Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie – Update: Mit über 80% angenommen
07.12.2021: 12:00 Uhr – TOP 1 – Impfprävention gegen COVID-19
Liveübertragung: Dienstag, 7. Dezember, 12 Uhr
a) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Für IUZB -Leserschaft
- 55 Seiten – Textstellen mit Zahnärztinnen und Zahnärzte bzw. Zahnarztpraxen sind gelb markiert hervorgehoben.
Achtung: Entwurfsexemplar vom 06.12.2021, der Entwurf kann sich also später noch ändern.
Auszugsweise die wesentlichen Informationen:
Um diesen Bedarf bestmöglich und auch perspektivisch zu decken, werden … ausnahmsweise auch Zahnärzte und Zahnärztinnen, … zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 für einen vorübergehenden Zeitraum berechtigt, sofern sie die dafür erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen, also insbesondere entsprechend geschult sind.
Bis zum 31. Dezember 2021 entwickeln in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer: die Bundeszahnärztekammer ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung der Zahnärzte
.
Immunitätsnachweis gegen COVID-19: Folgende Personen müssen ab dem 15. März 2022 entweder geimpfte oder genesene Personen sein – Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind – Zahnarztpraxen.
.
Das Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 [rückwirkend zum 25.11.2021] und 3 [zum 01.01.2022] am Tag nach der Verkündung in Kraft.
08.12.2021: Wahl des Bundeskanzlers, Eidesleistung des Bundeskanzlers, Bekanntgabe der Bildung der Bundesregierung und Eidesleistung der Bundesministerinnen und Bundesminister
10.12.2021: 09:00 Uhr – TOP 13 – Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19
Liveübertragung: Freitag, 10. Dezember, 9 Uhr
Der Bundestag stimmt am Freitag, 10. Dezember 2021, nach gut einstündiger Aussprache über dem gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ab. Dazu legt der Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung vor.
Ebenfalls abgestimmt wird über die erste Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, zu der eine weitere Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vorliegen wird.
.
Vorhergehend: Impfpflicht für Tätige in Zahnarztpraxen geplant
Vorhergehend: GMK-Beschluss: Impfungen auch bei Zahnärzten