{"id":2606,"date":"2011-02-26T21:21:00","date_gmt":"2011-02-26T19:21:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.iuzb.org\/wordpress\/?p=2606"},"modified":"2017-06-27T08:16:21","modified_gmt":"2017-06-27T06:16:21","slug":"vzb-zweiter-prozesstag-um-verdeckte-maklerprovisionen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=2606","title":{"rendered":"VZB: Zweiter Prozesstag um verdeckte Maklerprovisionen"},"content":{"rendered":"<p>Am 25. Februar 2011 wurde im Saal 109 des Berliner Landgerichts der Zivilprozess um versteckt bezahlte Maklerprovisionen fortgesetzt. Unter den Zuschauern befanden sich Mitglieder der zahn\u00e4rztlichen Oppositionsverb\u00e4nde BUZ, GpZ und IUZB.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kl\u00e4gerin ist das Versorgungswerk der Zahn\u00e4rztekammer Berlin (VZB), welches durch einen Anwalt und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsschusses vertreten war. Beklagte sind der bis zum 31. Dezember 2006 im Amt befindliche ehemalige stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsausschusses und seine Ehefrau, welche laut eigener Aussage am ersten Prozesstag seit 1974 als Immobilienmaklerin t\u00e4tig ist. Beide Beklagte lie\u00dfen sich nur durch ihren Rechtsanwalt vertreten und erschienen nicht selbst vor Gericht. Zeugen waren nicht geladen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beim heutigen zweiten Verhandlungstag drehte es sich um die Frage, ob die als Maklerin t\u00e4tige Ehefrau ihre Informationen \u00fcber beabsichtigte Immobiliengesch\u00e4fte des Versorgungswerkes durch frei, oder nicht frei zug\u00e4ngliche Informationen erhalten hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Richterin machte gleich zu Beginn der Verhandlung klar, dass die Kl\u00e4gerin bisher nicht ausreichend vorgetragen hat, dass die Maklerin auf Grund nicht frei zug\u00e4nglicher Informationen t\u00e4tig wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Kl\u00e4ger versuchte zwar die Richterin vom Gegenteil zu \u00fcberzeugen, schien aber eher ratlos, wie er die in den Schrifts\u00e4tzen bereits enthaltenen Argumente in der m\u00fcndlichen Verhandlung noch in der Tiefe ausbauen soll. M\u00f6glicherweise auch ein schweres Unterfangen, denn auch wenn es jedenfalls m\u00fcndlich nicht vorgetragen wurde, ist es zu vermuten, dass das VZB dazu ausgerechnet die Best\u00e4tigung des fr\u00fcher im Verwaltungsausschuss zust\u00e4ndigen Mitglieds f\u00fcr das Immobiliengesch\u00e4ft ben\u00f6tigt. Dieses Mitglied wird in diesem Verfahren aber mit verklagt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vom Beklagtenanwalt hingegen erhielt der Kl\u00e4geranwalt contra. So wies dieser zum Beispiel darauf hin, dass das Versorgungswerk bei Erwerbungen immer Maklercourtage bezahlt habe und das unter Beweis gestellt sei, dass in Berlin f\u00fcr Gewerbeobjekte mindestens sechs Prozent vom Kaufpreis als Courtage gezahlt werden m\u00fcssten. Es sei dem jetzt Beklagten ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden jedoch gelungen, diese \u00fcbliche Courtage auf 4,5 oder 3,5 % nach unten zu verhandeln. Insofern sei dem Versorgungswerk kein Schaden entstanden, sondern ganz im Gegenteil. Der Beklagtenanwalt hat aus diesen und anderen Gr\u00fcnden daher an den Antrag festgehalten, die Klage abzuweisen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In einem Nebensatz f\u00fchrte der Anwalt der Beklagten entlastend auch den BGH Grundsatzentscheid im Fall <a href=\"http:\/\/www.tagesspiegel.de\/berlin\/misswirtschaft-muss-nicht-strafbar-sein\/3695386.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Landowski<\/a> an, demgegen\u00fcber der Anwalt des VZB aber sofort argumentierte, dass es hier nicht um Strafrecht, sondern nur um Zivilrecht ginge.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am Ende der etwa 20 Minuten dauernden Sitzung kam als Zwischenergebnis heraus, dass das VZB jetzt noch ein wenig Zeit hat schriftlich darzulegen, dass die als Maklerin t\u00e4tige Ehefrau nur deshalb t\u00e4tig werden konnte, weil sie Informationen erhalten habe, die zum Zeitpunkt der Weitergabe an sie nicht frei zug\u00e4nglich waren. Gelingt dies dem VZB nicht, so schien es, wird die Zivilkammer die Klage gegen die beiden Beklagten wohl abweisen.<\/p>\n<p><span style=\"color: white;\">.<\/span><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Terminvorschau:<br \/>\n<\/span><\/strong>In einem weiteren in diesem Zusammenhang gef\u00fchrten zivilrechtlichen Verfahren des VZB gegen einen Makler und seine Tochter ist folgender Termin angesetzt:<\/p>\n<ul>\n<li>Mittwoch, 27. April 2011, 11:00 Uhr im Saal 143 des Landgerichts Berlin, <a href=\"http:\/\/maps.google.de\/maps?f=q&amp;source=s_q&amp;hl=de&amp;geocode=&amp;q=Berlin,+Tegeler+Weg+17-21&amp;aq=&amp;sll=51.151786,10.415039&amp;sspn=19.919551,56.90918&amp;ie=UTF8&amp;hq=&amp;hnear=Tegeler+Weg+17,+Berlin+10589+Berlin&amp;z=16\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Tegeler Weg 17-21<\/a> , 10589 Berlin<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Verhandlung ist \u00f6ffentlich. \u00c4nderungen vorbehalten!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 25. Februar 2011 wurde im Saal 109 des Berliner Landgerichts der Zivilprozess um versteckt bezahlte Maklerprovisionen fortgesetzt. 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