Abgeordnetenhaus: Zeitnahe Arzttermine nur gegen Aufpreis auch in Berlin?

Berliner Abgeordnetenhaus, Drucksache 17 / 13 493

Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN)
vom 24. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2014) und Antwort
Zeitnahe Arzttermine nur gegen Aufpreis auch in Berlin?

Auszug:

Frage:

In Brandenburg sind mehrere Fälle bekannt geworden, wonach Ärzt*innen Patient*innen schnelle Termine gegen Geldzahlung angeboten oder andere ungerechtfertigte Geldforderungen gestellt haben sollen. Sind dem Senat solche Fälle auch in Berlin bekannt?

Antwort:

  • Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat hierzu ausgeführt, dass ihr bislang ein Verdachtsfall bekannt sei.
  • Die Ärztekammer Berlin hat hierzu mitgeteilt, dass solche Sachverhalte seit 2010 nur in wenigen Einzelfällen bekannt geworden wären. Genaue Zahlen sowie das Ergebnis der Verfahren könnten nicht mitgeteilt werden, da die dort eingehenden Beschwerden statistisch zwar nach bestimmten Gruppen erfasst würden, die statistische Erfassung jedoch keine Aussagen über die in Rede stehenden Einzelfälle erlaube.
  • Die Patientenbeauftragte für Berlin äußerte sich in ihrer Stellungnahme dahingehend, dass die dem Bereich der Patientenbeauftragten vorliegenden Beschwerden der letzten vier Jahre durchgesehen worden seien. Nur im Jahr 2012 habe es einen Fall gegeben, der als Beschwerde an die Kassenärztliche Vereinigung Berlin weitergeleitet worden sei. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin habe das Büro der Patientenbeauftragten darüber informiert, dass die Ärztin in einem telefonischen Gespräch über ihre vertragsärztlichen Pflichten aufgeklärt worden sei.
  • Bei der Staatsanwaltschaft Berlin seien keine Beschwerden und auch keine Ermittlungsverfahren mit Bezug zu verkauften Arztterminen oder anderen ähnlich gelagerten ungerechtfertigten Geldforderungen von Ärztinnen und festgestellt worden. Auch Entscheidungen aus dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit hierzu konnten nicht festgestellt werden.
  • Die Forderung nach einer zusätzlichen Vergütung für die Vergabe zeitnaher Arzttermine entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage und wird vom Senat als rechtswidrig erachtet.