AUFRUF (für zahnärztliche Praxen) zur Zusammenarbeit mit der Clearingstelle für nicht krankenversicherte Menschen

Im September 2018 wurde in Berlin die Clearingstelle für die gesundheitliche Versorgung von nicht krankenversicherten Menschen ohne Zugang zur Regelversorgung ins Leben gerufen. Finanziert wird die Clearingstelle von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Träger ist die Berliner Stadtmission.

Die gesundheitliche Versorgung dieser Personengruppen erfolgt derzeit größtenteils außerhalb des Regelsystems. Die Clearingstelle wurde errichtet, um Menschen mit Ansprüchen in die Regelversorgung zu vermitteln. Kann kein Anspruch für eine Krankenversicherung oder einen Kostenträger hergestellt werden, wird die notwendige medizinische Behandlung ermöglicht und über dafür bereitgestellte medizinische Mittel finanziert. Das Leistungsspektrum ist dabei begrenzt auf die Behandlungsmöglichkeiten nach §§ 4, 6 AsylbLG. Erbrachte Leistungen werden zum 1,0fachen Satz GOÄ/GOZ bzw. DRG übernommen.

In 2021 wurden insgesamt 133 Kostenübernahmen für die ambulante zahnmedizinische Versorgung ausgestellt.

In dem ersten Halbjahr in 2021 hat die Clearingstelle 65 Personen in die zahnmedizinische Versorgung bei kooperierenden Zahnarztpraxen vermittelt.

Der Bedarf an zahnmedizinischen Behandlungen ist deutlich angestiegen und die Clearingstelle benötigt weitere Kooperationspartner, um die zahnmedizinische Versorgung unversicherter Personen in Berlin zu gewährleisten. Daher sucht die Clearingstelle nach Berliner Zahnarztpraxen, die Interesse an einer Kooperation haben.

Ablauf der Zusammenarbeit:

Was ist zu tun, wenn eine unversicherte Person in einer Zahnarztpraxis behandelt werden will?

  1. Vertragsunterzeichnung Clearingstelle und Zahnarztpraxis
  2. Unversicherte Person muss persönlich in der Clearingstelle vorstellig werden.

Dort erfolgt die Sozialberatung und die Prüfung, ob eine Kostenübernahme für die medizinische Behandlung ausgestellt wird (Kriterien: Bedürftigkeit, kein anderer Kostenträger möglich, Lebensmittelpunkt Berlin und keine zeitnahe Rückreise ins Herkunftsland geplant)

  1. Clearingstelle stellt eine Kostenübernahme für die zahnmedizinische Behandlung aus.
  2. Die Clearingstelle nimmt Kontakt mit der Zahnarztpraxis auf und vereinbart einen Termin. Bei Bedarf organisiert die Clearingstelle Sprachmittlung für den Termin.
  3. Die Kostenübernahme wird in Kopie vorab per E-Mail an die Praxis zugestellt. Die voraussichtlichen Behandlungskosten werden im Vorfeld durch das MFA Team der Clearingstelle in Zusammenarbeit mit der Zahnarztpraxis geschätzt. Der ausgewiesene Kostenrahmen auf der Kostenübernahme ist einzuhalten.
  4. Patient:in erscheint zum Termin in der Zahnarztpraxis und gibt Original Kostenübernahme in der Praxis ab. Die Behandlung erfolgt.
  5. Sollten die ausgewiesenen Kosten auf dem Kostenübernahmeschein nicht ausreichen, ist eine Erweiterung der Kostenübernahme bei der Clearingstelle zu beantragen.
  6. Für weitere Behandlungen muss ein neuer Kostenübernahmeschein bei der Clearingstelle angefragt werden.
  7. Nach Abschluss der zahnärztlichen Behandlung, unterschreibt die Zahnarztpraxis den Kostenübernahmeschein und reicht ihn mit der Rechnung in der Clearingstelle ein.
  8. Die Rechnung wird formal von der Clearingstelle geprüft. Eine GOZ Ziffern Prüfung erfolgt extern.
  9. Rechnung wird durch die Clearingstelle überwiesen.

WICHTIG:

  • Eine gültige Kostenübernahme muss immer vor dem Behandlungstermin der Praxis vorliegen
  • Rückwirkende Kostenübernahmen bei Notfällen sind durch die Clearingstelle nicht möglich
  • Für Überweisungen zu anderen Fachrichtungen ist Rücksprache mit der Clearingstelle zu halten

Wir würden uns sehr freuen, wenn wir uns in einem persönlichen Gespräch über eine mögliche Zusammenarbeit mit Ihnen austauschen könnten.

 

Kontaktmöglichkeiten für eine Kooperation

Louise Zwirner, Projektleitung
Tel: 030 690 33-5971
E-Mail: zwirner@berliner-stadtmission.de
www.berliner-stadtmission.de