{"id":13422,"date":"2016-01-12T08:13:51","date_gmt":"2016-01-12T07:13:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.iuzb.org\/wordpress\/?p=13422"},"modified":"2016-11-12T20:57:51","modified_gmt":"2016-11-12T19:57:51","slug":"olg-nicht-allein-aufklaerungsbogen-sondern-aufklaerungsgespraech-ist-entscheident","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=13422","title":{"rendered":"OLG: Nicht allein Aufkl\u00e4rungsbogen, sondern Aufkl\u00e4rungsgespr\u00e4ch ist entscheidend"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Aufkl\u00e4rungsgespr\u00e4ch zwischen Arzt und Patient ist entscheidend<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine Aufkl\u00e4rungsr\u00fcge ist nicht allein nach dem Inhalt eines vom Patienten unterzeichneten Aufkl\u00e4rungsbogens zu beurteilen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Gericht hat vielmehr den Inhalt des pers\u00f6nlichen Aufkl\u00e4rungsgespr\u00e4ches zwischen Arzt und Patient aufzukl\u00e4ren, weil auf der Grundlage des tats\u00e4chlich gef\u00fchrten Gespr\u00e4ches und nicht allein anhand des Aufkl\u00e4rungsbogens zu entscheiden ist, ob der Patient vor einem \u00e4rztlichen Eingriff ordnungsgem\u00e4\u00df aufgekl\u00e4rt wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 09.11.2015 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hagen im Ergebnis best\u00e4tigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die 1948 geborene, klagende Patientin aus Bergisch Gladbach begab sich wegen anhaltender Kniebeschwerden in die Behandlung der beklagten Klinik in L\u00fcdenscheid. Dort f\u00fchrten die mitverklagten \u00c4rzte im Oktober 2010 eine Knieprothesenrevision durch, bei der eine gelockerte Schlittenprothese durch eine modulare Sonderprothese ersetzt wurde. Wegen anhaltender Kniebeschwerden &#8211; nach Darstellung der Kl\u00e4gerin ist sie heute dauerhaft auf Kr\u00fccken oder einen Rollstuhl angewiesen &#8211; r\u00fcgte die Kl\u00e4gerin u.a. eine behandlungsfehlerhafte Verletzung ihres Oberschenkelnervs w\u00e4hrend der Revisionsoperation sowie ihre unzureichende Risikoaufkl\u00e4rung. Entgegen dem Inhalt der Aufkl\u00e4rungsb\u00f6gen sei sie vor der Operation \u00fcber Risiken nicht aufgekl\u00e4rt worden. Von den Beklagten hat die Kl\u00e4gerin Schadensersatz verlangt, u.a. eine ab Mai 2013 zu zahlende Schmerzensgeldrente von monatlich 1000 Euro neben einem Kapitalbetrag von 50.000 Euro.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Schadensersatzklage ist erfolglos geblieben. Nach der Entscheidung des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm stehen der Kl\u00e4gerin keine Haftungsanspr\u00e4che zu.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ihre Aufkl\u00e4rungsr\u00fcge greife, so der Senat, nicht durch. Dabei sei die Frage ihrer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Aufkl\u00e4rung nicht allein anhand des Aufkl\u00e4rungsbogens zu entscheiden. Es komme vielmehr auf den Inhalt des pers\u00f6nlichen Aufkl\u00e4rungsgespr\u00e4ches zwischen Arzt und Patient an, den der Senat auch durch die Anh\u00f6rung der Kl\u00e4gerin und der beklagten \u00c4rzte, durch die Zeugenvernehmung des Ehemanns der Kl\u00e4gerin sowie durch die erg\u00e4nzende Anh\u00f6rung der medizinischen Sachverst\u00e4ndigen ermittelt habe. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei der Senat davon \u00fcberzeugt, dass die Kl\u00e4gerin auch \u00fcber das Risiko von Nervensch\u00e4den in der bevorstehenden Operation hinreichend aufgekl\u00e4rt worden sei. Das best\u00e4tigten die Angaben der beteiligten \u00c4rzte. Die Darstellung der Kl\u00e4gerin, mit ihr sei von Seiten der Beklagten nie \u00fcber Risiken der Wechseloperation gesprochen, sei nicht glaubhaft und lebensfremd, nachdem der Kl\u00e4gerin erst im Vorjahr die Schlittenprothese implantiert worden sei. Mit dem Ergebnis dieser Operation sei sie nicht zufrieden gewesen, weil sie nach ihren Angaben kaum noch und nur unter Schmerzen habe laufen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Selbst wenn man eine defizit\u00e4re Aufkl\u00e4rung der Kl\u00e4gerin \u00fcber die Risiken einer Nervenverletzung unterstelle, f\u00fchre dies nicht zur Haftung der Beklagten. Der Kl\u00e4gerin sei zudem der ihr &#8211; auch bei einem unterstellten Aufkl\u00e4rungsfehler &#8211; obliegende Nachweis, dass sich der Aufkl\u00e4rungsmangel verwirklicht habe und durch die Operation eine Nervensch\u00e4digung verursacht worden sei, nicht gelungen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei die Ursache des Nervenschadens nicht mehr zu kl\u00e4ren, insoweit sei daher auch kein orthop\u00e4discher Behandlungsfehler in der beklagten Klinik festzustellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 09.11.2015 (3 U 68\/15)<br \/>\nQuelle: <a href=\"http:\/\/www.olg-hamm.nrw.de\/behoerde\/presse\/02_aktuelle_mitteilungen\/322-Aufklaerungsgespraech.pdf\" target=\"_blank\">Pressemitteilung<\/a> OLG Hamm vom 07.01.2016<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufkl\u00e4rungsgespr\u00e4ch zwischen Arzt und Patient ist entscheidend Eine Aufkl\u00e4rungsr\u00fcge ist nicht allein nach dem Inhalt eines vom Patienten unterzeichneten Aufkl\u00e4rungsbogens zu beurteilen. Das Gericht hat vielmehr den Inhalt des pers\u00f6nlichen [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"iawp_total_views":0,"footnotes":""},"categories":[68],"tags":[],"class_list":["post-13422","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13422","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=13422"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13422\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":15579,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13422\/revisions\/15579"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=13422"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=13422"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=13422"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}