KZV Berlin: Hinweis zur offenen Rechnungsprüfung für das Jahr 2004

Im Hinblick auf die Terminverschiebung der Vertreterversammlung zur Vorlage des Rechnungsprüfungsberichtes für das Wirtschaftsjahr 2004 der KZV Berlin, möchten wir zur Orientierung auf den Antrag von Herrn Gerhard Gneist und auf das Beratungsergebnis der Vertreterversammlung zu seinem Antrag hinweisen, aus dem Protokoll:

Antrag Gerhard Gneist (IUZB) vom 16. Mai 2010:

1. Ich beantrage, dass der Vorstand der KZV Berlin unverzüglich allen Mitgliedern der Vertreterversammlung den „Bericht über die Auswertung der bei der KZV Berlin am 08.12.2005 sichergestellten Unterlagen/Ziffer 8.5, Schadensermittlung 2004, Seiten 93 – 126“ des Berliner Landeskriminalamt vom 26.10.2007 zu Az. 4 WiJs 408/06 übermitteln soll.

2. Den Rechnungsprüfungsausschuss von der Erstellung eines eigenen Prüfungsberichtes für das Kalenderjahr 2004 zu entbinden und statt dessen den vorgenannten Bericht des LKA Berlin als Prüfbericht für das Jahr 2004 zu verwenden.

Beratungsergebnis der Vertreterversammlung vom 07. Juni 2010:

Herr Koll. Kircher [Anmerkung: damals stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung] fasst kurz zusammen, die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses sei gemäß der Rechnungsprüfungsordnung seine Prüfung durchzuführen, seinen Bericht zu verfassen und diesen der Vertreterversammlung zur Abstimmung vorzulegen. In diesem Zusammenhang könne der Rechnungsprüfungsausschuss diese Unterlagen einsehen, die ihm, wie bereits erwähnt, bereits vorlägen. Sofern der Vorstand damit einverstanden sei, sollte dem Rechnungsprüfungsausschuss die Möglichkeit gegeben werden, auch die Unterlagen, die den Vorstand entlasten, einsehen zu können. Die Ergebnisse müssten dann im Bericht des Rechnungsprüfungsausschuss einfließen. Seines Erachtens würden sich damit die Anträge des Herrn Koll. Gneist erübrigen. Der Rechnungsprüfungsausschuss sei nun gefordert, seine Prüfung für das Rechnungsjahr 2004 durchzuführen. Ihm würden wie bisher die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Über den Bericht des LKA, den der Rechnungsprüfungsausschuss unter Umständen als seinen Bericht deklarieren würde, würde er nicht abstimmen.

Herr Koll. Gneist zieht seinen Antrag zurück.

Wie wir in unserem „Live-Ticker“ aus der Vertreterversammlung vom 09.12.2013 berichteten, hatte die Vertreterversammlung auf Antrag des Vorstandes einstimmig den Beschluss gefasst, dass das Geschäftsjahr 2004 vom Rechnungsprüfungsausschuss vor dem des Jahres 2012 zu prüfen ist.