der KZV Berlin (vom 31.8.2011, L 7 KA 53\/08)<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der besagte Kollege war am 7.M\u00e4rz 2003 unter die R\u00e4der des KfO-Beratungsausschusses geraten: Das Landessozialgericht zitiert im Tatbestand des Urteils einen Vermerk \u00fcber das &#8222;Beratungsgespr\u00e4ch&#8220;, wonach eine beratende Kollegin aus dem Ausschuss den Kollegen wie folgt &#8222;ber\u00e4t&#8220;: Zitat:&#8220;&#8230; Minimalvorschlag: Sie geben sofort die KfO auf, ansonsten brauchen wir hier nicht weiter zu reden. Das ist eigentlich eine Angelegenheit f\u00fcr den Staatsanwalt, weil es sich hier \u00fcberwiegend um K\u00f6rperverletzung handelt, \u2026&#8220;Zitatende.<br \/>\nDer Kollege gab eine entsprechende Erkl\u00e4rung ab und zahlte aufgrund dieses &#8222;Vergleiches&#8220; zun\u00e4chst einen Betrag von 40.000 \u20ac an die KZV Berlin zur\u00fcck. Danach ging er aber gegen diese Praktik juristisch vor.<br \/>\nSeine zwei Jahre sp\u00e4ter erhobene Klage hatte beim Sozialgericht Berlin Erfolg, die KZV Berlin ging dagegen in die Berufung zum Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.<br \/>\nDas Landessozialgericht hat diesen &#8222;Vergleich&#8220; als subordinationsrechtlichen Vergleichsvertrag eingesch\u00e4tzt, d.h. als Vergleich, der einen gleichlautenden Verwaltungsakt ersetzt. Der Vorteil f\u00fcr den B\u00fcrger &#8211; er kann ein bisschen handeln, der Vorteil f\u00fcr die Verwaltung &#8211; sie muss nicht mit einem Rechtsmittel rechnen.<br \/>\nDann muss dieser Vergleich aber &#8211; so das Landessozialgericht &#8211; einen Inhalt haben, der als Verwaltungsakt rechtm\u00e4\u00dfig w\u00e4re. Anderenfalls w\u00e4re auch der Vergleich unrechtm\u00e4\u00dfig.<br \/>\nUnd daran hapert es gewaltig: Nach der ausf\u00fchrlichen Analyse w\u00e4re ein gleichlautender Verwaltungsakt nichtig, und damit ist das auch der &#8222;Vergleich&#8220;.<br \/>\nNichtigkeit ist mehr als Rechtswidrigkeit, bei Nichtigkeit besteht ein besonders schwerwiegender und vor allem offensichtlicher Fehler.<br \/>\nUnd dann z\u00e4hlt das Landessozialgericht sage und schreibe 5 (in Worten f\u00fcnf) Gr\u00fcnde auf, weswegen der &#8222;Vergleich&#8220; nichtig ist. F\u00fcnf besonders schwerwiegende und offensichtliche Fehler:<\/p>\n<ol>\n<li style=\"text-align: justify;\">der Verzicht auf KfO-Leistungen entspricht einem Teilentzug der Zulassung, den es nicht gibt und wenn es ihn g\u00e4be, w\u00e4re das nicht Sache der KZV Berlin<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">die R\u00fcckzahlung w\u00e4re als Honorarberichtigung ebenfalls nicht Sache des KfO-Beratungsausschusses gewesen, sondern teilweise Sache des Pr\u00fcfungsausschusses<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">au\u00dferdem ist der R\u00fcckzahlungsbetrag willk\u00fcrlich angesetzt und es ist nicht nachvollziehbar, ob er auf Schadensersatz, sachlich-rechnerischer Richtigstellung oder Wirtschaftlichkeitspr\u00fcfung beruht<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">weiter lagen erkennbar die Voraussetzungen f\u00fcr einen Vergleich nicht vor, ein Nachgeben der KZV Berlin sei gar nicht erkennbar und<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">schlie\u00dflich handelt es sich bei dem KfO-Beratungsausschuss nicht um einen satzungsgem\u00e4\u00dfen Ausschuss der KZV Berlin. Satzungsm\u00e4\u00dfig gibt es diesen Ausschuss \u00fcberhaupt nicht!<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr den hier anzunehmenden Verwaltungsakt kommt das Gericht zu dem Ergebnis:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8222;Die Beklagte (die KZV Berlin d. Verf.) h\u00e4tte somit in dem fiktiven Bescheid eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsinstitute (teilweise Zulassungsentziehung, Wirtschaftlichkeitspr\u00fcfung, sachlich-rechnerische Richtigstellung, Schadensersatzanspr\u00fcche) bei gleichzeitiger mehrfacher Missachtung von Zust\u00e4ndigkeitsschranken miteinander vermengt.&#8220;<\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Und im folgenden Satz l\u00e4sst dann der Richter einmal kurz aufblitzen, was in ihm innerlich bei diesem Fall vorging:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8222;Ein solcher Bescheid w\u00e4re von jedem, der mit dem System der Vertrags(zahn)\u00e4rztlichen Versorgung auch nur ansatzweise vertraut ist, als offenkundig fehlerhaft angesehen worden.&#8220;<\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nun wollen wir gerne annehmen, das sowohl Herr Euwens, unser famoser Justitiar, als auch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Ehlers und Partner mit dem System der vertragszahn\u00e4rztlichen Versorgung ansatzweise vertraut sind und den KZV-Vorstand entsprechend beraten hatten. Der Vorstand hat somit in einem Fall offensichtlicher und schwerwiegender Rechtswidrigkeit &#8211; trotz entsprechender, hier unterstellter Beratung &#8211; lieber die n\u00e4chste Instanz angerufen, als diese schwerwiegend rechtswidrige Praxis abzustellen und r\u00fcckabzuwickeln.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am Rande angemerkt sei noch ein Hinweis des Landessozialgerichts, wonach die Berechnungsweise f\u00fcr den R\u00fcckzahlungsbetrag wohl von der Gier und nicht von rationalen \u00dcberlegungen getragen war: Mit dem Kollegen wurden 12 F\u00e4lle besprochen, von 486 erfolgten Leistungen. Der Ausgangsbetrag f\u00fcr die R\u00fcckzahlung war allerdings nicht auf diese 12 F\u00e4lle begrenzt &#8211; vielmehr wurden die gesamten abgerechneten KfO-Leistungen von 15 Quartalen zugrunde gelegt.<br \/>\nDas mag begr\u00fcnden, wer kann&#8230;.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nun, mit dieser eindeutigen Aussage des Landessozialgerichts d\u00fcrfte jede weitere Fortsetzung dieser &#8222;Beratungspraxis&#8220; zumindest den Straftatbestand der N\u00f6tigung (\u00a7 240 StGB), wenn nicht sogar der Erpressung (\u00a7 253 StGB) erf\u00fcllen. Sollten einmal solche Ermittlungen in diesem Zusammenhang gegen den Vorstand der KZV Berlin gef\u00fchrt werden, m\u00fcssten wir allerdings davon ausgehen, dass die Verteidigerkosten wieder allen Vertragszahn\u00e4rzten \u00fcbertragen werden. Da haben wir ja Erfahrung&#8230;.<\/p>\n<p>Lesen Sie dazu auch:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/iuzb.de\/?p=2914\" target=\"_blank\">KZV Berlin kassiert Schlappe beim Landessozialgericht<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landessozialgericht kassiert die &#8222;Beratungspraxis&#8220; des KfO-Beratungsausschusses Wer die einseitige, an einzelnen Interessengruppen orientierte Vorgehensweise des KZV-Vorstandes und der Mehrheit der Vertreterversammlung an einem Paradebeispiel betrachten will, der lasse sich [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"iawp_total_views":1,"footnotes":""},"categories":[202,45],"tags":[],"class_list":["post-2965","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-kfo-beratungsverfahren","category-kzv-berlin"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2965","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2965"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2965\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":17567,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2965\/revisions\/17567"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2965"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2965"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2965"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}