{"id":25598,"date":"2018-12-07T09:33:07","date_gmt":"2018-12-07T08:33:07","guid":{"rendered":"http:\/\/iuzb.de\/?p=25598"},"modified":"2018-12-07T10:00:09","modified_gmt":"2018-12-07T09:00:09","slug":"neues-system-zulassung-zum-medizinstudium-wird-reformiert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=25598","title":{"rendered":"Zulassungsreform zum Zahn-\/Medizinstudium"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"font-size: 12pt;\"><strong>Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren: Kultusministerkonferenz verabschiedet Entwurf des Staatsvertrags \u00fcber die Hochschulzulassung<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Kultusministerkonferenz hat sich auf den Entwurf eines zwischen den L\u00e4ndern zu schlie\u00dfenden Staatsvertrags verst\u00e4ndigt. Damit legt sie konkrete Vorschl\u00e4ge f\u00fcr Neuregelungen zur Vergabe von Studienpl\u00e4tzen im Zentralen Vergabeverfahren vor.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In das Zentrale Vergabeverfahren sind einbezogen die Studieng\u00e4nge Medizin, <span style=\"text-decoration: underline;\">Zahnmedizin<\/span>, Tiermedizin und Pharmazie. In einem Auswahlverfahren sind bis zu zwei Zehntel der zur Verf\u00fcgung stehenden Studienpl\u00e4tze f\u00fcr Vorabquoten vorzubehalten. Im Rahmen dieser Kapazit\u00e4t kann nach Ma\u00dfgabe des Landesrechts auch eine Quote f\u00fcr beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gebildet werden. Die nach Abzug von Vorabquoten verbleibenden Studienpl\u00e4tze an jeder Hochschule werden &#8211; bei Abschaffung der Wartezeitquote &#8211; nach neu geordneten Hauptquoten vergeben:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Abiturbestenquote<\/strong><br \/>\nDie Abiturbestenquote wird von 20 auf 30 Prozent erh\u00f6ht. Damit wird vielfachen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen, wonach die Abiturdurchschnittsnote Aufschluss gibt \u00fcber allgemeine kognitive F\u00e4higkeiten und pers\u00f6nlichkeitsbezogene Kompetenzen, wie Motivation, Flei\u00df und Arbeitshaltung. Aufgrund der Dauer und des weiten Spektrums der Bewertung wird ihr eine hohe Prognosekraft f\u00fcr den Studienerfolg attestiert. L\u00e4nderspezifische Unterschiede in den Abiturnoten werden quoten\u00fcbergreifend auf der Basis von Prozentrangverfahren und unter Bildung von Landesquoten ausgeglichen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Zus\u00e4tzliche Eignungsquote<\/strong><br \/>\nNeu eingef\u00fchrt wird die sogenannte &#8222;zus\u00e4tzliche Eignungsquote&#8220; im Umfang von 10 Prozent. Sie er\u00f6ffnet Bewerberinnen und Bewerbern Chancen unabh\u00e4ngig von den im Abitur erreichten Noten. F\u00fcr die Auswahl kommen hier nur schulnotenunabh\u00e4ngige Kriterien in Betracht. Um den besonderen Belangen von Altwartenden Rechnung zu tragen, wird bei Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin in dieser Quote f\u00fcr einen Zeitraum von zwei Jahren und mit abnehmendem Gewicht die Zeit seit Erwerb der f\u00fcr den gew\u00e4hlten Studiengang einschl\u00e4gigen Hochschulzugangsberechtigung (Wartezeit) erg\u00e4nzend neben anderen Auswahlkriterien ber\u00fccksichtigt. Zeiten eines Studiums an einer deutschen Hochschule werden wie bisher auf die Wartezeit dem Grundsatz nach nicht angerechnet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Auswahlverfahren der Hochschulen<\/strong><br \/>\nDas Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) bleibt im bisherigen Umfang von 60 Prozent erhalten. Der Entwurf des Staatsvertrags enth\u00e4lt daf\u00fcr einen Katalog schulnotenabh\u00e4ngiger und schulnotenunabh\u00e4ngiger Auswahlkriterien, der durch Landesrecht zu konkretisieren ist. Hochschulen m\u00fcssen k\u00fcnftig neben dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung mindestens ein schulnotenunabh\u00e4ngiges Auswahlkriterium ber\u00fccksichtigen, bei Medizin mindestens zwei. Mindestens ein schulnotenunabh\u00e4ngiges Kriterium ist erheblich zu gewichten. Ein fachspezifischer Studieneignungstest wird als verbindliches Kriterium f\u00fcr die Auswahlentscheidung vorgegeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der zus\u00e4tzlichen Eignungsquote und im AdH k\u00f6nnen nach Landesrecht Unterquoten eingerichtet werden. Im AdH ist im Umfang von bis zu 15 Prozent eine Unterquote m\u00f6glich, in der von den Hochschulen Studienpl\u00e4tze entweder nur nach schulnotenabh\u00e4ngigen oder nur nach schulnotenunabh\u00e4ngigen Kriterien vergeben werden; auch die Heranziehung nur eines einzigen schulnotenabh\u00e4ngigen oder schulnotenunabh\u00e4ngigen Kriteriums kann dabei vorgesehen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie bisher kann die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer insbesondere im Auswahlverfahren der Hochschulen nach Ma\u00dfgabe des jeweiligen Landesrechts begrenzt werden. Eine Vorauswahl nach dem Grad der Ortspr\u00e4ferenz darf jedoch nur f\u00fcr einen hinreichend beschr\u00e4nkten Anteil der von der Hochschule zu vergebenden Studienpl\u00e4tze und nur zur Durchf\u00fchrung aufw\u00e4ndiger individualisierter Auswahlverfahren erfolgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00dcbergangsphase<\/strong><br \/>\nF\u00fcr die Zeit, in der die technischen Voraussetzungen f\u00fcr die Anwendung bestimmter Kriterien und Verfahrensgrunds\u00e4tze nicht in vollem Umfang gegeben sind, k\u00f6nnen die L\u00e4nder bestimmte Einschr\u00e4nkungen bzw. Abweichungen regeln, wobei sie deren Dauer festlegen. In der \u00dcbergangsphase k\u00f6nnen Ergebnisse aus Gespr\u00e4chen oder anderen m\u00fcndlichen Verfahren ber\u00fccksichtigt werden, die bis zum Bewerbungsschluss vorliegen und von der Bewerberin bzw. dem Bewerber in das Bewerbungsportal eingetragen werden. Inwiefern abgeschlossene Berufsausbildungen, Berufst\u00e4tigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf und besondere Vorbildungen ber\u00fccksichtigt werden, ist mit den Hochschulen abgestimmt. Diese haben der Stiftung f\u00fcr Hochschulzulassung Berechnungsschemata f\u00fcr die \u00dcbergangsphase \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Entwurf des Staatsvertrags enth\u00e4lt auch eine \u00dcbergangsregelung in Bezug auf den Studiengang Pharmazie. Vor dem Hintergrund, dass f\u00fcr diesen Studiengang kein abschlie\u00dfend validierter Studieneignungstest vorliegt, k\u00f6nnen die L\u00e4nder bestimmte Ausnahmen in Bezug auf die Vergabe im AdH bzw. in der zus\u00e4tzlichen Eignungsquote regeln.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Anlass f\u00fcr die Neuregelung des Zulassungsverfahrens ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.2017 (1 BvL 3\/14). Das Gericht hat die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften \u00fcber das Verfahren zur Vergabe von Studienpl\u00e4tzen an staatlichen Hochschulen, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, f\u00fcr teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erkl\u00e4rt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2019 Neuregelungen zu schaffen, welche die verfassungsrechtlichen Beanstandungen beseitigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Weiteres Verfahren und Zeitpunkt f\u00fcr die \u00d6ffnung des Bewerberportals f\u00fcr das Vergabeverfahren zum Sommersemester 2020<\/strong><br \/>\nEin weiterer Schritt auf dem Weg zum Inkrafttreten staatsvertraglicher Neuregelungen ist die Befassung der Finanzministerkonferenz sowie der Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz. Danach und nach Durchf\u00fchrung der Zustimmungsverfahren in den L\u00e4ndern kann die Ratifikation erfolgen und der Staatsvertrag zwischen den L\u00e4ndern Verbindlichkeit erlangen. Der Entwurf sieht vor, dass der Staatsvertrag nach seinem Inkrafttreten fr\u00fchestens auf das Vergabeverfahren zum Sommersemester 2020 Anwendung findet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In dem Bestreben, die Neuregelungen bis zum Beginn des Vergabeverfahrens f\u00fcr das Sommersemester 2020 in Kraft zu setzen, und um die daf\u00fcr erforderlichen Verfahrensschritte rechtzeitig zu erm\u00f6glichen, soll f\u00fcr das Vergabeverfahren zum Sommersemester 2020 bei Beibehaltung der Bewerbungsfrist 15.01.2020 das Portal f\u00fcr die Bewerbungen f\u00fcr Studienpl\u00e4tze im Zentralen Verfahren sp\u00e4testens am 01.12.2019 ge\u00f6ffnet werden. Damit wird sowohl dem Anliegen von L\u00e4nderseite (l\u00e4ngerer Zeitraum f\u00fcr das Ratifizierungsverfahren und die Umsetzung in Landesrecht) wie auch den Interessen der Studienbewerberinnen und -bewerber (angemessenen Dauer der \u00d6ffnung des Bewerbungsportals) Rechnung getragen.<\/p>\n<p>Quelle: Kultusministerkonferenz, <a href=\"https:\/\/www.kmk.org\/aktuelles\/artikelansicht\/studienplatzvergabe-im-zentralen-vergabeverfahren-kultusministerkonferenz-verabschiedet-entwurf-des.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pressemitteilung<\/a> vom 06.12.2018<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Weiterf\u00fchrend:<\/span><\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/lebenundlernen\/uni\/medizin-studium-kuenftig-wird-es-leichter-einen-studienplatz-zu-bekommen-a-1242406.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Spiegel<\/a>: Neues System: Zulassung zum Medizinstudium wird reformiert<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/iuzb.de\/?p=22658\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundesverfassungsgericht<\/a>: &#8222;Bundes- und landesgesetzliche Vorschriften \u00fcber die Studienplatzvergabe f\u00fcr das Fach Humanmedizin teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar&#8220; vom 19.12.2017<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren: Kultusministerkonferenz verabschiedet Entwurf des Staatsvertrags \u00fcber die Hochschulzulassung Die Kultusministerkonferenz hat sich auf den Entwurf eines zwischen den L\u00e4ndern zu schlie\u00dfenden Staatsvertrags verst\u00e4ndigt. 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