{"id":15051,"date":"2016-05-26T07:15:43","date_gmt":"2016-05-26T05:15:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.iuzb.org\/wordpress\/?p=14242"},"modified":"2016-11-12T19:50:47","modified_gmt":"2016-11-12T18:50:47","slug":"intraligamentaere-anaesthesie-kann-eine-echte-behandlungsalternative-zur-leitungsanaesthesie-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=15051","title":{"rendered":"Intraligament\u00e4re An\u00e4sthesie kann eine echte Behandlungsalternative zur Leitungsan\u00e4sthesie sein"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Ein Zahnarzt kann f\u00fcr eine Behandlung mittels Infiltrations- oder Leitungsan\u00e4sthesie haften, wenn er den Patienten \u00fcber die als echte Alternative m\u00f6gliche Behandlung mittels intraligament\u00e4rer An\u00e4sthesie nicht aufgekl\u00e4rt hat und die vom Patienten f\u00fcr den zahn\u00e4rztlichen Eingriff erteilte Einwilligung deswegen unwirksam gewesen ist. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 19.04.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld abge\u00e4ndert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der 1982 geborene Kl\u00e4ger aus Bielefeld suchte im Juli 2013 die Zahnarztpraxis des beklagten Zahnarztes in Bielefeld auf. Er litt unter Zahnschmerzen im Unterkiefer und gab an, Angstpatient zu sein. Der Beklagte erneuerte die Verplombung zweier Z\u00e4hne im Unterkiefer und bet\u00e4ubte den zu behandelnden Bereich des Unterkiefers zuvor mittels Leitungsan\u00e4sthesie, indem er dem Kl\u00e4ger eine Bet\u00e4ubungsspritze setze. Eine Behandlung mittels intraligament\u00e4rer An\u00e4sthesie zog der Beklagte nicht weiter in Betracht und kl\u00e4rte den Kl\u00e4ger insoweit nicht auf. Am Tage nach der Behandlung teilte der Kl\u00e4ger dem Beklagten mit, dass seine Zunge kribbeln w\u00fcrde und taub sei. In der Folgezeit hat der Kl\u00e4ger geltend gemacht, der Beklagte habe beim Spritzen behandlungsfehlerhaft den Zungennerv gesch\u00e4digt. Mit Ausnahme ihrer Spitze sei seine Zunge dauerhaft gef\u00fchllos geworden. Au\u00dferdem sei er vor der Behandlung nicht \u00fcber eine m\u00f6gliche Nervsch\u00e4digung aufgekl\u00e4rt worden. Vom Beklagten hat der Kl\u00e4ger deswegen Schadensersatz verlangt, u.a. 7.500 Euro Schmerzensgeld.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Klage war teilweise erfolgreich. Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat dem Kl\u00e4ger Schadensersatz zugesprochen, u.a. ein Schmerzensgeld in H\u00f6he von 4.000 Euro.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Kl\u00e4ger sei zwar nicht, so der von einem zahnmedizinischen Sachverst\u00e4ndigen beratene Senat, fehlerhaft behandelt worden. Die Leitungsan\u00e4sthesie sei indiziert gewesen. Dass sie behandlungsfehlerhaft ausgef\u00fchrt worden sei, sei nicht ersichtlich. Auch bei fachgerechter Leitungsan\u00e4sthesie k\u00f6nne eine Nervverletzung als Komplikation auftreten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Allerdings hafte der Beklagte, weil seine Behandlung mangels wirksamer Einwilligung des Kl\u00e4gers insgesamt rechtswidrig gewesen sei. Der Beklagte habe es vers\u00e4umt, den Kl\u00e4ger \u00fcber die &#8211; neben der Leitungsan\u00e4sthesie bestehende &#8211; M\u00f6glichkeit einer intraligament\u00e4re An\u00e4sthesie aufzukl\u00e4ren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00dcber mehrere gleicherma\u00dfen indizierte, \u00fcbliche Behandlungsmethoden habe ein Arzt aufzukl\u00e4ren, wenn die Methoden unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufwiesen. In diesem Fall habe der Patient eine echte Wahlm\u00f6glichkeit, so dass ihm die Entscheidung \u00fcberlassen bleiben m\u00fcsse, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen solle und auf welches Risiko er sich einlassen wolle.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im vorliegenden Fall der Behandlung eines Angstpatienten sei die intraligament\u00e4re An\u00e4sthesie eine echte Behandlungsalternative zur Leitungsan\u00e4sthesie gewesen. Beide Behandlungsmethoden wiesen unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen auf. Die Leitungsan\u00e4sthesie habe den Vorteil, dass sie vergleichsweise schnell durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nne. Als Nachteil sei bei ihr insbesondere die Gefahr &#8211; wenn auch sehr seltener \u2013 Nervverletzungen zu ber\u00fccksichtigen. Der Vorteil der intraligament\u00e4ren An\u00e4sthesie liege insbesondere darin, dass eine Nervverletzung nicht m\u00f6glich sei. Allerdings sei bei ihr nachteilig, dass sie beim bet\u00e4ubten Zahn f\u00fcr bis zu 24 Stunden eine Aufbissempfindlichkeit hervorrufen und dass es zu Nekrosen an der Schleimhaut und dem Zahnfleich in den Zahnzwischenr\u00e4umen kommen k\u00f6nne. Eine Situation, die eine intraligament\u00e4re An\u00e4sthesie aus zahnmedizinischen Gr\u00fcnden ausgeschlossen h\u00e4tte, habe beim Kl\u00e4ger nicht vorgelegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die ligament\u00e4re An\u00e4sthesie habe jedenfalls im Jahre 2013 zum Standard in der ambulanten zahnmedizinischen Praxis geh\u00f6rt, \u00fcber die ein Patient &#8211; auch nach der Einsch\u00e4tzung des zahnmedizinischen Sachverst\u00e4ndigen &#8211; aufzukl\u00e4ren sei, damit er die einzusetzende An\u00e4sthesieform ausw\u00e4hlen k\u00f6nne. Dass die zahnmedizinische Praxis von der insoweit gebotenen Aufkl\u00e4rung aus Zeitgr\u00fcnden absehe, \u00e4ndere die bestehende Aufkl\u00e4rungspflicht nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schlie\u00dflich sei die Behandlung des Kl\u00e4gers auch nicht aufgrund einer hypothetischen Einwilligung gerechtfertigt gewesen. F\u00fcr den Fall einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Aufkl\u00e4rung habe der Kl\u00e4ger einen &#8211; die Annahme einer hypothetischen Einwilligung ausschlie\u00dfenden &#8211; Entscheidungskonflikt hinreichend glaubhaft gemacht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dem Kl\u00e4ger stehe ein Schmerzensgeld in H\u00f6he von 4.000 Euro zu, dessen H\u00f6he der Senat unter Ber\u00fccksichtigung der die beim Kl\u00e4ger nunmehr eingetretene gesundheitlichen Besserung, das Taubheitsgef\u00fchl habe sich stark zur\u00fcckgebildet, bemessen habe. Davon, dass die Leitungsan\u00e4sthesie die Nervverletzung ausgel\u00f6st habe, sei nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme auszugehen.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.olg-hamm.nrw.de\/behoerde\/presse\/pressemitteilung_archiv\/02_aktuelle_mitteilungen\/67-16-intraligamentaere-Anaesthesie.pdf\" target=\"_blank\">Pressemitteilung<\/a> vom 18.05.2016 zum Urteil des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 19.04.2016 (26 U 199\/15)<\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Zahnarzt kann f\u00fcr eine Behandlung mittels Infiltrations- oder Leitungsan\u00e4sthesie haften, wenn er den Patienten \u00fcber die als echte Alternative m\u00f6gliche Behandlung mittels intraligament\u00e4rer An\u00e4sthesie nicht aufgekl\u00e4rt hat und die [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"iawp_total_views":6,"footnotes":""},"categories":[68],"tags":[],"class_list":["post-15051","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15051","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=15051"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15051\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":15553,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15051\/revisions\/15553"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=15051"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=15051"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=15051"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}