KV Berlin: Die Richterin nickte: „Sie bereiten die Entscheidungen vor, die aber die Vertreterversammlung zu genehmigen hat.“

Vorstandstätigkeit in der KV Berlin ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung:

„Die Vorstände haben Organisationshoheit“, erklärten die KV-Vertreter. Der Vorstand verhandle mit den Krankenkassen und lege die Ergebnisse dann der Vertreterversammlung vor. Die Richterin nickte: „Sie bereiten die Entscheidungen vor, die aber die Vertreterversammlung zu genehmigen hat.“ Das spreche wieder für eine abhängige Beschäftigung. Auch hätten die Vorstände kein unternehmerisches Risiko zu tragen. 

 

so bringt es der Tagesspiegel in seiner Berichterstattung hervorgehoben auf den Punkt.

 

Die Welt titelt „KV erleidet Niederlage vor Gericht“ und die KV Berlin stellt die Niederlage als Klärung einer offenen Rechtsfrage dar:

Arbeitgeber übernimmt Sozialversicherungsbeiträge für KV-Vorstand
Sozialgericht Berlin klärt offene Rechtsfrage

 

Zu dem heutigen Urteil des Sozialgerichts Berlin zur Sozialversicherungspflicht ihres Vorstands erklärt die Kassenärztliche Vereinigung Berlin:

Mit dem Urteil des Sozialgerichts Berlin wurde ein Rechtsproblem gelöst, das der Gesetzgeber mit der Einführung von hauptamtlichen Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigungen im Jahr 2005 nicht ausreichend geklärt hat.

Offen war bislang die Frage, ob die hauptamtlichen Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen sozialversicherungspflichtig sind und deshalb die KVen als Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge an die Sozialkassen abführen oder ob dies die Vorstandsmitglieder selbst übernehmen müssen. Unklar war ferner, ob für den Vorstand in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden muss. Aus diesem Grund hat die KV Berlin gegen einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung, wonach ihre drei Vorstandsmitglieder sozialversicherungspflichtig seien, Klage beim Sozialgericht eingereicht. Beide Fragen hat das Gericht nunmehr bejaht. Damit besteht endlich Rechtssicherheit.

Die drei Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin haben bislang ihre Beiträge zur Krankenversicherung und Altersvorsorge aus ihrem Bruttoeinkommen selbst in voller Höhe in die Sozialkassen eingezahlt. Dies muss nunmehr die KV als Arbeitgeber erledigen. Dabei muss sie die Kosten hälftig übernehmen und zusätzlich in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Die Kassenärztliche Vereinigung ist die Dachorganisation der rund 8.500 ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten in Berlin. Mit ihren Mitgliedern organisiert sie die ambulante Versorgung in der Hauptstadt.

 

Die Grundvergütung eines Vorstandsmitglieds der KV Berlin beträgt jährlich 162.000,00 €.

 

Sobald das Urteil veröffentlicht wird, werden wir hier darauf hinweisen.