Neue Rechengrößen ab 2022 in der Sozialversicherung

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 ❗  Hinweis zu den Beiträgen im Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin:
Da die Beitragsbemessungsgrenze im Rechtskreis WEST reduziert wurde sinken synchron auch die Beiträge zum Versorgungswerk, wie ich meinem gerade erhaltenen Beitragsbescheid entsprechend entnehmen kann.
Alexander Klutke
Weiterführend:

Bundesregierung (Auszug):

Sozialversicherung Neue Rechengrößen ab 2022

Ab 1. Januar 2022 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (Ost) auf 6.750 Euro im Monat (2021: 6.700 Euro). In den alten Ländern sinkt sie auf 7.050 Euro im Monat (2021: 7.100 Euro).

Sozialversicherungsbeiträge 2022

Die Werte für die Sozialversicherungsbeiträge für 2022 stehen fest.
Die Beitragsbemessungsgrenze West 2022 beträgt 84.600,00 EUR, mithin 7.050,00 EUR monatlich.
Die Beitragsbemessungsgrenze Ost 2022 beträgt 81.000,00 EUR, mithin 6.750,00 EUR monatlich.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung für Angestellte ist weiterhin 18,6 %.
Der Regelbeitrag im VZB im Kalenderjahr 2022 beträgt monatlich 1.339,50 EUR.
Der Mindestbeitrag im VZB im Kalenderjahr 2022 beträgt monatlich 134,00 EUR.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie Ihren persönlichen Regelbeitrag gem. § 40 Abs. 4 der Satzung gewählt haben, wird sich dieser entsprechend der Veränderungen der Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls anpassen.
Die Beitragsbescheide für 2022 werden voraussichtlich am 09.12.2021 versandt.