{"id":26381,"date":"2019-04-02T00:27:43","date_gmt":"2019-04-01T22:27:43","guid":{"rendered":"http:\/\/iuzb.de\/?p=26381"},"modified":"2019-03-31T14:29:37","modified_gmt":"2019-03-31T12:29:37","slug":"olg-e-500-000-schmerzensgeld-fuer-aerztlichen-behandlungsfehler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=26381","title":{"rendered":"OLG:  \u20ac 500.000 Schmerzensgeld f\u00fcr \u00e4rztlichen Behandlungsfehler"},"content":{"rendered":"<h4>&#8211; Intramuskul\u00e4re Injektion von Solu-Decortin und Diclofenac ist grob fehlerhaft &#8211;<\/h4>\n<div class=\"group section noline span3of4\">\n<p style=\"text-align: justify;\">Wegen akuter R\u00fcckenschmerzen aufgrund langj\u00e4hrig bestehender Bandscheibensch\u00e4den waren einem 50j\u00e4hrigen Patienten von dessen Hausarzt binnen einer Woche viermal die Pr\u00e4parate Solu-Decortin und Diclofenac gleichzeitig in die Ges\u00e4\u00dfmuskulatur injiziert worden.Einige Stunden nach Verabreichung der vierten Spritze kollabierte der Patient zu Hause. Er wurde mit Sch\u00fcttelfrost, Atemschwierigkeiten und Schmerzen als Notfall im Krankenhaus aufgenommen, wo er sofort intensivmedizinisch behandelt wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ausl\u00f6ser des erlittenen Kollapses war ein schwerer septischer Schock, der ein multiples Organversagen und schlie\u00dflich dauerhaft eine weitgehende K\u00f6rperl\u00e4hmung bei dem Patienten bewirkte. Ursache der Sepsis war &#8211; wie sich sp\u00e4ter herausstellte &#8211; ein sog. Spritzenabszess. Das septische Infektionsgeschehen war f\u00fcr die \u00c4rzte im Krankenhaus nicht zu beherrschen. Es schloss sich ein mehr als ein Jahr andauernder dramatischer Leidensprozess an, w\u00e4hrend dessen der Patient ohne Aussicht auf eine Besserung dauerhaft k\u00fcnstlich beatmet werden musste und weitgehend gel\u00e4hmt blieb. Am Ende dieses Leidensprozesses stand der \u00e4rztlich begleitete Freitod des Patienten, der seinen Sterbewunsch \u00fcber Monate hinweg ge\u00e4u\u00dfert und diesen auch in Ethikgespr\u00e4chen mit den behandelnden \u00c4rzten bekr\u00e4ftigt hatte. Der Patient war verheiratet und Vater von drei minderj\u00e4hrigen Kindern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Witwe und ihre Kinder als Erbengemeinschaft nahmen den Hausarzt, der die Spritzen verabreicht hatte, vor dem Landgericht L\u00fcneburg wegen eines Behandlungsfehlers auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Landgericht L\u00fcneburg (Az. 2 O 157\/16) wertete die \u00e4rztliche Behandlung als grob fehlerhaft und verurteilte den Hausarzt zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in H\u00f6he von \u20ac 500.000,00. Nach \u00dcberzeugung des durch einen medizinischen Sachverst\u00e4ndigen beratenen Landgerichts widersprach die intramuskul\u00e4re Injektion der beiden Pr\u00e4parate sowohl dem fachlichen medizinischen Standard als auch den g\u00e4ngigen Leitempfehlungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die gegen dieses Urteil von dem Hausarzt eingelegte Berufung blieb erfolglos. Der f\u00fcr Arzthaftungssachen zust\u00e4ndige 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (Az. 1 U 71\/17) hat die Berufung durch Beschluss vom 10. August 2018 als unbegr\u00fcndet zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In einem vorausgegangenen Hinweisbeschluss vom 05. Juni 2018 hatte der Senat ausgef\u00fchrt, dass die Entscheidung des Landgerichts rechtsfehlerfrei sei. Mit Recht habe das Landgericht auf der Grundlage des \u00fcberzeugenden Sachverst\u00e4ndigengutachtens die Injektion der konkret verabreichten Medikamente als einen groben Behandlungsfehler gewertet. Es komme auch nicht darauf an, ob der Patient vor Verabreichung der Injektionen in diese eingewilligt habe, weil eine kontraindizierte Behandlung nicht durch eine Einwilligung gerechtfertigt werden k\u00f6nne. Dass der dramatische Krankheitsverlauf ungew\u00f6hnlich und nicht vorhersehbar gewesen sei, stehe der Haftung des Hausarztes ebenfalls nicht entgegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das vom Landgericht zugesprochene Schmerzensgeld sei auch in der ausgeurteilten H\u00f6he angemessen, denn es m\u00fcsse insbesondere das extreme Leiden des verstorbenen Patienten ber\u00fccksichtigt werden, der sich seiner Beeintr\u00e4chtigungen bewusst gewesen sei und deshalb in besonderem Ma\u00dfe darunter gelitten habe. Dass sich dieser Leidensprozess \u00fcber einen Zeitraum von etwas mehr als einem Jahr erstreckt und nicht l\u00e4nger gedauert habe, rechtfertige es nicht, ein geringeres Schmerzensgeld festzusetzen. Der Dauer des Leidens komme wegen der besonderen Umst\u00e4nde des Todes des Patienten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes keine Bedeutung zu, denn dieser habe den Freitod nur gew\u00e4hlt hatte, um sein Leiden zu beenden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die von dem Hausarzt eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 12. M\u00e4rz 2019 zur\u00fcckgewiesen (Az. VI ZR 355\/18). Damit ist das Urteil rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>Quelle: OLG Celle, <a href=\"http:\/\/www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de\/aktuelles\/pressemitteilungen\/-500000-schmerzensgeld-fuer-aerztlichen-behandlungsfehler-175435.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Pressemitteilung vom 28.03.2019<\/a><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8211; Intramuskul\u00e4re Injektion von Solu-Decortin und Diclofenac ist grob fehlerhaft &#8211; Wegen akuter R\u00fcckenschmerzen aufgrund langj\u00e4hrig bestehender Bandscheibensch\u00e4den waren einem 50j\u00e4hrigen Patienten von dessen Hausarzt binnen einer Woche viermal die [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"iawp_total_views":4,"footnotes":""},"categories":[68],"tags":[],"class_list":["post-26381","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/26381","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=26381"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/26381\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":26382,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/26381\/revisions\/26382"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=26381"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=26381"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=26381"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}