{"id":14536,"date":"2015-08-04T06:05:10","date_gmt":"2015-08-04T05:05:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.iuzb.org\/wordpress\/?p=12489"},"modified":"2016-11-09T08:27:12","modified_gmt":"2016-11-09T07:27:12","slug":"kv-berlin-hat-gebiete-definiert-die-wegen-einer-zu-geringen-arztdichte-einen-besonderen-versorgungsbedarf-aufweisen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=14536","title":{"rendered":"KV Berlin hat  Gebiete definiert, die wegen einer zu geringen Arztdichte einen besonderen Versorgungsbedarf aufweisen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die Kassen\u00e4rztliche Vereinigung (KV) Berlin hat ein Zeichen gegen den Aufkauf von Arztpraxen in der Bundeshauptstadt gesetzt. In einer aktuellen Mitteilung an den Zulassungsausschuss f\u00fcr \u00c4rzte und Psychotherapeuten hat sie die Gebiete in Berlin definiert, die wegen einer zu geringen Arztdichte einen besonderen Versorgungsbedarf aufweisen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Durch das Versorgungsst\u00e4rkungsgesetz wurden die Regelungen zur Aufkaufpflicht f\u00fcr Vertragsarztpraxen versch\u00e4rft. Jetzt gilt, dass bei einem Versorgungsgrad von mehr als 140 Prozent die Nachbesetzung einer Praxis abgelehnt werden soll, soweit keine Versagungsgr\u00fcnde vorliegen, die eine Nachbesetzung erforderlich werden lassen. Das Gesetz sieht nur zwei Ausnahmen von dieser Aufkaufpflicht vor: Entweder muss der potenzielle Praxisnachfolger einem bestimmten Personenkreis angeh\u00f6ren \u2013 das sind etwa angestellte \u00c4rzte oder Praxispartner des Arztes &#8211; oder er muss sich bereit erkl\u00e4ren, die Praxis in ein Gebiet des Planungsbereiches zu verlegen, in dem nach Mitteilung der KV wegen einer zu geringen Arztdichte ein besonderer Versorgungsbedarf besteht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch im sehr gut versorgten Planungsbereich Berlin mit 15 Arztgruppen oberhalb der 140 Prozent-Grenze gibt es Bereiche, in denen die Versorgung verbessert werden kann. Die KV Berlin hat deshalb dem Zulassungsausschuss f\u00fcr \u00c4rzte und Psychotherapeuten mitgeteilt, dass sie im einheitlichen Planungsbereich Berlin in allen Verwaltungsbezirken einen erh\u00f6hten Versorgungsbedarf sieht, in denen der regionalisierte Versorgungsgrad wie im \u201eLetter of Intent\u201c des Gemeinsamen Landesgremiums ausgewiesen, unter dem Versorgungsgrad f\u00fcr Berlin liegt. Damit wird noch einmal unterstrichen, dass der Erhalt und die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen in Berlin oberstes Ziel der Bedarfsplanung und der Versorgungssteuerung sind. So wie dies bereits im \u201eLetter of Intent\u201c des Gemeinsamen Landesgremiums vereinbart wurde. Erkl\u00e4rt nun der potenzielle Nachfolger, dass er die Praxis in einen solchen Bereich verlegen wird, muss der Zulassungsausschuss die Praxis nachbesetzen. So k\u00f6nnen und werden langfristig Praxen aus hochversorgten Bereichen in weniger gut versorgte Bereiche verlegt. Dies ist ein weiterer Hebel zur Verbesserung der Versorgung in Berlin.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ohne diese Ma\u00dfnahme droht mittelfristig eine deutliche Verschlechterung der Versorgungssituation in Berlin, vor allem Vertragsarztpraxen in den Au\u00dfenbezirken sind derzeit von der Aufkaufpflicht bedroht. Damit w\u00fcrde ohne Not die Versorgungssituation der Patienten stark verschlechtert: Die Anfahrtswege zu den Vertrags\u00e4rzten w\u00fcrden sich verl\u00e4ngern und letztlich auch die Wartezeiten steigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand der Kassen\u00e4rztlichen Vereinigung Berlin sieht dies auch als ein Signal an alle Akteure im Gesundheitswesen, mit Bedacht und unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der Belange der Patienten, mit dem umstrittenen Versorgungsst\u00e4rkungsgesetz umzugehen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p><em><u>Zum Hintergrund:<\/u><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Die Neuregelung in <a href=\"https:\/\/www.jurion.de\/Gesetze\/SGB_V\/103\" target=\"_blank\">\u00a7 103<\/a> Abs. 3a SGB V gibt den KVen die M\u00f6glichkeit, durch Mitteilung an die Zulassungsaussch\u00fcsse Gebiete zu definieren, die einen besonderen Versorgungsbedarf aufweisen. Will ein Nachfolger hierher verlegen und verpflichtet er sich hierzu,\u00a0 muss nachbesetzt werden. Ohne diese Regelung \u2013 also ohne Mitteilung der KV an den Zulassungsausschuss \u2013 m\u00fcsste dann ab einem Versorgungsgrad von 140 % in der Regel aufgekauft werden. Damit k\u00f6nnen die KVen jetzt steuern, wohin Praxen zur Nachbesetzung verlegt werden sollen. Diese Regelung gab es bislang nicht.<\/em><\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p>Quelle: KV Berlin, <a href=\"https:\/\/www.kvberlin.de\/40presse\/10pressemitteilung\/index.html\" target=\"_blank\">Pressemitteilung<\/a> vom 29.07.2015<\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Weiterf\u00fchrend:<\/span><\/p>\n<ul>\n<li>Berliner Kurier 31.07.2015: &#8222;<a href=\"http:\/\/www.berliner-kurier.de\/kiez-stadt\/arztpraxen-die-krankenakte-der-bezirke,7169128,31356976.html\" target=\"_blank\">Die Krankenakte der Bezirke<\/a>&#8222;<\/li>\n<li>\u00c4rzteblatt 05.07.2015: &#8222;<a href=\"http:\/\/www.aerzteblatt.de\/nachrichten\/63294\/Arztsitzverkauf-Grosses-Interesse-an-Kooperationen\" target=\"_blank\">Arztsitzverkauf: Gro\u00dfes Interesse an Kooperationen<\/a>&#8222;<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.jurion.de\/Gesetze\/SGB_V\/103\" target=\"_blank\">\u00a7 103<\/a> Abs. 3a SGB V: &#8230;..&#8220;Hat der Zulassungsausschuss den Antrag abgelehnt, hat die Kassen\u00e4rztliche Vereinigung dem Vertragsarzt oder seinen zur Verf\u00fcgung \u00fcber die Praxis berechtigten Erben eine Entsch\u00e4digung in der H\u00f6he des Verkehrswertes der Arztpraxis zu zahlen. Bei der Ermittlung des Verkehrswertes ist auf den Verkehrswert abzustellen, der nach Absatz\u00a04 Satz\u00a08 bei Fortf\u00fchrung der Praxis ma\u00dfgeblich w\u00e4re.&#8220;<\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kassen\u00e4rztliche Vereinigung (KV) Berlin hat ein Zeichen gegen den Aufkauf von Arztpraxen in der Bundeshauptstadt gesetzt. In einer aktuellen Mitteilung an den Zulassungsausschuss f\u00fcr \u00c4rzte und Psychotherapeuten hat sie [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"iawp_total_views":1,"footnotes":""},"categories":[120],"tags":[],"class_list":["post-14536","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-kv-berlin"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14536","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=14536"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14536\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":14984,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14536\/revisions\/14984"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=14536"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=14536"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=14536"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}