BZÄK: Wir brauchen Sicherheit!

Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer fordert Unterstützung des ambulanten Bereichs

Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fand am 4. und 5. November in München statt. Im Grußwort des bayerischen Staatsministers für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek, dankte dieser der Zahnärzteschaft für ihren steten Einsatz, auch in der Pandemie. Er verwies zudem auf die aktuellen Krisen, u.a. die Energiekrise und Inflation, die auch die Kosten der Zahnarztpraxen trieben.

Erstmals sprach die Präsidentin des Weltzahnärzteverbandes FDI, Prof. Dr. lhsane Ben Yahya (Marokko), zu den Delegierten.

Der Vorsteher der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte, (HDZ), Dr. Klaus Sürmann, dankte für die Spendenbereitschaft zur Unterstützung der Ukrainehilfe sowie bei der letzten Flutkatastrophe und verwies auf die vielen HDZ Hilfsprojekte.

In ihren politischen Berichten stellten BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz sowie die beiden Vizepräsidenten Konstantin von Laffert und Dr. Romy Ermler heraus, dass der ambulante Bereich Sicherheit brauche. Branchenübergreifender Fachkräftemangel, Pandemie, Energiekrise und hohe Teuerungsraten belasteten die Praxen. Dazu kämen die veraltete Gebührenordnung und die Wiedereinführung eines Budgets, was insbesondere die neu etablierte Langzeitbehandlung der Parodontitis unmöglich mache.

In ihrem politischen Leitantrag forderten die Delegierten die Bundesregierung dazu auf, die Rahmenbedingungen für die zahnärztlichen Praxen zu verbessern. Dazu müssen die Gebühren der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen den Kostensteigerungen dauerhaft angepasst werden. Budgetierungen jedweder Art werden abgelehnt. Die selbstständige zahnärztliche Praxis muss gestärkt werden.

Weitere Beschlüsse wurden z.B. zur Anpassung des GOZ-Punktwertes, zur Kieferorthopädie in Zahnarzthand, zu Fachkräftemangel und Nachwuchsförderung, gegen die Vergewerblichung der Zahnheilkunde, zur Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung oder besonderem medizinischen Unterstützungsbedarf, für die Beendigung der Budgetierung der Parodontitisbehandlung sowie für eine Telematikinfrastruktur zum Nutzen der Anwender verabschiedet.

Quelle: Bundeszahnärztekammer, Pressemitteilung vom 08.11.2022