{"id":2778,"date":"2011-04-28T20:25:00","date_gmt":"2011-04-28T18:25:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.iuzb.org\/wordpress\/?p=2778"},"modified":"2021-06-20T11:46:17","modified_gmt":"2021-06-20T09:46:17","slug":"vzb-bericht-von-einem-gerichtstermin-gegen-einen-immobilienmakler-landgericht-hat-klage-gegen-ehemaligen-stellvertretenden-vorsitzenden-und-dessen-ehefrau-abgewiesen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=2778","title":{"rendered":"VZB: Bericht von einem Gerichtstermin gegen einen Immobilienmakler \/ Landgericht hat Klage gegen ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden und dessen Ehefrau abgewiesen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Wie von uns <a href=\"https:\/\/iuzb.de\/?p=2606\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">angek\u00fcndigt<\/a>, wurden am 27.04.2011 im Saal 143 des Berliner Landgerichts die Zivilverfahren um Maklerprovisionen bei Immobiliengesch\u00e4ften des Versorgungswerkes der Zahn\u00e4rztekammer Berlin (VZB) fortgesetzt. Das VZB versucht, von ihrem bis zum 31.12.2006 im Amt befindlichen ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsausschuss (welcher beim VZB das f\u00fcr das Immobiliengesch\u00e4ft zust\u00e4ndige war) und dessen als Immobilienmaklerin t\u00e4tige Ehefrau, sowie von weiteren Maklern, geleistete Provisionen zu erhalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unter dem Aktenzeichen 13 O 107\/10 ging es nunmehr um die Klage des VZB gegen einen Hauptmakler. Als Zeugen waren der ehemalige stellvertretende Vorsitzende und dessen Ehefrau geladen. Die Ehefrau gab an, dass ihr im Jahr 1999 vom Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses und dem f\u00fcr Finanzen zust\u00e4ndigen Verwaltungsausschussmitglied pers\u00f6nlich ein Nachweis- und Vermittlungsauftrag erteilt worden sein soll. Auch habe sie seit 2000 st\u00e4ndig mit dem damals neuen Direktor des VZB telefoniert. Diese Beauftragung wurde sp\u00e4ter aus &#8222;politischen&#8220; Gr\u00fcnden zur\u00fcckgezogen. Wir vermuten, dass dies auf Veranlassung des damaligen Kammerpr\u00e4sidenten geschah, als sich dieser im Jahr 2000 <a href=\"https:\/\/iuzb.de\/wp-content\/uploads\/2011\/04\/2011_Marz02_-_Wohltmann_Antwortschreiben.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">weigerte<\/a>, als vertretungsberechtigtes Organ des VZB einen Immobilienerwerb zu vollziehen, eben weil die Ehefrau des damaligen stellvertretenden Vorsitzendes offen als Maklerin in Erscheinung trat. Allerdings gab es dann seitens des VZB wohl keine Ma\u00dfnahmen um sicherzustellen, dass diese Weisung des auch aufsichtsf\u00fchrenden Kammerpr\u00e4sidenten wirkungsvoll umgesetzt wurde. Denn in der Folgezeit kam es dennoch zu Provisionszahlungen an die Ehefrau, jedoch nicht vom Versorgungswerk, sondern \u00fcber den Hauptmakler, wobei es sich nicht um \u201eNachweis- oder Vermittlungs-Provisionen\u201c, sondern ausschlie\u00dflich um sogenannte \u201eTippgeber-Provisionen\u201c gehandelt haben soll. Hinsichtlich des Umfanges (<a href=\"https:\/\/iuzb.de\/?p=2370\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">rund 500.000,00 \u20ac<\/a> ) allerdings laut Zeugin nicht in allen F\u00e4llen, welche vom VZB benannt wurden. So habe sie f\u00fcr die K\u00f6lner Hotel-Immobilie am <a href=\"http:\/\/www.iuzb.org\/wordpress\/?p=1161\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rheinauhafen<\/a> keine Provision erhalten. Hier hatte das Landeskriminalamt zwar eine Rechnung auf dem Computer der Zeugin an den Hauptmakler adressiert vorgefunden, jedoch soll es sich nur um einen f\u00e4lschlichen Entwurf gehandelt haben, die Rechnung wurde nie gestellt. Tats\u00e4chlich hatte die Zeugin diese Immobilie der <a href=\"http:\/\/www.apobank.de\/70partner\/00portrait\/80apogruppe\/60aikinvest\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">aik<\/a> angeboten, diese hatte das Objekt jedoch nicht erworben. Darum st\u00fcnde ihr auch keine Provision zu.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Laut Erkl\u00e4rung der Zeugin, gehen die \u201eTippgeber-Provisionen\u201c ansonsten darauf zur\u00fcck, dass sie mit ihrem Maklerbetrieb nur bedingt in der Lage war, dem VZB nach deren Anforderungsprofil als institutionelle Kapitalanlegerin geeignete Objekte nachzuweisen. Sie hatte sich deshalb einen Partner gesucht, welcher als Makler am Immobilienmarkt damals in der \u201eChampions League\u201c spielte. Dies sei der in dem jetzigen Verfahren vom VZB verklagte Makler, welchen sie bereits seit Anfang der achtziger Jahre kenne. Dieser konnte dann, ausgehend von ihrer Empfehlung, ein eigenes Standbein im VZB aufbauen. Nach dem offiziellen &#8222;Verbot&#8220; des Kammerpr\u00e4sidenten, dass die Ehefrau nicht mehr f\u00fcr das VZB als Maklerin t\u00e4tig sein darf, bet\u00e4tigte sie sich zwar nicht mehr als solche f\u00fcr das VZB, jedoch noch weiterhin als &#8222;Tippgeberin&#8220; f\u00fcr den von ihr ins Spiel gebrachten Makler. Dies war ihr m\u00f6glich, weil sie als Ehefrau des damaligen stellvertretenden Vorsitzenden nat\u00fcrlichen Zugang zu Informationen hatte, zum Beispiel, weil das VZB fast t\u00e4glich in der Mittagspause in der ehelichen Wohnung angerufen und weil sie bis 2002 ihren Ehemann auch zu gesellschaftlichen Anl\u00e4ssen im zahn\u00e4rztlichen Umfeld des VZB begleitet hatte. Ab 2002 war ihre Ehe jedoch zerr\u00fcttet und beide Eheleute sprachen nicht mehr miteinander bzw. verkehrten untereinander nur noch \u00fcber ihre Rechtsanw\u00e4lte. Informationen hinsichtlich neuerer Anforderungsprofile oder relevanter Entscheidungen erhielt sie dann nur noch mittelbar und zuf\u00e4llig, etwa durch Lesen von VZB-relevanten Unterlagen, welcher ihr Ehemann in den Papierkorb geworfen hatte, oder das von ihr nicht zu verhindernde mitanh\u00f6ren von Telefongespr\u00e4chen zwischen ihrem Ehemann und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des VZB. So gelang es hier angeblich, auch weiterhin den f\u00fcr das VZB t\u00e4tigen Hauptmakler mit Tipps aus dem Hause des VZB zu versorgen. Ein Darlehen in H\u00f6he von 50.000,00 \u20ac, welcher ihr vom Hauptmakler in der Trennungszeit von ihrem Ehemann in f\u00fcr sie wirtschaftlich schwieriger Zeit gew\u00e4hrt wurde, sei aus freundschaftlicher Verbundenheit erfolgt und hatte nichts mit den Versorgungswerk zu tun und auch die vorzeitige Tilgung dieses Darlehens stand nicht in Zusammenhang mit \u201eTipp-Provisionen\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch der in diesem Verfahren vom VZB verklagte Hauptmakler wurde als Zeuge angeh\u00f6rt. Er best\u00e4tigte, soweit ihm dies aus einer Sicht m\u00f6glich war, die Zeugenaussagen der Eheleute, welche er vorher auch selbst mit angeh\u00f6rt hatte. Ansonsten wies der Makler darauf hin, dass das VZB, bzw. der ehemalige stellvertretende Vorsitzende, regelm\u00e4\u00dfig seine gew\u00fcnschten Provisionen heruntergehandelt hatte. Er unterstrich selbstbewusst seine eigenen guten Arbeitsergebnisse f\u00fcr das VZB und wies darauf hin, dass der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses des VZB seine T\u00e4tigkeit sogar in einer Laudatio \u00f6ffentlich gelobt hatte. Die jetzige R\u00fcckforderung von Provisionen durch das VZB empfinde er als Unversch\u00e4mtheit, da diese vom ihm verdient wurden. Mit der Zeugin hatte er sich so verst\u00e4ndigt, dass er sich nach einem erfolgreichen Vermittlungsauftrag mit ihr zusammengesetzt und die H\u00f6he der \u201eTipp-Provision\u201c dann mit ihr besprochen hatte. Schriftliche Vertr\u00e4ge gab es nicht und sei, so f\u00fchrte auch die Zeugin vorher schon aus, unter ehrbaren Kaufleuten im Prinzip auch nicht erforderlich. Inwieweit das VZB die Beauftragung der Zeugin zur\u00fcckgezogen und er dar\u00fcber mit der Zeugin gesprochen hatte, daran konnte er sich nicht mehr erinnern, jedenfalls hatte dies keine Auswirkungen auf seine Zusammenarbeit mit ihr. Politische Betrachtungen im Hause des VZB in Bezug auf die Ehefrau des ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden des VZB hatten ihn in erster Linie auch gar nicht interessiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Zeugen gaben an, dass sie sich nicht unredlich verhalten haben und es keine versteckten Absprachen zu Lasten des VZB gegeben habe. Zahlungen an den damaligen stellvertretenden Vorsitzenden des VZB seien nicht erfolgt und die Beauftragung des Hauptmaklers wurde auch nie in Abh\u00e4ngigkeit zu den von ihm gezahlten \u201eTipp-Provisionen\u201c an die Ehefrau gesetzt. Au\u00dferdem waren in alle Kauf- und Verkaufentscheidungen die Gremien des VZB voll eingebunden gewesen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf der Zuh\u00f6rerbank tauschten die anwesenden Vertreter der zahn\u00e4rztlichen Opposition der IUZB, GpZ und Fraktion Gesundheit in der Zeugenanh\u00f6rung mehrmals konsternierte Blicke \u00fcber die verwunderlichen Hintergr\u00fcnde der Immobiliengesch\u00e4fte beim VZB und die in diesem Zusammenhang scheinbare Unentbehrlichkeit der Ehefrau des fr\u00fcheren stellvertretenden Vorsitzenden aus. Was w\u00e4re nur geschehen, wenn die Ehefrau dem gestandenen und fest im Hause des VZB etablierten Hauptmakler nicht mehr mit wertvollen Tipps versorgt h\u00e4tte? Aber Spa\u00df beiseite, das Thema ist ernst: Die vom VZB vor einer anderen Kammer des Berliner Landgerichts gef\u00fchrte Klage gegen die Eheleute wurde abgewiesen (Az 20 O 441\/09), wie diese vor Verhandlungsbeginn den anwesenden zahn\u00e4rztlichen Oppositionsvertretern erz\u00e4hlt haben. Es ist anzunehmen, dass der Verwaltungsausschuss des VZB \u00fcber die Gr\u00fcnde der Klageabweisung bei der Vertreterversammlung am 07. Mai 2011 unter <a href=\"http:\/\/www.iuzb.org\/wordpress\/?p=2768\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">TOP 7<\/a> berichten wird. Zu hoffen bleibt, dass die in diesen Verfahren erlassenen Urteile entweder vom VZB selbst, oder aber wenigstens in der <a href=\"http:\/\/www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de\/jportal\/portal\/page\/sammlung.psml\/bs\/10\/\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entscheidungsdatenbank<\/a> der Berlin-Brandenburger Gerichte ver\u00f6ffentlicht werden. Schlie\u00dflich sind die Ergebnisse beider Verfahren f\u00fcr die zahn\u00e4rztliche \u00d6ffentlichkeit bzw. die pflichtversicherten Mitglieder aus Berlin, Brandenburg und Bremen von sehr gro\u00dfem Interesse. Ein gegen die Eheleute gef\u00fchrtes Strafverfahren wurde bereits vorher eingestellt, worauf auch hier nochmals hingewiesen werden soll (siehe auch VZB VV <a href=\"http:\/\/www.vzberlin.org\/_DasVZB\/Geschaeftsberichte\/protokolle.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Protokoll<\/a> vom 20.03.2010).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was in der Biografie des ehemaligen Hauptmaklers des VZB laut einem im Internet ver\u00f6ffentlichten Zeitungsbericht nicht uninteressant ist: Er war knapp zehn Jahre lang ehrenamtlicher Richter an einer Kammer f\u00fcr Handelssachen am Berliner Landgericht. 1997 wurde er in zweiter Instanz vom Landgericht Berlin wegen Bestechlichkeit im Richteramt verurteilt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Gericht hat die umfangreichen Aussagen der Zeugen zu Protokoll genommen. Antr\u00e4ge des VZB Kl\u00e4gervertreters auf Vereidigung der Zeugen hat das Gericht nicht entsprochen. Die Kl\u00e4gerin wird jetzt noch innerhalb der n\u00e4chsten 14 Tage bei Gericht einen Schriftsatz einreichen und dann wird das Gericht entscheiden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ob es \u00fcber die Aufsichtsbeh\u00f6rden des VZB zu einer m\u00f6glichen <a href=\"https:\/\/iuzb.de\/?p=2421\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sonderpr\u00fcfung<\/a> im Zusammenhang mit den Immobiliengesch\u00e4ften des Versorgungswerkes r\u00fcckwirkend bis zum Jahr 1999 kommen wird, wie von uns beantragt, ist uns bisher nicht bekannt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie von uns angek\u00fcndigt, wurden am 27.04.2011 im Saal 143 des Berliner Landgerichts die Zivilverfahren um Maklerprovisionen bei Immobiliengesch\u00e4ften des Versorgungswerkes der Zahn\u00e4rztekammer Berlin (VZB) fortgesetzt. 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