{"id":14071,"date":"2011-12-21T14:53:36","date_gmt":"2011-12-21T13:53:36","guid":{"rendered":"http:\/\/iuzb.de\/?p=14071"},"modified":"2016-11-06T20:54:43","modified_gmt":"2016-11-06T19:54:43","slug":"ein-stich-ins-wespennest","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=14071","title":{"rendered":"Ein Stich ins Wespennest?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Nach der Vertreterversammlung unseres Versorgungswerks am 26. November 2011 ver\u00f6ffentlichte die IUZB und der Kollege Dohmeier in ihren Blogs einen <a href=\"https:\/\/iuzb.de\/?p=14065\" target=\"_blank\">Artikel<\/a>, in dem \u00fcber den Ablauf der Sitzung, sowie den Inhalt und die Hintergr\u00fcnde im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 10 &#8222;Aufwands- und \u00dcbergangsentsch\u00e4digungsordnung \/ Beschluss&#8220; berichtet wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In diesem <a href=\"https:\/\/iuzb.de\/?p=14065\" target=\"_blank\">Artikel<\/a> wurden unter anderem auch die rechtlichen Bedenken der Vertreter der Liste Kampmann gegen eine \u00dcbergangsentsch\u00e4digungsregelung f\u00fcr den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses dargelegt. Diese Bedenken wurden schon vor der Sitzung den Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses schriftlich \u00fcbermittelt und w\u00e4hrend der Sitzung auch noch einmal m\u00fcndlich vorgetragen. Trotz dieser Bedenken wurde mit einer Stimmenmehrheit von sieben zu vier Stimmen der vorgelegte Beschlussantrag genehmigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Einige Tage nach der Ver\u00f6ffentlichung des sehr sachlichen Artikels erhielt der Kollege Dohmeier EMails vom Direktor des Versorgungswerks und dem Berliner Kammerpr\u00e4sidenten, in denen er &#8222;unter Androhung der Einschaltung kostenpflichtiger externer juristischer Hilfe&#8220; und der Einberufung einer &#8222;au\u00dferordentlichen VV&#8220; dazu bewegt werden sollte, den Autor des Artikels zu benennen und eine \u00c4nderung des Artikels vorzunehmen. Einziger Ansatzpunkt war der Umstand, dass es vor einem Jahr bereits einmal eine Abstimmung \u00fcber eine solche Regelung gegeben hatte, welche dann aber unwirksam war und wiederholt werden sollte. Offenbar hat auch die Bedenkzeit von einem Jahr nicht ausgereicht, Skrupel zu entwickeln. Umso schlimmer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der geneigte Leser wird die Reaktion der Offiziellen des Versorgungswerks und der Zahn\u00e4rztekammer allerdings l\u00e4ngst durchschaut haben. Wer m\u00f6chte derzeit in Berlin als \u00c4rzte- oder Zahn\u00e4rztefunktion\u00e4r schon dabei gesehen werden, wie er sich selbst oder anderen Verg\u00fcnstigungen verschafft? Der KV Vorstand hat da wohl die \u00d6ffentlichkeit etwas sensibilisiert&#8230;.<br \/>\nAber Frechheit siegt: wenn das Licht angeht, einfach weitermachen &#8211; und als Ausrede &#8222;das war schon im letzten Jahr beschlossen worden\u2026&#8220;.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir wollen Ihnen die Antwort des Kollegen Dohmeier und seiner Kollegen\/Kolleginnen auf die EMail des Direktors des Versorgungswerks nicht vorenthalten:<\/p>\n<blockquote><p>Betreff: Stellungnahme zur Abfindungsregelung f\u00fcr Vorsitzende des Verwaltungsausschusses<\/p>\n<p>Sehr geehrter Herr Direktor,<\/p>\n<p>mit Verwunderung habe ich und alle meine bei der Vertreterversammlung am 26. November 2011 anwesenden Kollegen und Kolleginnen Ihre Email zu der Meldung \u201eAbfindungsregelung f\u00fcr die Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses\u201c zur Kenntnis genommen. Zun\u00e4chst darf ich Sie bitten, sich im Bedarfsfall wegen der Inhalte der Internetseite der IUZB mit den dortigen Ansprechpartnern, die auf der Internetseite bezeichnet sind, in Verbindung zu setzen.<\/p>\n<p>Soweit Sie im Hinblick auf meine eigene Internetseite <a href=\"http:\/\/www.drdohmeier.de\">www.drdohmeier.de<\/a> darauf hinweisen, dass die Stellungnahme zur \u00dcbergangsgeldregelung einen Darstellungsfehler enthalten soll, erschlie\u00dft sich mir\/uns nicht, worin dieser Darstellungsfehler Ihrer Meinung nach bestehen soll.<\/p>\n<p>Was die am 27. November 2010 beschlossene Entsch\u00e4digungsordnung betrifft, so hat der Verwaltungsausschuss selbst in der Ladung zur Vertreterversammlung am 26. November 2011 zur Begr\u00fcndung f\u00fcr die erneute Beschlussfassung ausgef\u00fchrt, dass die seinerzeit beschlossene Regelung fehlerhaft und daher eine erneute Beschlussfassung notwendig sei. Wie soll diese Begr\u00fcndung des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses anders verstanden werden als die offizielle Feststellung seitens der Leitung des Versorgungswerkes, dass die am 27. November 2010 beschlossene Entsch\u00e4digungsordnung keine Rechtswirkung entfalten kann und deshalb eine Wiederholung der Beschlussfassung notwendig ist, um eine rechtswirksame \u00dcbergangsgeldregelung zu beschlie\u00dfen? Dass dieses Ziel nicht nur nach meinem Daf\u00fcrhalten wiederum nicht gelungen ist, also auch gegen die am 26. November 2011 beschlossene \u00dcbergangsgeldregelung erhebliche rechtliche Bedenken bestehen, \u00e4ndert nichts daran, dass die Leitung des Versorgungswerkes offenbar selbst der Auffassung war, dass bis zum 26. November 2011 keine wirksame \u00dcbergangsgeldregelung bestand.<\/p>\n<p>Bei der Abfassung des Artikels wurde also lediglich Ihre eigene mutma\u00dfliche Rechtsauffassung, soweit sie der Ladung zu entnehmen war, zugrunde gelegt. Da Sie aber darauf zu bestehen scheinen, nehmen wir die zuvor geschilderte Vorgeschichte der erfolglosen Beschlussfassung aus 2010 gern in einen ge\u00e4nderten Artikel auf und verbleiben<\/p>\n<p>mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>Dr. Dohmeier<br \/>\n(ebenso f\u00fcr die Vertreter der Liste Kampmann<br \/>\nund die Versorgungswerkmitglieder, welche als G\u00e4ste bei der VV anwesend waren)<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach der Vertreterversammlung unseres Versorgungswerks am 26. 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