ZÄK Berlin: Nach Appell der Zahnärzteschaft zur Anpassung des Gesetzes Senatsverwaltung setzt Kontrollen zur täglichen Testpflicht von Geimpften bzw. Genesenen in Zahnarztpraxen aus

Kammerinformation 11-2 | 2021
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Nach Appell der Zahnärzteschaft zur Anpassung des Gesetzes Senatsverwaltung setzt Kontrollen zur täglichen Testpflicht von Geimpften bzw. Genesenen in Zahnarztpraxen aus

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Neuregelung des §28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat in den vergangenen Tagen für Verwirrung und Rechtsunsicherheit gesorgt. Nachdem wir zum Thema im permanenten, direkten Austausch mit der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) waren und sind, ging uns heute postalisch ein

zu.

Wir können Ihnen als ersten Erfolg vermelden, dass – wie in unserem letzten Newsletter bereits angekündigt – die Senatsverwaltung die Verfolgung von nicht vorgenommenen täglichen Testungen bis zur endgültigen Klärung durch den Bundesgesetzgeber ausgesetzt hat. Wir empfehlen wie bisher zwei (Schnell-)Tests pro Woche (inkl. Dokumentation), bis eine endgültige Klärung durch den Bundesgesetzgeber, wie auch von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gefordert [am 25.11.2021], erfolgt ist.

Wir haben außerdem wiederholt in den täglichen Lagerunden mit dem Berliner Senat unsere Bereitschaft erklärt, uns wie die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zu stellen und für Impfungen zur Verfügung stehen. Auch hier muss zunächst eine rechtssichere Grundlage geschaffen werden; sollten sich hier Änderungen ergeben, erfahren Sie es von uns.

Wir sind für Sie da!

Dr. Karsten Heegewaldt
Präsident der Zahnärztekammer Berlin

 

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