{"id":1766,"date":"2010-08-02T11:58:00","date_gmt":"2010-08-02T09:58:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.iuzb.org\/wordpress\/?p=1766"},"modified":"2016-11-30T20:42:17","modified_gmt":"2016-11-30T19:42:17","slug":"ein-freund-ein-guter-freund-das-ist-das-beste-was-es-gibt-auf-der-welt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=1766","title":{"rendered":"Ein &#8222;Freund&#8220;, ein guter &#8222;Freund&#8220;, &#8230; das ist das Beste, was es gibt auf der Welt."},"content":{"rendered":"<p><em>Von Gerhard Gneist und Dr. Lutz-Stephan Wei\u00df<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wer schon einmal nach einer Wirtschaftlichkeitspr\u00fcfung vor dem Sozialgericht gelandet ist, wei\u00df, dass es da nur wenige Freunde gibt. Die neutrale H\u00f6flichkeit des Richters\/der Richterin ist noch das h\u00f6chste der Gef\u00fchle. Die Kollegen Beisitzer pflegen keinerlei freundschaftlichen Gef\u00fchle \u2013 sie sollen Fachkenntnisse in die Verhandlung bringen und verleihen all zu oft doch nur der zynischen Argumentation des Bundessozialgerichts eine Art fachkundige Legitimation. Wenn man einen Anwalt dabei hat, kann man dessen Routine daran erkennen, ob er sich \u00fcber diesen Zynismus noch aufregt \u2013 dann ist er neu, oder nicht, dann kennt er sich aus.<br \/>\nJa, und die Gegenseite, der Beschwerdeausschuss, braucht meistens gar nicht so viel zu sagen. Das \u00fcbernimmt oft der Justitiar der KZV und schl\u00e4gt in die gleiche Kerbe.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eigentlich m\u00fcsste man sich also doch freuen, wenn es einmal anders geht.<\/p>\n<p><span style=\"color: red; font-size: 12pt;\"><strong>\u2026 ein \u201eFreund\u201c bleibt immer \u201eFreund\u201c \u2026<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aber warum kommt eine solche Freude nicht auf, wenn als Kl\u00e4ger der zweite Vorsitzende des Berliner Verbandes, Herr Kollege Dr. Meyer, <strong>dem ehrenamtlichen Richter und 1. Vorsitzenden des Verbandes der Zahn\u00e4rzte von Berlin, Herrn Kollegen Dr. Kopp<\/strong>, gegen\u00fcber steht und die KZV sich nicht etwa nur durch einen Justitiar vertreten l\u00e4sst, sondern auch noch durch ihren Vorstandsvorsitzenden Herrn Kollegen Dr. Husemann \u2013 auch einem verdienstvollen Mitglied des selben Verbandes?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ja, Sie lesen richtig! Der erste Vorsitzende eines Vereins sitzt zu Gericht \u00fcber seinen eigenen Stellvertreter, seinem Vereinskameraden und zweiten Vorsitzenden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was f\u00fcr ein Verh\u00e4ltnis zu rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tzen muss ein solcher ehrenamtlicher Richter haben? Denn ein ehrenamtlicher Richter \u00fcbt als Vertreter des Volkes neben dem berufenen Richter \u201e<em>das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht<\/em> \u201c aus und oberste Pflicht eines jeden Richters ist die Unparteilichkeit. Das Gesetz sagt, \u201e<em>In seinem \u00e4u\u00dferen Verhalten muss ein Richter alles vermeiden, was geeignet sein k\u00f6nnte, bei anderen Personen Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu erwecken. Insbesondere darf das Verhalten eines Richters in der m\u00fcndlichen Verhandlung oder w\u00e4hrend einer Verhandlungspause bei den Beteiligten nicht zur der Annahme f\u00fchren, der Richter sei voreingenommen.<\/em>\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Insofern h\u00e4tte sich der Kollege Kopp als befangen erkl\u00e4ren m\u00fcssen und die Aus\u00fcbung des Richteramtes in diesem Fall ablehnen m\u00fcssen. Das hat er aber nicht getan!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kollege Dr. Husemann, in seiner brachialen Art eher der <a href=\"http:\/\/www.iuzb.de\/?p=91\" target=\"_blank\">Schulhofr\u00fcpel<\/a> unter den Zahn\u00e4rzten, sinniert vor Gericht in einer geradezu gespielten intellektuellen, mitmenschlichen Feinf\u00fchligkeit und erkl\u00e4rt dem Gericht warum grade ab 22 Uhr die Zahnschmerzen besonders stark auftreten. Diese Chance nutzte Kollege Dr. Kopp und untermauerte diese These, in dem er versuchte der Richterin zu erkl\u00e4ren, dass in der Nacht der Adrenalinspiegel falle und die Schmerzen dann besonders hervortreten w\u00fcrden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Und diese m\u00e9nage \u00e0 trois versucht w\u00e4hrend der \u00f6ffentlichen Verhandlung eintr\u00e4chtig die restlichen beiden Richter von der Klage ihres Vereinskameraden zu \u00fcberzeugen, gegen den Beschwerdeausschuss. So geschehen am 9. Juni 2010 im Sozialgericht Berlin in \u00f6ffentlicher Sitzung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Pr\u00fcfungsausschuss hatte bei Herrn Dr. Meyer, zweiter Vorsitzender des Verbandes der Zahn\u00e4rzte von Berlin, Pressesprecher der KZV, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsausschusses des Versorgungswerkes der Zahn\u00e4rztekammer Berlin und Betreiber des Nachtnotfalldienstes im Krankenhaus am Friedrichshain, im vierten Quartal 2002 die Honoraranforderung in der Position 32 BEMA-Z auf 100 Prozent \u00fcber dem Berliner Durchschnitt gek\u00fcrzt. Nun, da kamen immerhin 15.875,10 \u20ac K\u00fcrzungsbetrag zusammen &#8211; bei nur einer Position, und bei einem Honoraraufkommen im Quartal IV\/02 von 94.439,53 \u20ac &#8211; nur im Nachtnotfalldienst, parallel zur Praxisabrechnung. Der Beschwerdeausschuss hat diese Entscheidung best\u00e4tigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dagegen kann man schon einmal angehen, wenn man sich im Recht f\u00fchlt. Und wenn man sich nicht im Recht f\u00fchlt auch \u2026<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Sozialgericht bemerkt dann auch im Tatbestand des Urteils recht knapp, dass der Kl\u00e4ger \u00fcber zwei gesonderte Abrechnungsnummern verf\u00fcgte. Die Begriffe Notfalldiensteinrichtung und Institutserm\u00e4chtigung setzt das Gericht in Anf\u00fchrungszeichen \u2026.<\/p>\n<p><span style=\"color: red; font-size: 12pt;\"><strong>\u2026 und wenn die ganze Welt zusammenf\u00e4llt &#8230;<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir erinnern uns: Nach Einsch\u00e4tzung des Landessozialgerichts Potsdam in der Begr\u00fcndung seiner Kostenentscheidung in dem Verfahren L 7 B 44\/08 KA ER vom 16. Juli 2008 (<a href=\"https:\/\/iuzb.de\/wp-content\/uploads\/2008\/07\/Niederschrift_7._Senat_Landeszozialgerichts_BB_vom_16.07.2008-1.pdf\" target=\"_blank\">Seite 6<\/a>), d\u00fcrfte die seinerzeit erteilte Institutserm\u00e4chtigung nach \u00a7 31 Zahn\u00e4rzte-ZV rechtswidrig gewesen sein. \u201e <em>&#8230;;vielmehr geht der Senat nach dem Ergebnis der heutigen m\u00fcndlichen Verhandlung davon aus, dass zahn\u00e4rztliche Notfalldienstleistungen in den Nachtstunden vom Zahnarzt Dr. Meyer erbracht wurden.<\/em> \u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Und die KZV Berlin k\u00e4mpft um die R\u00fcckerstattung der Honorare, die aufgrund einer wohl ebenfalls rechtswidrig erteilten vorausgegangenen Institutserm\u00e4chtigung \u2013 auf Kosten aller Kollegen \u2013 ausgesch\u00fcttet wurden?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mitnichten!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Dreistigkeit kennt keine Grenzen &#8211; in \u00f6ffentlicher Verhandlung vor dem Sozialgericht springen der KZV-Vorstandsvorsitzende und der ehrenamtliche Richter und Verbandsvorsitzende ihrem Verbandsfreund bei &#8211; gegen die K\u00fcrzung eines Honorars, welches niemals h\u00e4tte ausgezahlt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Sozialgericht Berlin hat dann aber doch eine Klage abweisende Entscheidung getroffen und die K\u00fcrzung best\u00e4tigt (S 79 KA 37\/05).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kein Urteil ist gut, das die grob verallgemeinernde Beurteilungsweise des BSG best\u00e4tigt, welche letztlich nur dem Systemerhalt dient, nicht der Leistungsgerechtigkeit der Leistungserbringer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aber auch ein ungerechtes Urteil kann einen Funken Gerechtigkeit enthalten, wenn es zumindest keine Sonderbehandlung zul\u00e4sst.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nun wird Herr Dr. Meyer zum Landessozialgericht gehen m\u00fcssen. Dort hat man bereits angedeutet, was man von der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit seiner Erm\u00e4chtigung h\u00e4lt&#8230;<\/p>\n<p><span style=\"color: red; font-size: 12pt;\"><strong>\u2026. drum seid doch nicht betr\u00fcbt, wenn die Kollegenschaft euch nicht mehr liebt \u2026<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es erscheint unertr\u00e4glich, wie offen und dreist in aller \u00d6ffentlichkeit und vor Gericht Selbstbereicherung und Kumpanei zelebriert wird. Das muss jedem ehrlichen Kollegen absolut gegen den Strich gehen &#8211; wenn er davon wei\u00df.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Und wir? Wir bleiben dran&#8230;.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Jeder Kollege soll die Chance haben, seine Entscheidung bei der Vertreterversammlungswahl in Kenntnis der Tatsachen zu f\u00e4llen.<\/p>\n<p><strong>IUZB\/GpZ \u2013 Die bessere Wahl !<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Gerhard Gneist und Dr. Lutz-Stephan Wei\u00df Wer schon einmal nach einer Wirtschaftlichkeitspr\u00fcfung vor dem Sozialgericht gelandet ist, wei\u00df, dass es da nur wenige Freunde gibt. 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