{"id":15064,"date":"2016-06-29T13:26:04","date_gmt":"2016-06-29T11:26:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.iuzb.org\/wordpress\/?p=14475"},"modified":"2016-11-12T19:03:59","modified_gmt":"2016-11-12T18:03:59","slug":"zahnarzt-verurteilt-patientenwunsch-rechtfertigt-keine-fehlbehandlung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=15064","title":{"rendered":"Zahnarzt verurteilt: Patientenwunsch rechtfertigt keine Fehlbehandlung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Patientenwunsch rechtfertigt keine Fehlbehandlung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Verlangt ein Patient eine Behandlung, die gegen medizinischen Standard verst\u00f6\u00dft, muss ein Arzt diese ablehnen. Auch eine eingehende \u00e4rztliche Aufkl\u00e4rung \u00fcber die m\u00f6glichen Behandlungsfolgen legitimiert kein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen. Unter Hinweis auf diese Grunds\u00e4tze hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 26.04.2016 die erstinstanzliche Verurteilung eines Zahnarztes aus Herne durch das Landgericht Bochum best\u00e4tigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die heute f\u00fcnfzigj\u00e4hrige Kl\u00e4gerin aus Herne lie\u00df sich von Ende des Jahres 2008 bis Anfang des Jahres 2010 vom beklagten Zahnarzt behandeln. Sie war mit einer durch einen anderen Zahnarzt eingegliederten Krone im Seitenzahnbereich unzufrieden und \u00e4u\u00dferte den Wunsch nach einer Sanierung ihrer Frontz\u00e4hne. Der Beklagte stellte in ihrer Funktion gest\u00f6rte Kiefergelenke, eine CMD (craniomandibul\u00e4re Dysfunktion), fest. Diese wollte er zun\u00e4chst mit einer Aufbissschiene therapieren, sodann die Seitenz\u00e4hne stabilisieren, um erst dann mit der Sanierung der Frontz\u00e4hne zu beginnen. Auf Wunsch der Kl\u00e4gerin &#8211; so die Darstellung des Beklagten &#8211; begann er dann jedoch vorzeitig mit der Frontzahnsanierung. Infolge der Behandlung stellten sich bei der Kl\u00e4gerin eine zu niedrige Bissh\u00f6he und eine Kompression der Kiefergelenke ein. Wegen der nach ihrer Auffassung fehlerhaften zahn\u00e4rztlichen Behandlung hat die Kl\u00e4gerin vom Beklagten Schadensersatz verlangt, unter anderem 25.000 Euro Schmerzensgeld, ca. 17.300 Euro Haushaltsf\u00fchrungsschaden sowie die R\u00fcckzahlung des an den Beklagten geleisteten Zahnarzthonorars von ca. 3.750 Euro. Das Landgericht hat der Klage dem Grunde nach stattgegeben, die Ersatzpflicht des Beklagten f\u00fcr weitere Sch\u00e4den festgestellt und ihn zur R\u00fcckzahlung des Zahnarzthonorars verurteilt. Die Ermittlung der konkreten Schadensh\u00f6he hat das Landgericht dem &#8211; noch durchzuf\u00fchrenden &#8211; Betragsverfahren vorbehalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Berufung des Beklagten gegen das landgerichtliche Urteil ist erfolglos geblieben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der von einem zahnmedizinischen Sachverst\u00e4ndigen beratene 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat die vom Landgericht dem Grunde nach festgestellte Schadensersatzpflicht des Beklagten best\u00e4tigt. Die Kl\u00e4gerin habe, so der Senat, unter einer CMD geglitten. Diese habe der Beklagte zun\u00e4chst auch fachgerecht therapieren wollen. Hiervon habe er sich aber abbringen lassen und die notwendige Schienentherapie nicht im erforderlichen Umfang durchgef\u00fchrt. Die endg\u00fcltige Frontzahnsanierung habe er behandlungsfehlerhaft zu fr\u00fch begonnen. Hierdurch sei die Bissh\u00f6he falsch festgelegt worden, es habe sich eine Kompression der Kiefergelenke eingestellt, die durch die weitere Behandlung nicht beseitigt worden sei.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In diesem Zusammenhang k\u00f6nne sich der Beklagte nicht darauf berufen, dass die Kl\u00e4gerin ein Vorziehen der Frontzahnsanierung ausdr\u00fccklich verlangt habe. Selbst wenn man ein solches Verlangen unterstelle, versto\u00dfe die gew\u00fcnschte Behandlung gegen den medizinischen Standard und habe vom Beklagten abgelehnt werden m\u00fcssen. Auch eine eingehende \u00e4rztliche Belehrung \u00fcber die m\u00f6glichen Behandlungsfolgen legitimiere kein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen. Im \u00dcbrigen habe der Beklagte auch nicht hinreichend dargelegt, die Kl\u00e4gerin eindringlich auf die dauerhaften Beeintr\u00e4chtigungen und Auswirkungen einer perpetuierten CMD hingewiesen zu haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Kl\u00e4gerin habe zudem Anspruch auf R\u00fcckzahlung des geleisteten Zahnarzthonorars. Die Leistung des Beklagten sei insgesamt unbrauchbar gewesen und k\u00f6nne bei der k\u00fcnftigen zahn\u00e4rztlichen Behandlung der Kl\u00e4gerin keine Verwendung finden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Rechtskr\u00e4ftiges Urteil des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 26.04.2016 (26 U 116\/14)<br \/>\nQuelle: OLG Hamm, <a href=\"http:\/\/www.olg-hamm.nrw.de\/behoerde\/presse\/pressemitteilung_archiv\/02_aktuelle_mitteilungen\/82-16-Patientenwunsch.pdf\" target=\"_blank\">Pressemitteilung<\/a> vom 27.06.2016<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Patientenwunsch rechtfertigt keine Fehlbehandlung Verlangt ein Patient eine Behandlung, die gegen medizinischen Standard verst\u00f6\u00dft, muss ein Arzt diese ablehnen. Auch eine eingehende \u00e4rztliche Aufkl\u00e4rung \u00fcber die m\u00f6glichen Behandlungsfolgen legitimiert kein [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"iawp_total_views":0,"footnotes":""},"categories":[68],"tags":[],"class_list":["post-15064","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15064","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=15064"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15064\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":15538,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15064\/revisions\/15538"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=15064"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=15064"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=15064"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}