VZB: Cave !

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

das Versorgungswerk teilt auf seiner Internetseite mit, dass es vollständige Anwartschaftsmitteilungen erst Ende 2009 erstellen wird. Bis dahin verweist es Sie darauf, dass Sie mit dem von ihm ins Netz gestellten Anwartschaftsrechner problemlos eigene Hochrechnungen für Ihre Gesamtanwartschaft erstellen können. Diese Möglichkeit sei bereits vielfach genutzt worden.

Was das Versorgungswerk dabei verschweigt:
Ihre eigenen Hochrechnungen sind völlig unverbindlich.

Was zählt, sind allein der Rentenbescheid und die vom Versorgungswerk jährlich zu erstellenden Anwartschaftsmitteilungen.

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, warum das Versorgungswerk vollständige Anwartschaftsmitteilungen erst Ende dieses Jahres erstellen will?

Wenn es in der Lage ist, einen Anwartschaftsrechner ins Netz zu stellen, mit dem Sie Ihre Anwartschaft berechnen können, muss es selbst auch in der Lage sein, Ihnen Ihre in den letzten beiden Jahren erreichten (Gesamt-) Anwartschaften mitzuteilen.

Erinnern Sie sich noch an die Jahre 2000 und 2001, in denen Sie keine Anwartschaftsmitteilungen Ihres Versorgungswerks erhalten haben?

Danach kam das böse Erwachen mit der 16 % igen Anwartschafts- und Rentenkürzung.

Um unliebsamen Überraschungen bei Ihrer Berentung vorzubeugen, sollten Sie das Versorgungswerk jetzt auffordern, Ihnen umgehend alle noch ausstehenden Anwartschaftsmitteilungen zukommen zu lassen.

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Was können Sie tun?

  1. Sie können vom Versorgungswerk alle zur Zeit noch ausstehenden Anwartschaftsmitteilungen anfordern, also (vermutlich mindestens) die von 2000, 2001, 2007 und 2008.
  2. Sie sollten sicherstellen, dass Sie den Eingang und den Inhalt Ihrer Anforderung beim Versorgungswerk im Zweifel nachweisen können.
  3. Sie sollten dem Versorgungswerk zur Vorlage der von Ihnen angeforderten Anwartschaftsmitteilungen eine angemessene Frist setzten und sich nach erfolglosem Ablauf dieser Frist weitere Schritte vorbehalten. Angemessen sind in diesem Fall etwa vier Wochen.
  4. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens neutral und unabhängig beraten.

Mit freundlichen kollegialen Grüssen

Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB) e. V.

– Der Vorstand –

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