{"id":13220,"date":"2016-06-23T12:00:33","date_gmt":"2016-06-23T10:00:33","guid":{"rendered":"http:\/\/iuzb.de\/?p=13220"},"modified":"2016-11-07T20:24:24","modified_gmt":"2016-11-07T19:24:24","slug":"kammermitglied-kann-austritt-seiner-ihk-aus-dem-dachverband-verlangen-wenn-dieser-sich-allgemeinpolitisch-betaetigt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=13220","title":{"rendered":"Kammermitglied kann Austritt seiner IHK aus dem Dachverband verlangen, wenn dieser sich allgemeinpolitisch bet\u00e4tigt"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 23.03.2016 entschieden, dass einem Gewerbebetrieb, der gesetzliches Mitglied einer Industrie- und Handelskammer ist, gegen seine Kammer ein Anspruch auf Austritt aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK e.V.) zustehen kann, wenn dieser sich au\u00dferhalb des den Kammern gezogenen Kompetenzrahmens bet\u00e4tigt, namentlich Stellungnahmen zu allgemeinpolitischen Themen abgibt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Geklagt hatte ein Unternehmen der Windenergiebranche aus M\u00fcnster, das unter anderem bem\u00e4ngelte, der (fr\u00fchere) Pr\u00e4sident des DIHK habe sich wiederholt zu allgemeinpolitischen Themen sowie einseitig zu Fragen der Umwelt- und Klimapolitik ge\u00e4u\u00dfert. Der Kl\u00e4ger ist gesetzliches Mitglied der \u00f6rtlichen Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, die ihrerseits dem DIHK angeh\u00f6rt. Er forderte die \u00f6rtliche Kammer schon 2007 zum Austritt aus dem Dachverband auf, weil dessen T\u00e4tigkeit den gesetzlichen Kompetenzrahmen der Industrie- und Handelskammern \u00fcberschreite. Als die Kammer sich weigerte, erhob der Kl\u00e4ger gegen sie Klage auf Austritt aus dem Dachverband. Klage und Berufung blieben ohne Erfolg.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf die Revision des Kl\u00e4gers hat das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster zur\u00fcckverwiesen. Zur Begr\u00fcndung weist das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass ein Unternehmen durch die gesetzliche Pflicht, einer berufsst\u00e4ndischen Kammer anzugeh\u00f6ren, in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit beschr\u00e4nkt wird. Deshalb muss es die T\u00e4tigkeit der Kammer nur in dem Rahmen hinnehmen, den das Gesetz der Kammer zieht. Nach dem IHK-Gesetz geh\u00f6rt es zu den wesentlichen Aufgaben der Kammer, das Gesamtinteresse der ihr angeh\u00f6renden Gewerbetreibenden ihres Bezirks wahrzunehmen, namentlich die Beh\u00f6rden durch Vorschl\u00e4ge, Gutachten und Berichte zu unterst\u00fctzen und zu beraten; die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen ist ausdr\u00fccklich ausgenommen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Interessen der Gewerbetreibenden werden auch durch \u00fcberregionale Fragen ber\u00fchrt, weshalb die Kammern sich zu einem Dachverband wie dem DIHK zusammenschlie\u00dfen d\u00fcrfen, um ihre Belange gegen\u00fcber den L\u00e4ndern, dem Bund oder der Europ\u00e4ischen Union zu vertreten. Das setzt aber voraus, dass der DIHK sich seinerseits innerhalb des den Kammern gesetzlich gezogenen Kompetenzrahmens bewegt. \u00c4u\u00dfert der DIHK sich demgegen\u00fcber auch zu allgemeinpolitischen oder zu sozialpolitischen und arbeitsrechtlichen Themen, so darf keine Kammer dies dulden. Dasselbe gilt, wenn der DIHK die Interessen der Kammern einseitig oder unvollst\u00e4ndig repr\u00e4sentiert, namentlich beachtliche Minderheitspositionen \u00fcbergeht, oder wenn die Art und Weise seiner \u00c4u\u00dferungen den Charakter sachlicher Politikberatung verl\u00e4sst und die Gebote der Sachlichkeit und Objektivit\u00e4t missachtet. In derartigen F\u00e4llen kann jedes Kammermitglied von seiner Kammer verlangen, das N\u00f6tige zu tun, dass der DIHK weitere Kompetenz\u00fcberschreitungen unterl\u00e4sst; bei Wiederholungsgefahr kann es von seiner Kammer verlangen, aus dem DIHK auszutreten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im vorliegenden Verfahren hatte der Kl\u00e4ger zahlreiche Kompetenz\u00fcberschreitungen aus den Jahren 2004 bis 2013 nachgewiesen. Weil das Berufungsgericht aber zur Frage, ob auch k\u00fcnftig eine Wiederholung derartiger \u00c4u\u00dferungen droht, noch keine Feststellungen getroffen hat, musste die Sache an das Berufungsgericht zur\u00fcckverwiesen werden. Dieses wird bei der Pr\u00fcfung der Wiederholungsgefahr auch zu ber\u00fccksichtigen haben, ob der DIHK in seiner Satzung wirksame Vorkehrungen gegen k\u00fcnftige Kompetenz\u00fcberschreitungen trifft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. <a href=\"http:\/\/www.bverwg.de\/presse\/pressemitteilungen\/pressemitteilung.php?jahr=2016&amp;nr=23\" target=\"_blank\">23\/2016<\/a> vom 23.03.2016<\/p>\n<p>Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 23.03.2016, Aktenzeichen <a href=\"http:\/\/www.bverwg.de\/entscheidungen\/verwandte_dokumente.php?ecli=230316U10C4.15.0\">BVerwG 10 C 4.15<\/a><\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Weiterf\u00fchrend:<\/span><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.kammerrecht.de\/aktuelles\/\" target=\"_blank\">IfK<\/a>, 18.04.2016<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"http:\/\/www.kammerrecht.de\/media\/aktuelle-stellungnahmen\/aktuelle-stellungnahmen-1603.pdf\" target=\"_blank\">Die neueren Entwicklungen zum Rechtschutz der Kammermitglieder gegen \u00c4u\u00dferungen des DIHK e.V.<\/a><br \/>\nvon <a href=\"http:\/\/www.kammerrecht.de\/wir-ueber-uns\/mitarbeiter.html\" target=\"_blank\">Dipl.-Jur. Christina Jesse<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 23.03.2016 entschieden, dass einem Gewerbebetrieb, der gesetzliches Mitglied einer Industrie- und Handelskammer ist, gegen seine Kammer ein Anspruch auf Austritt aus dem Deutschen Industrie- [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"iawp_total_views":2,"footnotes":""},"categories":[79,69],"tags":[],"class_list":["post-13220","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-bverwg","category-koerperschaften"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13220","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=13220"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13220\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":13221,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13220\/revisions\/13221"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=13220"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=13220"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=13220"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}