{"id":1336,"date":"2010-03-02T13:27:00","date_gmt":"2010-03-02T11:27:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.iuzb.org\/wordpress\/?p=1336"},"modified":"2016-12-12T09:47:41","modified_gmt":"2016-12-12T08:47:41","slug":"kzv-berlin-im-zweifel-fur-den-beschuldigten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=1336","title":{"rendered":"KZV Berlin: Im Zweifel f\u00fcr den Beschuldigten"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein gegen die Vorstandsmitglieder Dr. Husemann und Dr. Pochhammer eingeleitetes Strafermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt (4 Wi Js 408\/06).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dabei ging es um die fehlerhafte Abrechnung von Sitzungsgeldern und Aufwandserstattungen, fehlende Belege, die H\u00f6he von Bewirtungskosten und Pr\u00e4senten und schlie\u00dflich auch um eine Auftragsvergabe ohne Ausschreibung im Zeitraum bis 2006.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir erinnern uns, es ging nach der Aussage der Staatsanwaltschaft gegen\u00fcber dem Magazin <a href=\"https:\/\/iuzb.de\/?p=18352\" target=\"_blank\">Frontal 21<\/a> um <a href=\"https:\/\/iuzb.de\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/2008-04-22-Frontal21-SendeAuszug-Staatsanwaltschaft-Berlin.wmv\" target=\"_blank\">rund 65.000 Euro<\/a> &#8211; wobei das ermittelnde Landeskriminalamt bekannterma\u00dfen sehr vorsichtig sch\u00e4tzt und nur das ber\u00fccksichtigt, was hieb-und stichfest ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Schaden als solcher wird von der Staatsanwaltschaft auch nicht in Abrede gestellt. F\u00fcr die Annahme einer Straftat erfordert es aber auch einer Schuld &#8211; eines Vorsatzes. Und da hat die Staatsanwaltschaft Schwierigkeiten. Es bleiben Zweifel, die den Beschuldigten zu Gute kommen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Erstattungs- und Entsch\u00e4digungsregeln seien nicht eindeutig gewesen. Vor allem aber sei ein verabredetes Vorgehen gegen die Interessen der KZV nicht anzunehmen, weil immer unterschiedliche drei Personen an der Auszahlung mitgewirkt h\u00e4tten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Verteidiger der beiden Vorstandsmitglieder haben erhebliche Energie aufgewandt, um die IUZB und ihren Vorsitzenden Herrn Gneist \u00fcber den Ermittlungsverlauf im Dunkeln zu lassen. Bis zum Verfassungsgerichtshof Berlin ging das, um der Staatsanwaltschaft zu untersagen, Akteneinsicht zu gew\u00e4hren. Aus gutem Grund. Denn zu diesem Entlastungsargument h\u00e4tte es schnell einige erhellende Ausf\u00fchrungen zu den verschiedenen Abh\u00e4ngigkeiten unter den einzelnen Akteuren geben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00c4rgerlich ist die Argumentation der Staatsanwaltschaft zu fehlenden oder unzureichenden Belegen. Deren Fehlen f\u00fchrt dazu, &#8211; dass kein &#8222;Ermittlungsansatz&#8220; vorliegt. Das w\u00e4re mehr etwas f\u00fcr die Rechnungspr\u00fcfung. Dass diese erfolgt &#8211; und trotz deren Ergebnisse die Vertreterversammlung von den Vorstandsmitgliedern noch nie etwas zur\u00fcckgefordert hat, dass trotz dieser Ergebnisse von der Mehrheit der Vertreterversammlung die Entlastung erteilt wird &#8211; k\u00f6nnte einen auf ein Geflecht der Abh\u00e4ngigkeiten aufmerksam machen, wenn man an die Wurzel gehen will. Wenn &#8230;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Kosten f\u00fcr Pr\u00e4sente und Bewirtungen waren nicht &#8222;zweifelsfrei&#8220; unangemessen hoch. Und eine vors\u00e4tzliche Umgehung von Ausschreibungsvorschriften sieht die Staatsanwaltschaft &#8211; abweichend von der Rechtsaufsicht der Senatsverwaltung &#8211; dann auch nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Grundsatz &#8222;in dubio pro reo&#8220; &#8211; im Zweifel f\u00fcr den Beschuldigten &#8211; ist ein hohes Gut. Es gab und gibt genug Regimes, die im Zweifel lieber verurteilen. Und wenn der Staat nach ersch\u00f6pfenden Ermittlungen zu dem Ergebnis kommt, dass er nichts zu verfolgen hat, ist das in der Regel hinzunehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ob dies im vorliegenden Fall so ist, wird noch genau zu pr\u00fcfen sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sachlich gibt es genug Ansatzpunkte, seien es die \u00dcber- und Unterordnungsverh\u00e4ltnisse und gegenseitigen Abh\u00e4ngigkeiten, die ein Augenzudr\u00fccken bei unkorrekten Abrechnungen erm\u00f6glichen k\u00f6nnen. Und nat\u00fcrlich bleibt die Frage, warum denn nicht von Vorsatz auszugehen ist, wenn ausnahmslos zu Gunsten der Vorstandsmitglieder Fehler unterlaufen sind oder Vorschriften weit ausgelegt wurden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aber derartige strafrechtliche Feinheiten d\u00fcrfen den Blick nicht verstellen auf die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder f\u00fcr diesen Schaden. Man mag Ihnen keinen Vorsatz nachweisen k\u00f6nnen, aber sie haben den Vorteil ihrer Selbstbedienung in ihren Taschen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Ausf\u00fchrungen der Staatsanwaltschaft werden an einer Stelle nachdenklich und aufschlussreich:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Soweit hier und auch in dem Aussch\u00f6pfen von Abrechnungsmodalit\u00e4ten moralisch auff\u00e4lliges Verhalten (im negativen Sinne) gesehen werden k\u00f6nnte, ist es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dies aufzudecken und zu kritisieren.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das stimmt. Das war schon immer Aufgabe der Vertreterversammlung &#8211; bei der sie mehrheitlich versagt hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bleibt die Opposition in der Vertreterversammlung und der &#8222;unverd\u00fcnnte&#8220; Rechnungspr\u00fcfungsausschuss. Und wir bleiben dran.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">PS. Das weitere Ermittlungsverfahren 4 Wi Js 598\/09 ist &#8211; noch &#8211; nicht eingestellt worden. Wir werden sehen &#8230;<\/p>\n<p><span style=\"color: white;\">.<br \/>\n<\/span><strong>Initiative Unabh\u00e4ngige Zahn\u00e4rzte Berlin (IUZB) e. V.<\/strong><\/p>\n<p>DER VORSTAND<\/p>\n<p><span style=\"color: white;\">.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: white;\"><span style=\"color: black;\"><a href=\"https:\/\/iuzb.de\/wp-content\/uploads\/2010\/03\/2010-03-02-KZV_Berlin_-_Im_Zweifel_fur_den_Beschuldigten.pdf\" target=\"_blank\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-17009\" src=\"https:\/\/iuzb.de\/wp-content\/uploads\/2010\/03\/2010-03-02-KZV_Berlin_-_Im_Zweifel_fur_den_Beschuldigten-BILD.jpg\" alt=\"2010-03-02-kzv_berlin_-_im_zweifel_fur_den_beschuldigten-bild\" width=\"250\" height=\"319\" srcset=\"https:\/\/iuzb.de\/wp-content\/uploads\/2010\/03\/2010-03-02-KZV_Berlin_-_Im_Zweifel_fur_den_Beschuldigten-BILD.jpg 790w, https:\/\/iuzb.de\/wp-content\/uploads\/2010\/03\/2010-03-02-KZV_Berlin_-_Im_Zweifel_fur_den_Beschuldigten-BILD-235x300.jpg 235w, https:\/\/iuzb.de\/wp-content\/uploads\/2010\/03\/2010-03-02-KZV_Berlin_-_Im_Zweifel_fur_den_Beschuldigten-BILD-768x979.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 250px) 100vw, 250px\" \/><\/a><\/span><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein gegen die Vorstandsmitglieder Dr. Husemann und Dr. Pochhammer eingeleitetes Strafermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt (4 Wi Js 408\/06). 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