BGW: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für ärztliche und zahnärztliche Praxen (aktualisiert am 25.05.2022)

Die BGW hat SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Zahnarztpraxis überarbeitet. Die Rückkehr zur Mund-Nasen-Schutz-Maske ist demnach grundsätzlich möglich!

NEU  …überall wo der Abstand zu Personen nicht eingehalten werden kann oder eine schlechte Lüftungssituation besteht, sollte mindestens ein Mund-Nasen-Schutz/eine medizinische Gesichtsmaske oder eine Atemschutzmaske (z.B. FFP2-Maske) getragen werden. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Masken bietet der BGW-Maskenkompass.

Ergänzend kann es rechtliche Vorgaben der Bundesländer geben, die einzuhalten sind.

Vorhergehend:

ALT   15. ….. Können zum Beispiel Patientinnen und Patienten bei gesichtsnahen Tätigkeiten im Ausatembereich Mund und Nase nicht bedecken, müssen Beschäftigte mindestens eine FFP2–Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske tragen – ohne Ausatemventil…..