{"id":14065,"date":"2011-11-30T15:16:40","date_gmt":"2011-11-30T14:16:40","guid":{"rendered":"http:\/\/iuzb.de\/?p=14065"},"modified":"2016-11-06T20:56:37","modified_gmt":"2016-11-06T19:56:37","slug":"vv-des-versorgungswerks-beschliesst-eine-abfindungsregelung-fuer-die-vorsitzenden-des-verwaltungsausschusses","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=14065","title":{"rendered":"VV des Versorgungswerks beschlie\u00dft eine Abfindungsregelung f\u00fcr die Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: medium;\"><strong>Gegen die vier Stimmen der Liste Kampmann:<\/strong><\/span><\/p>\n<p lang=\"de-DE\" style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: medium;\"><strong>VV des Versorgungswerks beschlie\u00dft Abfindungsregelung f\u00fcr die Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses<\/strong><\/span><\/p>\n<p lang=\"de-DE\" style=\"text-align: justify;\">Der Vertreterversammlung unseres Versorgungswerks wurde f\u00fcr die Sitzung vom vergangenen Samstag (26.11.2011) ein Beschlussantrag der beiden Aussch\u00fcsse (Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss) vorgelegt, in dem dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, nach ihrem Ausscheiden aus den \u00c4mtern, f\u00fcr jedes Jahr ihrer T\u00e4tigkeit 2 monatliche Aufwandsentsch\u00e4digungen als \u00dcbergangsentsch\u00e4digung bzw. Abfindung gezahlt werden sollen (f\u00fcr bis zu 12 Amtsjahre). Dies soll zum 01.01.2011 r\u00fcckwirkend gelten. F\u00fcr den derzeitigen Vorsitzenden st\u00fcnden somit bis zu 52.800 \u20ac im Raum.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\" style=\"text-align: justify;\">Kurz zur Vorgeschichte: In der aktuellen Beschlussvorlage wiesen die Verantwortlichen des Versorgungswerkes darauf hin, dass eine inhaltlich \u00e4hnliche Regelung, die ein Jahr zuvor am <a href=\"https:\/\/iuzb.de\/?p=14035\" target=\"_blank\">27. November 2010<\/a> beschlossen worden sei, fehlerhaft war und deshalb die jetzige Regelung zur Beschlussfassung erneut vorgelegt werden m\u00fcsse.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\" style=\"text-align: justify;\">Wohl gemerkt, diese \u00dcbergangsentsch\u00e4digung\/Abfindung soll neben der schon bestehenden Gew\u00e4hrung einer monatlichen Aufwandsentsch\u00e4digung, den Sitzungsgeldern und der Reisekostenerstattung gezahlt werden.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\" style=\"text-align: justify;\"><strong>Gegen diese Beschlussfassung haben die Berliner Vertreter der Liste Kampmann, die Kollegen Cornehlsen, Dohmeier, Wei\u00df und Kampmann schon im Vorfeld der Sitzung h\u00f6chste Bedenken angemeldet<\/strong> (<a href=\"https:\/\/iuzb.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/2011nov24textanschreibenweissanaa.pdf\" target=\"_blank\">vgl. Anlage: Text des Schreibens des Koll. Wei\u00df vom 24.11.2011<\/a>)<a href=\"http:\/\/www.iuzb.org\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/2011nov24textanschreibenweissanaa.pdf\">.<\/a><\/p>\n<p lang=\"de-DE\" style=\"text-align: justify;\">Zum einen sprachen f\u00fcr die Kollegen der Liste Kampmann reputative und wirtschaftliche Argumente gegen eine solche Regelung:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px; text-align: justify;\"><strong>1. Unser Versorgungswerk musste in der j\u00fcngeren Vergangenheit die Anwartschaften der Mitglieder um 16% abwerten. Es mussten also &#8222;alle den G\u00fcrtel enger schnallen&#8220;.<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\" style=\"padding-left: 30px; text-align: justify;\"><strong>Kann es dann opportun erscheinen, Beitragsgelder derart zu verwenden?<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\" style=\"padding-left: 30px; text-align: justify;\"><strong>2. Kann man dar\u00fcber hinaus in Zeiten, in denen unser Versorgungswerk aufgrund der weltwirtschaftlichen Lage es nur unter gr\u00f6\u00dften Anstrengungen \u00fcberhaupt schafft den festgelegten Rechnungszins f\u00fcr unsere Renten zu erwirtschaften, guten Gewissens so mit dem Geld der Mitglieder umgehen?<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\" style=\"text-align: justify;\">Zum zweiten sprachen nach Auffassung der Mitglieder der Liste Kampmann auch sehr relevante <strong>rechtliche Gr\u00fcnde gegen<\/strong> diese <strong>Beschlussfassung<\/strong>:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px; text-align: justify;\" align=\"JUSTIFY\">1. Die Vertreterversammlung des Versorgungswerks kann gem\u00e4\u00df \u00a7 5 Absatz 7 der Satzung des Versorgungswerks vom 01.01.2011 Mitgliedern des Verwaltungsausschusses nur <strong>&#8222;Aufwandsentsch\u00e4digungen&#8220;<\/strong> gew\u00e4hren, die einen Ausgleich f\u00fcr die Verdiensteinbu\u00dfen durch die Einschr\u00e4nkung des Praxisbetriebes w\u00e4hrend der ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit darstellen. <strong>Diese werden aber derzeit schon durch die monatlich gezahlten Entsch\u00e4digungen abgegolten <\/strong>(\u00a7\u00a7 2 und 3 der Aufwands- und Entsch\u00e4digungsordnung). Insofern handelte es sich bei der vorgeschlagenen Regelung in \u00a7 4 der Beschlussvorlage eher nicht um eine \u00dcbergangsentsch\u00e4digung sondern um eine <strong>Abfindung bzw. eine sonstige finanzielle Zuwendung<\/strong>. In den Erl\u00e4uterungen zu den Verwaltungsaufwendungen f\u00fcr das Rechnungsjahr 2010 (Punkt 2.1.), welche die Versorgungswerksf\u00fchrung vorgelegt hatte, wurden die R\u00fcckstellungen f\u00fcr diese \u00dcbergangsentsch\u00e4digungsregelung auch als &#8222;Abfindung&#8220; bezeichnet. F\u00fcr eine solche Regelung fehlt es der Vertreterversammlung aber an einer satzungsgem\u00e4\u00dfen Erm\u00e4chtigung.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\" style=\"padding-left: 30px; text-align: justify;\" align=\"JUSTIFY\">2. Desweiteren erscheint die <strong>Regelung<\/strong> <strong>der \u00dcbergangsentsch\u00e4digung<\/strong> gem\u00e4\u00df \u00a7 4 der Beschlussvorlage <strong>nicht mit dem ehrenamtlichen Charakter der T\u00e4tigkeit als Mitglied des Verwaltungsausschusses vereinbar<\/strong>. Der ehrenamtliche Charakter einer T\u00e4tigkeit setzt nach der einschl\u00e4gigen Rechtsprechung der Sozialgerichte voraus, dass der Ehrenamtsinhaber keine dem wirtschaftlichen Wert seiner Leistungen entsprechenden Verg\u00fctung erh\u00e4lt, sondern <strong>nur den Ersatz tats\u00e4chlicher Aufwendungen<\/strong>. Eine \u00dcbergangsentsch\u00e4digung stellt danach nur dann eine mit dem Ehrenamt zu vereinbarende Aufwandsentsch\u00e4digung dar, wenn diese nicht als Altersvorsorge ausgestaltet ist. Dies setzt nach der Rechtsprechung insbesondere eine angemessene zeitliche Befristung und damit eine Deckelung der Gesamth\u00f6he der \u00dcbergangsentsch\u00e4digung voraus. Zur Beurteilung der Angemessenheit gibt es keine starre Zeitgrenze. F\u00fcr standesrechtliche Selbstverwaltungsk\u00f6rperschaften sind, so das Bundessozialgericht, die Regelungen des im jeweiligen Bundesland geltenden Landesabgeordnetengesetzes heranzuziehen (BSGE 86, 203-223). Gem\u00e4\u00df dem Berliner Landesabgeordnetengesetz (\u00a7 10 Absatz 1 Satz 2) kann ein Landtagsabgeordneter maximal f\u00fcr den Zeitraum von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus seinem Amt eine \u00dcbergangsentsch\u00e4digung beanspruchen, welche wiederum auch nur dem 18 fachen der monatlichen Aufwandsentsch\u00e4digung entsprechen darf. Die in der Beschlussvorlage fixierten 2 monatlichen Aufwandsentsch\u00e4digungen f\u00fcr 12 Jahre (Faktor 24 x Monatsbetrag) w\u00e4ren damit nicht vereinbar.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\" style=\"padding-left: 30px; text-align: justify;\">3. Die Regelung in Paragraph \u00a7 5 der Beschlussvorlage zum r\u00fcckwirkenden Inkrafttreten der Entsch\u00e4digungsregelung zum 1. Januar 2011 erscheint mit dem materiellen Diskontinuit\u00e4tsprinzip nicht vereinbar. Die Amtsperiode der jetzigen Vertreterversammlung begann mit ihrer konstituierenden Sitzung am 7. Mai 2011 und erst ab diesem Zeitpunkt ist die Vertreterversammlung aufgrund ihrer demokratischen Legitimation befugt, die Rechtsverh\u00e4ltnisse des Versorgungswerkes zu regeln. Mit anderen Worten: die Vertreterversammlung kann Regelungen \u00fcber die Gew\u00e4hrung einer \u00dcbergangsentsch\u00e4digung nur f\u00fcr die Organmitglieder beschlie\u00dfen, die sich w\u00e4hrend der Amtsperiode noch im Amt befinden, f\u00fcr die die Vertreterversammlung demokratisch legitimiert ist.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\" style=\"text-align: justify;\"><strong>Die vier Mitglieder der Liste Kampmann erkl\u00e4rten, erg\u00e4nzend zu ihrem Schreiben vom 24.11.2011, dass sie die Einf\u00fchrung einer \u00dcbergangsentsch\u00e4digung\/Abfindung, erg\u00e4nzend zu den bestehenden Aufwandsentsch\u00e4digungen, f\u00fcr nicht sachgerecht und rechtlich h\u00f6chst problematisch halten und deshalb den vorgelegten Beschlussantrag ablehnen m\u00fcssen.<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\" style=\"text-align: justify;\">In der nach einer intensiven Diskussion abgehaltenen offenen Abstimmung, wurden die Berliner Vertreter der Liste Kampmann mit <strong>7 zu 4<\/strong> Stimmen \u00fcberstimmt. Damit wurde die fragw\u00fcrdige Regelung mit allen Stimmen der Delegierten aus Brandenburg und Bremen getroffen. Die Berliner Delegierten Geist, Gutsche und Schmiedel stimmten ihr ebenfalls zu. Der Kollege Kopp fehlte an diesem Tag.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\" style=\"text-align: justify;\">Nach unserer Auffassung war dies ein trauriger Tag f\u00fcr die Mitglieder unseres Versorgungswerks!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00dcbrigens, ohne die notwendigen wirtschaftlichen R\u00fcckstellungen f\u00fcr diese \u00dcbergangsentsch\u00e4digungen, l\u00e4gen die Verwaltungskosten unseres Versorgungswerks f\u00fcr 2010 unter und nicht \u00fcber 2% !!<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gegen die vier Stimmen der Liste Kampmann: VV des Versorgungswerks beschlie\u00dft Abfindungsregelung f\u00fcr die Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses Der Vertreterversammlung unseres Versorgungswerks wurde f\u00fcr die Sitzung vom vergangenen Samstag (26.11.2011) ein [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"iawp_total_views":5,"footnotes":""},"categories":[109,47],"tags":[],"class_list":["post-14065","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-diaeten-vzb","category-versorgungswerk-vzb"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14065","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=14065"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14065\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":21387,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14065\/revisions\/21387"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=14065"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=14065"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=14065"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}