MBZ künftig mit zwei Doppelausgaben pro Jahr
Das MBZ wird es künftig mit zwei Doppelausgaben geben:
- Januar/Februar
- und wie bisher Juli/August
eines jeden Jahres.
Herausgeber des MBZ ist war bisher die
- Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin, K.dö.R. und die
- Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Berlin, K.d.ö.R.
Anfangs trug das MBZ noch den Zusatz „Amtliches Organ“ und war außerdem auch Organ des „Verbandes der Zahnärzte von Berlin e.V.“. Aber das ist lange her.
Alle Ausgaben sind unter anderem sogar auch in der „Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz“ archiviert.