{"id":26702,"date":"2019-05-14T10:01:53","date_gmt":"2019-05-14T08:01:53","guid":{"rendered":"http:\/\/iuzb.de\/?p=26702"},"modified":"2019-05-14T10:03:30","modified_gmt":"2019-05-14T08:03:30","slug":"eugh-die-mitgliedstaaten-muessen-die-arbeitgeber-verpflichten-ein-system-einzurichten-mit-dem-die-taegliche-arbeitszeit-gemessen-werden-kann","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=26702","title":{"rendered":"EuGH: Die Mitgliedstaaten m\u00fcssen die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die t\u00e4gliche Arbeitszeit gemessen werden kann"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die spanische Gewerkschaft Federaci\u00f3n de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) erhob vor der Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof, Spanien) eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung der Deutsche Bank SAE, ein System zur Erfassung der von deren Mitarbeitern geleisteten t\u00e4glichen Arbeitszeit einzurichten. Sie vertritt die Auffassung, dass mit diesem System die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeit und der in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verpflichtung, den Gewerkschaftsvertretern die Angaben \u00fcber die monatlich geleisteten \u00dcberstunden zu \u00fcbermitteln, \u00fcberpr\u00fcft werden k\u00f6nne. Nach Auffassung der CCOO ergebe sich die Verpflichtung zur Einrichtung eines solchen Registrierungssystems nicht nur aus den innerstaatlichen Rechtsvorschriften, sondern auch aus der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union (im Folgenden: Charta) und der Arbeitszeitrichtlinie. Die Deutsche Bank macht geltend, der Rechtsprechung des Tribunal Supremo (Oberstes Gericht, Spanien) lasse sich entnehmen, dass das spanische Recht keine solche allgemeing\u00fcltige Verpflichtung vorsehe. Nach dieser Rechtsprechung schreibe das spanische Gesetz n\u00e4mlich, sofern nichts anderes vereinbart worden sei, nur die F\u00fchrung einer Aufstellung der von den Arbeitnehmern geleisteten \u00dcberstunden sowie die \u00dcbermittlung der Zahl dieser \u00dcberstunden zum jeweiligen Monatsende an die Arbeitnehmer und ihre Vertreter vor.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Audiencia Nacional hegt Zweifel an der Vereinbarkeit der Auslegung des spanischen Gesetzes durch das Tribunal Supremo mit dem Unionsrecht und hat den Gerichtshof dazu befragt. Dem Gerichtshof vorgelegten Informationen zufolge werden 53,7 % der in Spanien geleisteten \u00dcberstunden nicht erfasst. Dar\u00fcber hinaus halte es das spanische Ministerium f\u00fcr Besch\u00e4ftigung und soziale Sicherheit zur Feststellung, ob \u00dcberstunden geleistet worden seien, f\u00fcr erforderlich, die Zahl der gew\u00f6hnlich geleisteten Arbeitsstunden genau zu kennen. Die Audiencia Nacional weist darauf hin, dass mit der Auslegung des spanischen Rechts durch das Tribunal Supremo zum einen die Arbeitnehmer ein wesentliches Beweismittel, mit dem sie dartun k\u00f6nnten, dass ihre Arbeitszeit die H\u00f6chstarbeitszeit \u00fcberschritten habe, und zum anderen ihre Vertreter die erforderlichen Mittel f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der Achtung der in dem Bereich anwendbaren Regeln verl\u00f6ren. Daher k\u00f6nne das spanische Recht nicht die tats\u00e4chliche Einhaltung der in der Arbeitszeitrichtlinie und der Richtlinie \u00fcber die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit vorgesehenen Verpflichtungen gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit seinem heutigen Urteil <strong>erkl\u00e4rt der Gerichtshof, dass diese Richtlinien im Licht der Charta einer Regelung entgegenstehen, die nach ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte die Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete t\u00e4gliche Arbeitszeit gemessen werden kann<\/strong>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Gerichtshof weist zun\u00e4chst auf die Bedeutung des Grundrechts eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der H\u00f6chstarbeitszeit und auf t\u00e4gliche und w\u00f6chentliche Ruhezeiten hin, das in der Charta verb\u00fcrgt ist und dessen Inhalt durch die Arbeitszeitrichtlinie weiter pr\u00e4zisiert wird. Die Mitgliedstaaten m\u00fcssen daf\u00fcr sorgen, dass den Arbeitnehmern die ihnen verliehenen Rechte zugutekommen, ohne dass die zur Sicherstellung der Umsetzung der Richtlinie gew\u00e4hlten konkreten Modalit\u00e4ten diese Rechte inhaltlich aush\u00f6hlen d\u00fcrfen. Insoweit ist zu ber\u00fccksichtigen, dass der Arbeitnehmer als die schw\u00e4chere Partei des Arbeitsvertrags anzusehen ist, so dass verhindert werden muss, dass der Arbeitgeber ihm eine Beschr\u00e4nkung seiner Rechte auferlegt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Gerichtshof stellt fest, dass ohne ein System, mit dem die t\u00e4gliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann, weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der \u00dcberstunden objektiv und verl\u00e4sslich ermittelt werden kann, so dass es f\u00fcr die Arbeitnehmer \u00e4u\u00dferst schwierig oder gar praktisch unm\u00f6glich ist, ihre Rechte durchzusetzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die objektive und verl\u00e4ssliche Bestimmung der t\u00e4glichen und w\u00f6chentlichen Arbeitszeit ist n\u00e4mlich f\u00fcr die Feststellung, ob die w\u00f6chentliche H\u00f6chstarbeitszeit einschlie\u00dflich der \u00dcberstunden sowie die t\u00e4glichen und w\u00f6chentlichen Ruhezeiten eingehalten worden sind, unerl\u00e4sslich. Der Gerichtshof vertritt daher die Auffassung, dass eine Regelung, die keine Verpflichtung vorsieht, von einem Instrument Gebrauch zu machen, das diese Feststellung erm\u00f6glicht, die n\u00fctzliche Wirkung der von der Charta und von der Arbeitszeitrichtlinie verliehenen Rechte nicht gew\u00e4hrleistet, da weder die Arbeitgeber noch die Arbeitnehmer \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen, ob diese Rechte beachtet werden. Eine solche Regelung k\u00f6nnte daher das Ziel der Richtlinie, das darin besteht, einen besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer sicherzustellen, gef\u00e4hrden, und zwar unabh\u00e4ngig von der nach dem nationalen Recht vorgesehenen w\u00f6chentlichen H\u00f6chstarbeitszeit. Dagegen bietet ein Arbeitszeiterfassungssystem den Arbeitnehmern ein besonders wirksames Mittel, einfach zu objektiven und verl\u00e4sslichen Daten \u00fcber die tats\u00e4chlich geleistete Arbeitszeit zu gelangen, und erleichtert dadurch sowohl den Arbeitnehmern den Nachweis einer Verkennung ihrer Rechte als auch den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden und nationalen Gerichten die Kontrolle der tats\u00e4chlichen Beachtung dieser Rechte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Um die n\u00fctzliche Wirkung der von der Arbeitszeitrichtlinie und der Charta verliehenen Rechte zu gew\u00e4hrleisten, m\u00fcssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber daher verpflichten, ein objektives, verl\u00e4ssliches und zug\u00e4ngliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete t\u00e4gliche Arbeitszeit gemessen werden kann.<\/strong> Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalit\u00e4ten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen T\u00e4tigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Gr\u00f6\u00dfe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.<\/p>\n<p>Quelle: Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union, <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/jcms\/p1_2007179\/de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Pressemitteilung Nr. 61\/19<\/a> vom 14.05.2019<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die spanische Gewerkschaft Federaci\u00f3n de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) erhob vor der Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof, Spanien) eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung der Deutsche Bank SAE, ein System [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"iawp_total_views":2,"footnotes":""},"categories":[84,68],"tags":[],"class_list":["post-26702","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-eugh","category-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/26702","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=26702"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/26702\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":26704,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/26702\/revisions\/26704"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=26702"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=26702"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=26702"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}