Zahnärztekammer Berlin hat Resolution zur Beibehaltung der zahnärztlichen Kompetenz beschlossen

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin hat mit den Stimmen der UNION 2012 in ihrer 6. Versammlung am 20. Februar 2014 folgende Resolution beschlossen:

RESOLUTION

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert den Senat von Berlin sowie die Bundesregierung auf, die Übertragung von originär zahnärztlicher Kompetenz  auf Gesundheitshandwerker, z. B. Zahntechniker sowie auf Heilhilfsberufe, z. B. ZMP und DH, als Aufweichung und Abbau des Approbationsvorbehaltes abzulehnen und alle Maßnahmen auf Lands- oder Bundesebene zu unterlassen, die den Approbationsvorbehalt aufweichen oder abbauen oder aufzuweichen und abzubauen geeignet sind.

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin spricht sich für eine vollständige Beibehaltung der im Zahnheilkundegesetz beschriebenen zahnmedizinischen Kompetenz, unter Beibehaltung der im Zahnheilkundegesetz definierten delegationsfähigen Leistungen, aus.

Begründung:

Der im Zahnheilkundegesetz und in der Bundesärzteordnung festgelegte Approbationsvorbehalt und der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung besagen, dass die Durchführung von medizinischen Heilbehandlungen Ärzten und Zahnärzten vorbehalten ist. Dazu gehört auch die ungeteilte Verantwortung für die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen.

Diese Regelungen sind kein Selbstzweck, sondern dienen dem Patientenschutz.

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