{"id":11630,"date":"2015-04-15T10:57:59","date_gmt":"2015-04-15T09:57:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.iuzb.org\/wordpress\/?p=11630"},"modified":"2016-11-13T19:11:15","modified_gmt":"2016-11-13T18:11:15","slug":"gebot-des-fairen-verfahrens-gilt-in-besonderem-masse-im-arzthaftungsprozess","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=11630","title":{"rendered":"Gebot des fairen Verfahrens gilt in besonderem Ma\u00dfe im Arzthaftungsprozess, weil ein Informationsgef\u00e4lle auszugleichen ist"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>In einem Arzthaftungsprozess hat das zust\u00e4ndige Gericht in besonderem Ma\u00dfe f\u00fcr ein faires Verfahren zu sorgen, weil es typischerweise ein Informationsgef\u00e4lle zwischen der \u00e4rztlichen Seite und dem Patienten gibt, das auszugleichen ist.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unter Hinweis auf diese rechtlichen Anforderungen hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Urteil vom 30.01.2015 die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bielefeld aufgehoben und einen Arzthaftungsprozess zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bielefeld zur\u00fcckverwiesen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der im Jahre 2005 geborene, im Prozess durch seine Eltern aus G\u00fctersloh vertretene Kl\u00e4ger verlangt vom Tr\u00e4ger des beklagten Krankenhauses in G\u00fctersloh und von den ihn w\u00e4hrend der Schwangerschaft seiner Mutter und w\u00e4hrend der Geburt behandelnden \u00c4rzten Schadensersatz wegen einer behaupteten \u00e4rztlichen Fehlbehandlung anl\u00e4sslich seiner Geburt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf Veranlassung des die Kindesmutter w\u00e4hrend der Schwangerschaft betreuenden, beklagten Arztes begab sich die Kindesmutter im August 2005 in das beklagte Krankenhaus in G\u00fctersloh. In diesem wurde der Kl\u00e4ger ca. 3 Stunden nach dem Eintreffen seiner Mutter und zwischenzeitlichen Untersuchungen durch die ebenfalls beklagten Krankenhaus\u00e4rztinnen mittels Kaiserschnitt geboren. Der Kl\u00e4ger behauptet, eine unzureichende \u00e4rztliche Betreuung seiner Mutter habe zu seiner mehrst\u00fcndigen Sauerstoffunterversorgung gef\u00fchrt und bei ihm schwerwiegende geistige und k\u00f6rperliche St\u00f6rungen u.a. in Form einer fokalen Epilepsie, einer schweren psychomotorischen Retardierung und einer zentralen Sehminderung verursacht. Hierf\u00fcr verlangt der Kl\u00e4ger Schadensersatz, insbesondere ein Schmerzensgeld i.H.v. 150.000 Euro und eine monatliche Schmerzensgeldrente von 300 Euro.<\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align: justify;\">Das Landgericht hat ein gyn\u00e4kologisches Sachverst\u00e4ndigengutachten und ein neonatologisches Sachverst\u00e4ndigengutachten eingeholt und sich die Gutachten durch die beauftragten Sachverst\u00e4ndigen m\u00fcndlich erl\u00e4utern lassen. \u00dcber die beim Kl\u00e4ger eingetretenen Folgen hat es zudem durch ein nur m\u00fcndlich erstattetes Gutachten des neonatologischen Sachverst\u00e4ndigen Beweis erhoben. <strong>Ein 3 Tage vor der letzten m\u00fcndlichen Verhandlung durch den Kl\u00e4ger vorgelegtes privat\u00e4rztliches Gutachten, das die Ergebnisse des gyn\u00e4kologischen Gutachtens angreift, hat das Landgericht als versp\u00e4tet zur\u00fcckgewiesen.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">In seinem Urteil hat das Landgericht die Klage gegen das Krankenhaus und die beklagten Krankenhaus\u00e4rztinnen mangels feststellbaren Behandlungsfehlers abgewiesen. Den die Kindesmutter w\u00e4hrend der Schwangerschaft betreuenden Arzt hat es verurteilt, weil der Beklagte die Kindesmutter zu sp\u00e4t und ohne ausreichenden Hinweis auf Auff\u00e4lligkeiten ins Krankenhaus eingewiesen habe.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf die Berufungen des Kl\u00e4gers und des verurteilten Arztes hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Das Verfahren ist nunmehr erneut vom Landgericht Bielefeld zu verhandeln und zu entscheiden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Entscheidung des Landgerichts verletze, so der 26. Zivilsenat, Verfahrensrechte des Kl\u00e4gers. Das vorgelegte Privatgutachten habe das Landgericht zu Unrecht zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align: justify;\"><strong>In einem Arzthaftungsprozess, in dem es typischerweise ein Informationsgef\u00e4lle zwischen der \u00e4rztlichen Seite und den Patienten gebe, habe das Gericht in besonderem Ma\u00dfe f\u00fcr ein faires Verfahren Sorge zu tragen. Dazu geh\u00f6re es, einer medizinisch nicht sachkundigen Partei Gelegenheit zu geben, auch nach dem Vorliegen eines gerichtlichen Gutachtens unter Zuhilfenahme eines weiteren Mediziners zu schwierigen medizinischen Fragen noch einmal Stellung zu nehmen. Andernfalls w\u00e4re die Partei in den meisten F\u00e4llen nicht in der Lage, dem gerichtlichen Sachverst\u00e4ndigen etwaige abweichende medizinische Lehrmeinungen vorzuhalten, auf m\u00f6gliche L\u00fccken der Begutachtung hinzuweisen und etwaige Widerspr\u00fcche im Gutachten aufzuzeigen.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vor diesem Hintergrund sei es nicht gerechtfertigt gewesen, dem Kl\u00e4ger die Chance zu nehmen, den gerichtlichen Sachverst\u00e4ndigen mit den Einw\u00e4nden des Privatgutachters zu konfrontieren. Dem Landgericht habe sich aufdr\u00e4ngen m\u00fcssen, dass der gyn\u00e4kologische Gutachter einerseits davon ausgegangen sei, dass dem verurteilten Arzt die Dringlichkeit einer Klinikeinweisung vorzuhalten sei, w\u00e4hrend er der Klinik selbst \u00fcber mehrere Stunden noch die vage M\u00f6glichkeit einer vaginalen Entbindung zugestanden habe. Aus diesem Grunde habe das Landgericht die Beweisaufnahme fortsetzen m\u00fcssen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Verfahrensfehlerhaft sei es auch gewesen, zu den schwierigen medizinischen Fragen der beim Kl\u00e4ger eingetretenen Behandlungsfolgen nur ein m\u00fcndliches Sachverst\u00e4ndigengutachten einzuholen und kein schriftliches Gutachten anzufordern. Dies deswegen, weil Krankenunterlagen gefehlt h\u00e4tten und der Sachverst\u00e4ndige bestimmte Fragen ad hoc nicht habe beantworten k\u00f6nnen. In einem solchen Fall k\u00f6nne ein in einer Verhandlung nur m\u00fcndlich erstattetes Gutachten allenfalls von einem medizinischen Sachverst\u00e4ndigen sofort nachvollzogen werden, aber kaum von den weiteren Verfahrensbeteiligten einschlie\u00dflich der Anw\u00e4lte und des Gerichts.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Quelle: OLG Hamm, <a href=\"http:\/\/www.olg-hamm.nrw.de\/behoerde\/presse\/02_aktuelle_mitteilungen\/237-Aufhebung-und-Zurueckverweisung.pdf\" target=\"_blank\">Pressemitteilung<\/a> vom 14.04.2015 zum rechtskr\u00e4ftigem Urteil des 26. Zivilsenats vom 30.01.2015 (26 U 5\/14)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem Arzthaftungsprozess hat das zust\u00e4ndige Gericht in besonderem Ma\u00dfe f\u00fcr ein faires Verfahren zu sorgen, weil es typischerweise ein Informationsgef\u00e4lle zwischen der \u00e4rztlichen Seite und dem Patienten gibt, das [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"iawp_total_views":0,"footnotes":""},"categories":[68],"tags":[],"class_list":["post-11630","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/11630","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=11630"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/11630\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":15680,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/11630\/revisions\/15680"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=11630"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=11630"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=11630"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}