Zahnärztekammer Niedersachen tritt AAZ bei

Neuer Tarifpartner für ZFA
Delegierte der Kammerversammlung Niedersachsen haben Beitritt zu AAZ beschlossen [Beschluss 9a]

Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) wird künftig in der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten mitwirken.

Damit erhöht sich die Zahl der in der AAZ vertretenen Zahnärztekammern auf fünf: Neben

  • Hamburg,
  • Hessen,
  • dem Saarland
  • und Westfalen-Lippe

kommt nun ein Flächenland hinzu, in dem mehr als 22.000 ZFA und Auszubildende in diesem Beruf sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Henner Bunke, D.M.D./Univ of Florida, Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen, sagte dazu:

„Zahnmedizinische Fachangestellte leisten einen wertvollen Beitrag im Praxisteam. Ohne sie würden Zahnarztpraxen nicht funktionieren. Deshalb haben die Delegierten der Kammerversammlung mit ihrer Entscheidung einen weiteren wichtigen Schritt zu einer Attraktivitätssteigerung und Fachkräftesicherung unternommen. Der Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten soll auch die Wertschätzung gegenüber dem Fachpersonal zum Ausdruck bringen.“

Die Reaktion von Seiten des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) ist durchweg positiv:

„Wir freuen uns, dass mit Niedersachsen ein weiterer Tarifpartner bei der nächsten Tarifrunde, die im 2. Quartal 2023 startet, dabei ist. Die Kammerversammlung ist damit einen großen Schritt in Richtung Transparenz und Wertschätzung gegenüber dem zahnärztlichen Personal gegangen. Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich“,

erklärte Hannelore König, Präsidentin und Verhandlungsführerin bei den Tarifverhandlungen. Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im vmf, ergänzt:

„Es ist wichtig, dass auch die Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen endlich Tarifverträge erhalten. Um die Tarifbindung über den Arbeitsvertrag zu erreichen, ist es von großem Vorteil, auch Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe zu sein.“

Quelle: Verband medizinischer Fachberufe, Pressemitteilung vom 17.01.2023