{"id":12816,"date":"2016-10-20T07:06:25","date_gmt":"2016-10-20T05:06:25","guid":{"rendered":"http:\/\/iuzb.de\/?p=12816"},"modified":"2016-11-07T20:22:45","modified_gmt":"2016-11-07T19:22:45","slug":"eugh-die-deutsche-preisbindung-bei-verschreibungspflichtigen-arzneimitteln-verstoesst-gegen-das-unionsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=12816","title":{"rendered":"EuGH: Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verst\u00f6\u00dft gegen das Unionsrecht"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die \u201eDeutsche Parkinson Vereinigung\u201c ist eine Selbsthilfeorganisation, die die Lebensumst\u00e4nde von Parkinson-Patienten und deren Familien verbessern m\u00f6chte. Sie hat mit der niederl\u00e4ndischen Versandapotheke DocMorris ein Bonussystem ausgehandelt, das ihre Mitglieder in Anspruch nehmen k\u00f6nnen, wenn sie bei dieser Apotheke verschreibungspflichtige, nur \u00fcber Apotheken erh\u00e4ltliche Parkinson-Medikamente kaufen. Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist in Deutschland nicht mehr verboten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Zentrale zur Bek\u00e4mpfung unlauteren Wettbewerbs ist der Auffassung, dass dieses Bonussystem gegen die deutsche Regelung verst\u00f6\u00dft, die einen einheitlichen Apothekenabgabepreis f\u00fcr verschreibungspflichtige Arzneimittel vorsieht1. Auf Antrag dieses Vereins untersagte das Landgericht D\u00fcsseldorf der Deutschen Parkinson Vereinigung, das Bonussystem bei ihren Mitgliedern zu bewerben\u00b2. Diese wandte sich daraufhin an das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf, das seinerseits den Gerichtshof mit der Frage befasst hat, ob die Festlegung einheitlicher Apothekenabgabepreise f\u00fcr verschreibungspflichtige Humanarzneimittel mit dem freien Warenverkehr vereinbar ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Mit seinem heutigen Urteil antwortet der Gerichtshof, dass die betreffende Regelung eine nicht gerechtfertigte Beschr\u00e4nkung des freien Warenverkehrs darstellt.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Festlegung einheitlicher Abgabepreise wirkt sich n\u00e4mlich auf in anderen Mitgliedstaaten ans\u00e4ssige Apotheken st\u00e4rker aus, so dass der Zugang zum deutschen Markt f\u00fcr Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten st\u00e4rker behindert werden k\u00f6nnte als f\u00fcr inl\u00e4ndische Erzeugnisse. Hierzu f\u00fchrt der Gerichtshof erstens aus, dass der Versandhandel f\u00fcr ausl\u00e4ndische Apotheken ein wichtigeres bzw. eventuell sogar das einzige Mittel darstellt, um einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt zu erhalten. Zweitens kann der Preiswettbewerb f\u00fcr Versandapotheken ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor sein als f\u00fcr traditionelle Apotheken, die besser in der Lage sind, Patienten durch Personal vor Ort individuell zu beraten und eine Notfallversorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Grunds\u00e4tzlich kann zwar eine Beschr\u00e4nkung des freien Warenverkehrs mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, doch ist die betreffende Regelung zur Erreichung dieser Ziele nicht geeignet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es wurde insbesondere nicht nachgewiesen, inwiefern durch die Festlegung einheitlicher Preise eine bessere geografische Verteilung der traditionellen Apotheken in Deutschland sichergestellt werden kann. Im Gegenteil legen einige eingereichte Unterlagen nahe, dass mehr Preiswettbewerb unter den Apotheken die gleichm\u00e4\u00dfige Versorgung mit Arzneimitteln f\u00f6rdern w\u00fcrde, da Anreize zur Niederlassung in Gegenden gesetzt w\u00fcrden, in denen wegen der geringeren Zahl an Apotheken h\u00f6here Preise verlangt werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zudem liegen dem Gerichtshof keine Belege daf\u00fcr vor, dass sich die Versandapotheken ohne die betreffende Regelung einen Preiswettbewerb liefern k\u00f6nnten, so dass wichtige Leistungen wie die Notfallversorgung in Deutschland nicht mehr zu gew\u00e4hrleisten w\u00e4ren, weil sich die Zahl der Pr\u00e4senzapotheken in der Folge verringern w\u00fcrde. Andere Wettbewerbsfaktoren wie die individuelle Beratung der Patienten durch Personal vor Ort k\u00f6nnten den traditionellen Apotheken n\u00e4mlich eventuell dabei helfen, konkurrenzf\u00e4hig zu bleiben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es k\u00f6nnte sich auch herausstellen, dass f\u00fcr die traditionellen Apotheken, wenn sie sich einem Preiswettbewerb der Versandapotheken gegen\u00fcbersehen, sogar ein Anreiz dazu best\u00fcnde, mehr Leistungen im Allgemeininteresse wie die Herstellung von Rezepturarzneimitteln anzubieten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein Preiswettbewerb k\u00f6nnte auch den Patienten Vorteile bringen, da er es gegebenenfalls erm\u00f6glichen w\u00fcrde, verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland zu g\u00fcnstigeren Preisen anzubieten als sie derzeit festgelegt werden.<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\">1 Der Hersteller hat f\u00fcr sein Arzneimittel einen Preis festzusetzen, auf den ein Gro\u00dfhandelszuschlag und ein Apothekenzuschlag aufgeschlagen werden.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\">\u00b2 Konkret hat es ihr untersagt, dieses Bonussystem zu empfehlen, wenn dies in einer Art und Weise wie im Juli 2009 geschieht, n\u00e4mlich mit einem an ihre Mitglieder versandten Anschreiben.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Quelle:<\/span><\/p>\n<p>Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union<br \/>\nPRESSEMITTEILUNG Nr. <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/jcms\/p1_236833\/de\/\" target=\"_blank\">113\/16<\/a> vom 19.10.2016 zum Urteil in der Rechtssache C-148\/15<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.parkinson-vereinigung.de\" target=\"_blank\">Deutsche Parkinson Vereinigung e. V.<\/a> \/ <a href=\"https:\/\/www.wettbewerbszentrale.de\/de\/home\/\" target=\"_blank\">Zentrale zur Bek\u00e4mpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.<\/a><br \/>\nZur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof nicht bindet.<br \/>\nDer <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/documents.jsf?num=C-148\/15\" target=\"_blank\">Volltext<\/a> des Urteils wird am Tag der Verk\u00fcndung auf der <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/jcms\/Jo2_7024\/\" target=\"_blank\">Curia-Websit<\/a>e ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p><strong>Weiterf\u00fchrend<\/strong>, <a href=\"https:\/\/www.wettbewerbszentrale.de\/de\/home\/_pressemitteilung\/?id=287\" target=\"_blank\">Pressemitteilung<\/a> der <strong>Zentrale zur Bek\u00e4mpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.<\/strong> vom 19.10.2016 (Auszug):<\/p>\n<h3>Deutsche Arzneimittelpreisbindung gilt nicht f\u00fcr holl\u00e4ndische Versandapotheke<\/h3>\n<div>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span class=\"spoiler\"><span class=\"hidden-content\"><span class=\"hidden-content\">Die deutschen Preisbindungsregeln f\u00fcr rezeptpflichtige Arzneimittel versto\u00dfen gegen Europarecht. Sie stellen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Apotheken, die Kunden in Deutschland mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln beliefern, ein Handelshemmnis dar, das weder im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit noch auf eine fl\u00e4chenm\u00e4\u00dfige Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit Arzneimitteln gerechtfertigt ist. Das ergibt sich aus dem heutigen Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs in einem Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale (EuGH, Rs. C 148\/15). <\/span>\u201eEine lange diskutierte Frage ist damit abschlie\u00dfend vom EuGH gekl\u00e4rt worden\u201c, so Dr. Reiner M\u00fcnker, gesch\u00e4ftsf\u00fchrendes Pr\u00e4sidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, in einer ersten Bewertung der Entscheidung. \u201eDie Entscheidung wird massive Auswirkungen auf den Apothekenmarkt haben. Denn: Die Apotheken in Deutschland m\u00fcssen sich an die Preisbindung f\u00fcr rezeptpflichtige Arzneimittel halten, w\u00e4hrend ausl\u00e4ndische Apotheken Kunden in Deutschland Rabatte gew\u00e4hren d\u00fcrfen. Dies f\u00fchrt zu Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der hiesigen Apotheken \u2013 also zu einer Inl\u00e4nderdiskriminierung.\u201c Der Gesetzgeber m\u00fcsse sich nun \u00fcberlegen, wie gleiche Wettbewerbsbedingungen f\u00fcr die Apotheken erreicht werden k\u00f6nnen. Dazu seien zwei M\u00f6glichkeiten denkbar: Entweder man schaffe die Preisbindung f\u00fcr rezeptpflichtige Arzneimittel komplett ab oder aber man verbiete den Versandhandel f\u00fcr diese Arzneimittel. Ein solches Verbot sei vom EuGH seinerzeit bereits als europarechtskonform bewertet worden, so M\u00fcnker weiter.<\/span><\/span><\/p>\n<\/div>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p><strong>Weiterf\u00fchrend<\/strong>, <a href=\"https:\/\/www.docmorris.de\/service\/unternehmen\/presse\/pressemitteilungen\/2016\/europaeischer-gerichtshof-erlaubt-boni-auf-rezept\" target=\"_blank\">Pressemitteilung<\/a> <strong>DocMorris N.V.<\/strong> vom 19.10.2016 (Auszug):<\/p>\n<h3 class=\"dotdot\">Ein guter Tag f\u00fcr Patienten in Deutschland und ganz Europa:<\/h3>\n<h3 class=\"subheadline\">Europ\u00e4ischer Gerichtshof erlaubt \u201eBoni auf Rezept\u201c<\/h3>\n<div>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span class=\"spoiler\"><span class=\"hidden-content\">Patienten k\u00f6nnen beim Kauf rezeptpflichtiger Medikamente ab sofort\u00a0 bei der Versandapotheke DocMorris wieder sparen. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof in Luxemburg best\u00e4tigte mit seinem heutigen Urteil die stets vertretene Auffassung von DocMorris, dass Boni auf Rezept f\u00fcr EU-ausl\u00e4ndische Versandapotheken zul\u00e4ssig sind (AZ C-148\/15). Nach langj\u00e4hrigem Streit um die Zul\u00e4ssigkeit von Preisvorteilen im Zusammenhang mit der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel, in denen mal f\u00fcr, mal gegen die Verbraucher entschieden wurde, gibt es damit eine endg\u00fcltige Antwort und Rechtssicherheit. \u201eWir freuen uns sehr \u00fcber die Rechtsprechung des EuGH\u201c, sagt DocMorris-CEO Olaf Heinrich. \u201eDocMorris steht seit jeher f\u00fcr mehr Wettbewerb im Apothekenmarkt, sowohl bei der Versorgung der Patienten als auch beim Preiswettbewerb. Wir haben unseren Kunden Boni auf Rezept stets zulasten unserer eigenen Marge gew\u00e4hrt. Dies k\u00f6nnen die Kunden auch zuk\u00fcnftig wieder von uns erwarten. Chronisch kranke Menschen mit einem hohen und regelm\u00e4\u00dfigen Medikamentenbedarf werden so j\u00e4hrlich um mehrere hundert Euro entlastet. Der Patient spart, das Gesundheitssystem wird nicht belastet\u201c, so Heinrich weiter. DocMorris hat Mitte September eine bundesweite Kampagne gestartet, in der Service, Qualit\u00e4t und individuelle Beratung von Europas gr\u00f6\u00dfter Versandapotheke herausgestellt werden. Von diesen Leistungen profitieren insbesondere dauerhaft erkrankte Patienten mit einem Bedarf an verschreibungspflichtigen Medikamenten und entsprechender Betreuung und Unterst\u00fctzung ihrer Therapie. Kunden k\u00f6nnen bei DocMorris nicht nur von den Services und der pharmazeutischen Beratung profitieren, sondern ab sofort pro Rezept auch wieder bis zu 12 Euro sparen. \u201eMedikamente alleine sind nicht genug\u201c ist nicht nur die Botschaft der Kampagne, sondern auch ein Versprechen an die Patientinnen und Patienten. Die Versandapotheke gibt ausschlie\u00dflich in Deutschland zugelassene Arzneimittel nach eingehender pharmazeutischer Pr\u00fcfung ab. Bei Rezepteinreichungen entstehen keine Porto- und Versandkosten. Das Urteil aus Luxemburg wird die langfristig ausgerichtete Wachstumsinitiative der Versandapotheke DocMorris, die zum Jahresbeginn gestartet wurde, positiv beeinflussen. Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist f\u00fcr DocMorris ein profitables Kerngesch\u00e4ft, in dem zweistellige Wachstumsraten m\u00f6glich sind. Auch das OTC-Gesch\u00e4ft w\u00e4chst betr\u00e4chtlich. Von dieser soliden Basis aus wird Europas gr\u00f6\u00dfte und modernste Versandapotheke ihre Internationalisierungs-pl\u00e4ne konsequent vorantreiben, um so die europ\u00e4ische Marktf\u00fchrerschaft im Arzneimittelversand auszubauen. DocMorris wird in Europa die zahlreichen Chancen nutzen, die das Online-Gesch\u00e4ft und die wachsende Unterst\u00fctzung von e-Health-Angeboten bieten. So werden Patienten und Verbraucher von der starken Marke DocMorris und den Innovationen f\u00fcr moderne Apothekendienstleistungen auch au\u00dferhalb Deutschlands profitieren.<\/span><\/span><\/p>\n<\/div>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p><strong>Weiterf\u00fchrend<\/strong>, <a href=\"https:\/\/www.abda.de\/pressemitteilung\/eugh-entscheidung-gefaehrdet-nationale-gesundheitssysteme\/\" target=\"_blank\">Pressemitteilung<\/a> <strong>ABDA &#8211; Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverb\u00e4nde e. V<\/strong>. vom 19.10.2016 (Auszug):<\/p>\n<h3>EuGH-Entscheidung gef\u00e4hrdet nationale Gesundheitssysteme<\/h3>\n<div>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span class=\"spoiler\"><span class=\"hidden-content\">Deutschlands Apotheker reagieren entsetzt auf die Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg, der die geltende Preisbindung f\u00fcr rezeptpflichtige Arzneimittel als nicht verbindlich f\u00fcr ausl\u00e4ndische Anbieter einstuft. Damit hat der EuGH seine langj\u00e4hrige Rechtsprechung zum Wertungsspielraum der Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union (EU) im Gesundheitswesen in diesem Fall revidiert. &#8222;Europas h\u00f6chste Richter haben den eindeutigen Willen des deutschen Gesetzgebers ausgehebelt und die Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte negiert&#8220;, sagte Friedemann Schmidt, Pr\u00e4sident der ABDA &#8211; Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverb\u00e4nde, zur heutigen Entscheidung. &#8222;Damit hat der EuGH in ein Politikfeld eingegriffen, das gem\u00e4\u00df den Europ\u00e4ischen Vertr\u00e4gen den Mitgliedstaaten vorbehalten ist. Es kann nicht sein, dass ungez\u00fcgelte Marktkr\u00e4fte \u00fcber den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren. Jetzt ist die deutsche Politik gefordert! Der Gesetzgeber muss schon aus eigenem Interesse seinen Handlungsspielraum wiederherstellen. Eine denkbare L\u00f6sung w\u00e4re ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland. Europarechtlich w\u00e4re das zul\u00e4ssig. Klar ist, dass die Arzneimittelpreisverordnung f\u00fcr deutsche Apotheken weiterhin gilt.&#8220;<\/span><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p><strong>Weiterf\u00fchrend<\/strong>, Urteilsbesprechung bei Legal Tribune Online:<\/p>\n<h3><a href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/eugh-urteil-c1485-preisbindung-medikamente-arzneimittel-deutschland-gekippt-versandhandel-1\/\" target=\"_blank\">Gericht\u00adli\u00adcher Sieg, wirt\u00adschaft\u00adliche Nie\u00adder\u00adlage?<\/a><\/h3>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die \u201eDeutsche Parkinson Vereinigung\u201c ist eine Selbsthilfeorganisation, die die Lebensumst\u00e4nde von Parkinson-Patienten und deren Familien verbessern m\u00f6chte. 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