{"id":1030,"date":"2009-11-16T13:07:26","date_gmt":"2009-11-16T11:07:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.iuzb.org\/wordpress\/?p=1030"},"modified":"2016-11-30T20:21:41","modified_gmt":"2016-11-30T19:21:41","slug":"iuzb-fordert-zum-austritt-aus-dem-verband-der-zahnarzte-von-berlin-e-v-auf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iuzb.de\/?p=1030","title":{"rendered":"IUZB fordert zum Austritt aus dem Verband der Zahn\u00e4rzte von Berlin e. V. auf"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: red;\"><strong>Sozialgericht Berlin zum Zahn\u00e4rztlichen Nachtnotfalldienst Friedrichshain:<\/strong><\/span><\/p>\n<ul>\n<li><strong>KZV Berlin w\u00e4re vermutlich dem Berufungsausschuss unterlegen und tr\u00e4gt daher die Kosten des Verfahrens<\/strong><\/li>\n<li><strong>IUZB fordert zum Austritt aus dem Verband der Zahn\u00e4rzte von Berlin e. V. auf<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nachdem bereits das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren der KZV Berlin die dortigen Verfahrenskosten auferlegt hatte, weil deren Antrag nach summarischer Pr\u00fcfung keine Aussichten auf Erfolg hatte, folgt das Sozialgericht im Hauptsacheverfahren dem Landessozialgericht in den Gr\u00fcnden und erlegt der KZV auch die Kosten des Hauptsacheverfahren auf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das liest sich dann auszugsweise so:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Die angegriffene Entscheidung des Beklagten (des Berufungsausschusses, d. Verf.) war auch rechtm\u00e4\u00dfig, weil die Erm\u00e4chtigung der Beigeladenen zu 7.) (der Vivantes, d. Verf.) deshalb nicht zul\u00e4ssig war, weil die zahn\u00e4rztlichen Notfalldienstleistungen in den Nachtstunden vom Zahnarzt Dr. Meyer erbracht wurden. Insofern wird auf den Beschluss des LSG Berlin- Brandenburg vom 16.7.2008 in dem parallel gef\u00fchrten vorl\u00e4ufigen Rechtsschutzverfahren (L 7 B 44\/08 KA ER) verwiesen. Neue Erkenntnisse, die eine vom Beschluss des LSG abweichende Bewertung zulassen w\u00fcrden, haben sich im Hauptsacheverfahren bis zur \u00fcbereinstimmenden Erledigungserkl\u00e4rung der Hauptbeteiligten nicht ergeben.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: red;\">Auch das Sozialgericht Berlin geht in seiner &#8211; unanfechtbaren &#8211; Entscheidung also davon aus, dass der Zahn\u00e4rztliche Nachtnotfalldienst Friedrichshain nicht von Vivantes, sondern von Herrn Dr. Meyer erbracht wurde.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Berliner Kollegenschaft steht staunend vor dieser Feststellung, hatte doch der Vorstand der KZV die Entscheidung des Landessozialgerichts immer kleingeredet und sich auf die eine Entscheidung des Sozialgerichts gest\u00fctzt, gegen die sich das Landessozialgericht gewendet hatte. Nun folgt auch das Sozialgericht &#8211; mehr als ein Jahr sp\u00e4ter &#8211; der Argumentation des Landessozialgerichts.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: red;\">Aber eines werden die zahn\u00e4rztlichen KZV-Vorst\u00e4nde sicherlich trotzdem nicht tun: von ihrem Verbandskollegen Dr. Meyer, dem <a href=\"http:\/\/www.zahnaerzteverband-berlin.de\/dv.php\" target=\"_blank\">Zweiten Vorsitzenden<\/a> des Verbandes der Zahn\u00e4rzte von Berlin und dem <a href=\"http:\/\/www.vzberlin.org\/_DasVZB\/Ansprechpartner\/VA.htm#Aufsichtsausschuss\" target=\"_blank\">stellv. Vorsitzenden<\/a> des Aufsichtsausschusses des Versorgungswerkes, die zu Unrecht kassierte Verg\u00fctung in<\/span><\/p>\n<p align=\"center\"><span style=\"color: red;\">sechsstelliger H\u00f6he<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: red;\">zur\u00fcckverlangen.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Offenbar sind interne pers\u00f6nliche und Verbandsinteressen einmal mehr wichtiger, als das Wohl der Kollegenschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die IUZB appelliert ausdr\u00fccklich <span style=\"color: red;\">nicht<\/span> an den Vorstand der KZV Berlin oder den Vorstand des Verbandes der Zahn\u00e4rzte von Berlin, diesen krassen Fall der Selbstbedienung und Pfr\u00fcndewirtschaft wieder gerade zur\u00fccken &#8211; durch R\u00fcckzahlung bzw. R\u00fcckforderung und entsprechende R\u00fccktritte aus Amt und Funktion.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sowohl KZV-Vorstand als auch Vorstand des Verbandes der Zahn\u00e4rzte von Berlin hatten genug Chancen &#8211; sie sind unverbesserlich. Sie sind nicht w\u00fcrdig, die Berliner Vertragszahn\u00e4rzte zu vertreten bzw. zu organisieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Appell der IUZB richtet sich an die Kollegenschaft, sich endlich derartiger Machenschaften zu entledigen.<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><span style=\"color: red;\">Zun\u00e4chst durch Austritt aus dem Verband der Zahn\u00e4rzte von Berlin, um dieser Organisation den R\u00fcckhalt in der Kollegenschaft zu entziehen.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"color: red;\">Es gibt genug Berufsorganisationen f\u00fcr Zahn\u00e4rzte, die derartige Machenschaften weder beg\u00fcnstigen noch decken.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zum Hintergrund:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Verfahren vor den Sozialgerichten haben regelm\u00e4\u00dfig eine lange Laufzeit. Die Sozialgerichte sind nicht erst seit Hartz IV v\u00f6llig \u00fcberlastet. Deswegen ist es grunds\u00e4tzlich durchaus sinnvoll, wenn man eine schnelle Entscheidung dringend ben\u00f6tigt, ein Eilverfahren einzuleiten, das sogenannte &#8222;vorl\u00e4ufige Rechtsschutzverfahren&#8220;. Dort wird das eigentliche Anliegen nur nach der &#8222;Papierform&#8220; bewertet, ansonsten wird eine m\u00f6glichst schnelle Entscheidung getroffen, die zun\u00e4chst einmal verhindert, dass durch den Zeitablauf irreparable Sch\u00e4den oder Rechtsverluste eintreten. Parallel dazu wird man dann mit seinem Anliegen Klage erheben, im darauf folgenden Verfahren wird dann ausf\u00fchrlich die Rechtspositionen untersucht und beurteilt &#8211; das Hauptsacheverfahren. Und das kann dann entsprechend lange dauern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">L\u00e4uft nun &#8211; <span style=\"color: red;\">wie beim Zahn\u00e4rztlichen Nachtnotfalldienst Friedrichshain<\/span> &#8211; die umstrittene Erm\u00e4chtigung aus und eine neue wird nicht beantragt, ist der Streitgegenstand entfallen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Passiert dies, bevor das Sozialgericht eine Entscheidung getroffen hat &#8211; ob nun im Eilverfahren oder in der Hauptsache &#8211; wird es eine solche Entscheidung nicht mehr geben. Abstrakt und aus Prinzip wird kein Gericht der Bundesrepublik eine Entscheidung in der Sache treffen. Die Angelegenheit ist &#8222;erledigt&#8220;.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beim Zahn\u00e4rztlichen Nachtnotfalldienst Friedrichshain hatte Vivantes eine Erm\u00e4chtigung beantragt und vom Zulassungsausschuss auch erhalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf Widerspruch eines Vertragszahnarztes hatte der Berufungsausschuss diese Erm\u00e4chtigung wieder aufgehoben, weil nach seiner \u00dcberzeugung die zahn\u00e4rztlichen Leistungen im Notfalldienst nicht von Vivantes, sondern von Herrn Dr. J\u00f6rg Meyer erbracht und abgerechnet wurden. Dagegen klagte Vivantes mit Eil- und Hauptsacheverfahren, und die KZV ebenfalls mit Hauptsache- und Eilverfahren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Eilverfahren gab das Sozialgericht Berlin wenige Tage vor Ablauf der Erm\u00e4chtigung der KZV und Vivantes Recht. Die sofort dagegen eingelegte Beschwerde vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wurde dort auch sehr eilig bearbeitet &#8211; trotzdem war die Erm\u00e4chtigung bereits abgelaufen, als es zur m\u00fcndlichen Verhandlung kam. Die Sache war &#8222;erledigt&#8220;.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dem Landessozialgericht blieb in dieser Situation nur noch ein Weg, etwas zu der Entscheidung des Sozialgerichts Berlin und zur Sache zu sagen. Denn wenn eine Sache erledigt ist, muss das Gericht nur noch eine Entscheidung dar\u00fcber treffen, wer die Kosten des &#8222;erledigten&#8220; Rechtsstreites (ob Eil- oder Hauptsacheverfahren) tr\u00e4gt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Entscheidung trifft das Gericht &#8211; unanfechtbar &#8211; nach billigem Ermessen, insbesondere unter Ber\u00fccksichtigung der Erfolgsaussichten der Klage oder des Eilantrages.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: red;\">Diese Chance nutzte das Landessozialgericht.<\/span><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Zun\u00e4chst stellte es klar, dass die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin nicht nachvollziehbar sei.<\/li>\n<li>In ausf\u00fchrlichen Befragungen des Prozessbevollm\u00e4chtigten der Vivantes Netzwerk f\u00fcr Gesundheit GmbH, des Zweiten Vorsitzenden der KZV Berlin Herrn Dr. Pochhammer und des Vorsitzenden des Berufungsausschusses arbeitete es sodann die entscheidenden Tatsachen und Aussagen heraus &#8211; <span style=\"color: red;\">und kam zu dem Ergebnis<\/span>, dass weder KZV Berlin noch Vivantes mit Ihrem Anliegen Erfolg gehabt h\u00e4tten, weil die Erm\u00e4chtigung f\u00fcr Vivantes tats\u00e4chlich rechtswidrig gewesen sei &#8211; die zahn\u00e4rztlichen Nachtnotfall-Leistungen wurden nach \u00dcberzeugung des Landessozialgerichts nicht von Vivantes, sondern von Herrn Dr. Meyer und in dessen Praxis erbracht. Die \u00dcberlegungen des Berufungsausschusses wurden dadurch in vollem Umfang best\u00e4tigt. Im Hauptsacheverfahren gab es noch keine Sachentscheidung, als die Erm\u00e4chtigung ablief. Hier musste also das Sozialgericht eine Entscheidung \u00fcber die Kosten nach &#8222;Erledigung&#8220; der Sache treffen. Das ist die oben kommentierte Entscheidung, in der nun auch das Sozialgericht Berlin dem Landessozialgericht folgt.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Vertragszahn\u00e4rztlicher Hintergrund:<\/span><\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Jeder Vertragszahnarzt (Zahnarzt im System der ambulanten zahnmedizinischen Versorgung der Gesetzlichen Krankenkassen) hat mittlerweile ein begrenztes Leistungsvolumen. Wenn er dieses \u00fcberschreitet, bekommt er seine Leistungen nur noch zu einem Bruchteil verg\u00fctet.<\/li>\n<li>Es ist daher interessant, sich weitere Leistungsm\u00f6glichkeiten au\u00dferhalb dieses Leistungsvolumens zu suchen. Eine &#8211; legale und legitime &#8211; Vorgehensweise ist die Konzentration auf Privatpatienten, deren Behandlung ja nicht vom Leistungsvolumen im System der gesetzlichen Krankenkassen erfasst wird.<\/li>\n<li><span style=\"color: red;\">Eine illegale Vorgehensweise w\u00e4re<\/span>, sich als Vertragszahnarzt unter Vort\u00e4uschung eines institutionellen Tr\u00e4gers f\u00fcr einen bestimmten Teilbereich der vertragszahn\u00e4rztlichen Versorgung eine Erm\u00e4chtigung zu erschleichen. Erm\u00e4chtigungen werden Institutionen oder Zahn\u00e4rzten erteilt, die nicht an der vertragszahn\u00e4rztlichen Versorgung teilnehmen, f\u00fcr Bereiche, in denen die vertragszahn\u00e4rztliche Versorgung durch Vertragszahn\u00e4rzte nicht sichergestellt werden kann. Logischerweise kann ein Vertragszahnarzt daher nicht auf rechtm\u00e4\u00dfige Weise gleichzeitig eine Erm\u00e4chtigung bekommen. Er muss sich hinter einer Institution verbergen und bekommt so den Zugang zu Abrechnungsm\u00f6glichkeiten unabh\u00e4ngig von seinem Leistungsvolumen als Vertragszahnarzt.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: red;\">Im vorliegenden Fall<\/span> hat Herr Dr. Meyer R\u00e4ume f\u00fcr eine Zahnarztpraxis im Krankenhaus Friedrichshain gemietet und ausgestattet. Vivantes als Tr\u00e4ger dieses Krankenhauses behauptete nun, das Krankenhaus betreibe in den R\u00e4umen dieser Zahnarztpraxis nachts einen zahn\u00e4rztlichen Notfalldienst, obwohl das Krankenhaus gar keine zahnmedizinische Abteilung hat. Leiter dieses Notfalldienstes sollte der Inhaber der Praxis Herr Dr. Meyer sein. Das hielt der Berufungsausschuss und das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg f\u00fcr unglaubw\u00fcrdig und gingen davon aus, dass Leistungserbringer nicht das Krankenhaus, sondern Dr. Meyer ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: red;\">Nach sozialgerichtlicher Rechtsprechung sind Leistungen, die ohne rechtswirksame Zulassung oder Erm\u00e4chtigung erbracht wurden, nicht zu verg\u00fcten, bereits gezahlte Verg\u00fctung ist zur\u00fcck zu erstatten.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Offenbar teilweise unabh\u00e4ngig von Vivantes hat Herr Dr. Meyer die Leistungen \u00fcber den gesamten Erm\u00e4chtigungszeitraum von zwei Jahren gegen\u00fcber der KZV Berlin abgerechnet und bezahlt bekommen. <span style=\"color: red;\">Der Vorstand der KZV Berlin weigert sich, dieses unrechtm\u00e4\u00dfig gezahlte Honorar in sechsstelliger H\u00f6he von Herrn Dr. Meyer, ihrem <a href=\"http:\/\/www.kzv-berlin.de\/cms\/index.php?id=17\" target=\"_blank\">Pressereferenten<\/a>, zur\u00fcck zufordern.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weitere ausf\u00fchrliche Informationen zu diesem Fall finden Sie auf unserer Website unter der Kategorie<\/p>\n<p align=\"center\"><a href=\"https:\/\/iuzb.de\/?cat=128\" target=\"_blank\">&#8222;Nachtnofalldienstskandal&#8220;<\/a><\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p><strong>Initiative Unabh\u00e4ngige Zahn\u00e4rzte (IUZB) e. V.<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sozialgericht Berlin zum Zahn\u00e4rztlichen Nachtnotfalldienst Friedrichshain: KZV Berlin w\u00e4re vermutlich dem Berufungsausschuss unterlegen und tr\u00e4gt daher die Kosten des Verfahrens IUZB fordert zum Austritt aus dem Verband der Zahn\u00e4rzte von [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"iawp_total_views":3,"footnotes":""},"categories":[45,128,95],"tags":[],"class_list":["post-1030","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-kzv-berlin","category-nachtnofalldienstskandal","category-vdzvb"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1030","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1030"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1030\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":17207,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1030\/revisions\/17207"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1030"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1030"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/iuzb.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1030"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}